„Wer einen Personenschaden erlitten hat, steht oft unter doppeltem Druck: körperlich belastet und gleichzeitig mit einer Versicherung konfrontiert, die auf Zeit spielt. Meine Aufgabe ist es, dieses Ungleichgewicht auszugleichen."
Andreas Kübler · Advocura RechtsanwälteBis zu 600.000 Euro
Schmerzensgeld bei schweren Verletzungsfolgen möglich
4 Schadensursachen
Unfall, Behandlungsfehler, Pflegefehler, Arbeitsunfall
Ersteinschätzung Ihres Falls
Unsere Schwerpunkte
Personenschäden: In diesen Fällen helfen wir Ihnen
Verkehrsunfall und Arbeitsunfall
Nach einem Verkehrsunfall oder Arbeitsunfall stehen Ihnen Schmerzensgeld und Schadensersatz zu, sofern ein Dritter schuldhaft gehandelt hat. Wir sichern die Beweise, holen Gutachten ein und verhandeln mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite.
Arzthaftung und Behandlungsfehler
Fehler bei Diagnose, Operation oder Nachsorge können zu dauerhaften Schäden führen. Im engen Zusammenspiel mit unserer Medizinrechts-Praxis setzen wir Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen Arzt oder Krankenhaus durch.
Pflegefehler und Pflegevernachlässigung
Wenn ein Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung schuldhaft handelt und dadurch ein Schaden entsteht, haben Betroffene und Angehörige Anspruch auf Schadensersatz. Wir prüfen Ihren Fall und vertreten Sie gegenüber Einrichtung und Versicherung.
Andreas Kübler
Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte
Als Rechtsanwalt bei Advocura begleite ich Mandanten, die nach einem Personenschaden mit Versicherungen und der Gegenseite um ihr Schmerzensgeld kämpfen müssen. Ob Verkehrsunfall, Behandlungsfehler oder Pflegefehler: Ich kenne die typischen Verzögerungsstrategien der Versicherungen und weiß, wie man Ansprüche zielgerichtet und konsequent durchsetzt.
Mein Anspruch: Ihr Fall, meine volle Aufmerksamkeit. Ich prüfe Ihren Anspruch sorgfältig, kläre Sie über reale Möglichkeiten auf und setze mich mit dem vollen Gewicht des Rechts für Ihr Ergebnis ein.
Was Sie wissen sollten
Schmerzensgeld und Schadensersatz: Ihre Ansprüche im Überblick
Nach einem Personenschaden haben Betroffene in vielen Fällen Anspruch auf zwei verschiedene Leistungen: Schmerzensgeld für körperliche und seelische Beeinträchtigungen sowie Schadensersatz für materielle Einbußen wie Verdienstausfall, Behandlungskosten oder Umbaumaßnahmen. Wie hoch diese Ansprüche ausfallen, hängt von Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Beeinträchtigungen und dem Verschulden der Gegenseite ab.
Personenschaden schildern
Schmerzensgeld und Schadensersatz prüfen lassen
Schildern Sie kurz, was passiert ist und wie die Versicherung reagiert hat. Advocura ordnet Ansprüche, Unterlagen und nächste Schritte ein.
- Kurze Einordnung der rechtlichen Ausgangslage
- Prüfung von Fristen, Unterlagen und nächsten Schritten
- Klärung, welche Kosten und Wege realistisch sind
Fall direkt schildern
Nutzen Sie das Formular für eine strukturierte Anfrage. Je konkreter die Angaben, desto schneller kann Advocura den nächsten Schritt einordnen.
Mit dem Absenden erklären Sie sich mit der Datenschutzerklärung einverstanden. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt.

