„Pflegeunternehmen stehen unter permanentem rechtlichen Druck, der operativ oft unterschätzt wird. Als externe Rechtsabteilung greifen wir früh ein, bevor aus einer Prüfungsnotiz ein Rückforderungsbescheid in sechsstelliger Höhe wird."
Andreas Kübler · Kanzleiinhaber§ 84 SGB XI
Vergütungsverhandlung
§ 114 SGB XI
Qualitätsprüfung MDK
§ 72 SGB XI
Zulassung & Versorgungsvertrag
§ 85 SGB XI
Pflegesatzvereinbarung
Für Pflegeunternehmen
Schwerpunkte dieses Rechtsgebiets
Kassen- und Vergütungskonflikte
Abrechnung, Prüfung, Kürzung, Versorgungsvertrag.
MDK/MD und Heimaufsicht
Vorbereitung, Reaktion, Dokumentation und interne Struktur.
Arbeitsrecht und Personal
Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeit, Tarif, Führung.
Andreas Kübler
Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber
Andreas Kübler vertritt Pflegeunternehmen in Vergütungsverhandlungen, MDK-Verfahren und vor den Sozialgerichten. Der Schwerpunkt Pflegerecht mit operativem Fokus auf mittelständische Einrichtungen prägt die Arbeitsweise der Kanzlei seit der Gründung.
Mein Anspruch: strategischer Rechtsbeistand für Pflegeunternehmer, die ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gegenüber Kostenträgern und Aufsicht sichern wollen.
Typische Problemlagen im Pflegeunternehmen
Wie Advocura diese Fälle einordnet
In Pflegeunternehmen ist juristische Arbeit dann am wirksamsten, wenn sie nicht erst beim akuten Konflikt beginnt. Viele Themen wiederholen sich: Welche Unterlagen werden gebraucht? Wer dokumentiert was? Welche Kommunikation erfolgt gegenüber Kassen, Behörden oder Mitarbeitenden?
Häufige Fragen
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Der erste Schritt ist eine klare Sicht auf Unterlagen, Anspruch und nächste Möglichkeiten.

