Personenschaden

Personenschaden, Schmerzensgeld und Schadensersatz

Ein Personenschaden betrifft mehr als die unmittelbare Verletzung. Es können Behandlungskosten, Verdienstausfall, Pflegebedarf, dauerhafte Einschränkungen, Schmerzensgeld und Versicherungsfragen zusammenkommen.

„Wer einen Personenschaden erlitten hat, steht oft unter doppeltem Druck: körperlich belastet und gleichzeitig mit einer Versicherung konfrontiert, die auf Zeit spielt. Meine Aufgabe ist es, dieses Ungleichgewicht auszugleichen."

Andreas Kübler · Advocura Rechtsanwälte

Bis zu 600.000 Euro

Schmerzensgeld bei schweren Verletzungsfolgen möglich

4 Schadensursachen

Unfall, Behandlungsfehler, Pflegefehler, Arbeitsunfall

Ersteinschätzung Ihres Falls

Unsere Schwerpunkte

Schwerpunkte dieses Rechtsgebiets

01

Schmerzensgeld

Einordnung körperlicher und psychischer Folgen.

02

Schadensersatz

Verdienstausfall, Behandlung, Pflege, Haushalt und weitere Positionen.

03

Versicherung

Kommunikation und Regulierung mit Haftpflicht- oder Unfallversicherung.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte

Als Rechtsanwalt bei Advocura begleite ich Mandanten, die nach einem Personenschaden mit Versicherungen und der Gegenseite um ihr Schmerzensgeld kämpfen müssen. Ob Verkehrsunfall, Behandlungsfehler oder Pflegefehler: Ich kenne die typischen Verzögerungsstrategien der Versicherungen und weiß, wie man Ansprüche zielgerichtet und konsequent durchsetzt.

Mein Anspruch: Ihr Fall, meine volle Aufmerksamkeit. Ich prüfe Ihren Anspruch sorgfältig, kläre Sie über reale Möglichkeiten auf und setze mich mit dem vollen Gewicht des Rechts für Ihr Ergebnis ein.

Spezialisierung Personenschäden, Schmerzensgeld, Schadensersatz
Weitere Bereiche Medizinrecht, Arzthaftung, Versicherungsrecht, Pflegerecht
Kanzlei Advocura Rechtsanwälte
Fall jetzt prüfen lassen →

Was Sie wissen sollten

Wie Advocura diese Fälle einordnet

Bei Personenschäden entscheidet nicht nur die Frage, ob ein Anspruch besteht. Entscheidend ist auch, wie der Schaden belegt wird.

Schmerzensgeld: Entschädigung für körperlichen und seelischen Schmerz. Die Bandbreite reicht bei leichten Verletzungen von wenigen hundert Euro, bei schweren dauerhaften Schäden weit in den sechsstelligen Bereich.
Schadensersatz: Erstattung aller materiellen Einbußen: Behandlungskosten, Verdienstausfall, Umbaukosten, Pflegeaufwand und weitere unfallbedingte Ausgaben.
Versicherung zahlt nicht? Viele Versicherungen bieten zunächst deutlich zu wenig an oder verweigern die Zahlung ganz. Das ist eine häufige Taktik. Wir kennen die typischen Argumente und wissen, wie man ihnen begegnet.
Beweise sichern: Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich Unfallhergang, Zeugenaussagen und Arztberichte sichern. Beweise können mit der Zeit verloren gehen.
Kostendeckung: Mit Rechtsschutzversicherung übernimmt diese oft die Anwaltskosten. Ohne RSV gibt es Prozesskostenhilfe. In bestimmten Fällen ist ein Erfolgshonorar möglich. Wir klären das transparent im ersten Gespräch.
FAQ

Häufige Fragen zu Personenschaden und Schmerzensgeld.

Nach Art, Dauer und Schwere der Verletzung sowie den Auswirkungen auf die Lebensführung. Eine feste Formel gibt es nicht, Gerichte orientieren sich an vergleichbaren Entscheidungen.

Grundsätzlich ja. Zeugen, Fotos und eine zeitnahe Dokumentation der Verletzungen erhöhen die Erfolgsaussichten erheblich.

Schadensersatzansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren ab Kenntnis (§§ 195, 199 BGB); gegenüber Versicherungen gelten teils kürzere vertragliche Meldefristen.

Ein eigener Verursachungsanteil mindert den Anspruch anteilig (§ 254 BGB), schließt ihn aber nicht automatisch aus.

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