Beruf und Erwerbsfähigkeit

Beruf, Erwerbsfähigkeit und Absicherung

Dieser Hub ordnet Fälle ein, in denen Gesundheit, Beruf, Einkommen und Versicherungsleistungen zusammenkommen.

„In diesem Bereich ist selten die Diagnose umstritten, sondern die Bewertung. Wer Gutachten und Bescheide nicht aktiv prüfen lässt, akzeptiert oft eine Einstufung unterhalb des tatsächlichen Leistungsanspruchs."

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

Zielgruppen und Leistungsfelder

Ansprüche rund um Arbeit und Gesundheit

01

Erwerbsminderung

Wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist.

02

Arbeitsunfall

Wenn Gesundheitsschaden und Beruf zusammenhängen.

03

Unfallversicherung

Wenn eine Versicherung nicht zahlt.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Andreas Kübler begleitet Versicherungs- und Sozialrecht rund um Arbeitsfähigkeit und Absicherung. Schwerpunkt: Prüfung von Gutachten und Bescheiden, Einordnung parallel laufender Verfahren, Vertretung gegenüber Versicherern, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und Versorgungsamt.

Mein Anspruch: aktive Prüfung statt hingenommener Einstufung, im Widerspruch und im Verfahren.

KAMMER Rechtsanwaltskammer
FACHANWALT Für Arbeitsrecht
MEDIATOR Konfliktmoderation
SCHWERPUNKT Pflege · Gesundheit
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Bereichs-Kontext

Typische Leistungsfragen

Wir ordnen Ihre Situation ein und klären die nächsten sinnvollen Schritte.

Gutachten: Schwächen und Lücken werden selten ohne Prüfung korrigiert.
Fristen: BU-Ablehnungen und Sozialbescheide verlangen zügige Reaktion.
Rechtsgrundlagen: SGB VI, VII, IX und VVG greifen parallel.
Parallelverfahren: BU, EM-Rente und GdB laufen häufig gleichzeitig.
Existenzfrage: Einordnung entscheidet über laufendes Einkommen und Status.
FAQ

Häufige Fragen zu Beruf, Erwerbsfähigkeit und Absicherung.

Häufig ja. Ablehnungen stützen sich oft auf enge Lesarten des Berufsbilds, auf Arztanfragen oder auf die vorvertragliche Anzeigepflicht. Eine Prüfung klärt, ob Leistungsanspruch besteht und welche Einwände tragen.

Die Abgrenzung richtet sich nach dem verbleibenden Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bescheide kippen oft zwischen Ablehnung, teilweiser und voller EM-Rente, je nach Gutachterlage und Verfahrensstand.

Ja, das ist eher Regel als Ausnahme. Private BU, gesetzliche EM-Rente und Schwerbehindertenrecht folgen eigenen Maßstäben, beeinflussen sich aber wechselseitig. Eine abgestimmte Strategie über alle Verfahren ist entscheidend.

Die Berufsgenossenschaft prüft Listenerkrankungen und Kausalität streng. Anerkennungen scheitern häufig an Gutachten, Dokumentationslücken oder Abgrenzungsfragen zu privaten Erkrankungen, nicht am tatsächlichen Berufsbezug.

Kontakt

Erste Einordnung eines Bescheids, Gutachtens oder laufenden Verfahrens.

Wer eine Ablehnung, eine zu niedrige Einstufung oder ein offenes Verfahren rund um Arbeitsfähigkeit und Absicherung vor sich hat, kann die Lage vertraulich einordnen und nächste Schritte besprechen.