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Rechtliche Struktur für Pflegeheime, Pflegedienste und Gesundheitsbetriebe

Pflegeunternehmen bewegen sich zwischen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen. Advocura ordnet Risiken, Prüfungen und Strukturen klar ein.

„Pflegeunternehmen stehen unter permanentem rechtlichen Druck, der operativ oft unterschätzt wird. Als externe Rechtsabteilung greifen wir früh ein, bevor aus einer Prüfungsnotiz ein Rückforderungsbescheid in sechsstelliger Höhe wird."

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

§ 84 SGB XI

Vergütungsverhandlung

§ 114 SGB XI

Qualitätsprüfung MDK

§ 72 SGB XI

Zulassung & Versorgungsvertrag

§ 85 SGB XI

Pflegesatzvereinbarung

Für Pflegeunternehmen

Schwerpunkte dieses Rechtsgebiets

01

Kassen- und Vergütungskonflikte

Abrechnung, Prüfung, Kürzung, Versorgungsvertrag.

02

MDK/MD und Heimaufsicht

Vorbereitung, Reaktion, Dokumentation und interne Struktur.

03

Arbeitsrecht und Personal

Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeit, Tarif, Führung.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Andreas Kübler vertritt Pflegeunternehmen in Vergütungsverhandlungen, MDK-Verfahren und vor den Sozialgerichten. Der Schwerpunkt Pflegerecht mit operativem Fokus auf mittelständische Einrichtungen prägt die Arbeitsweise der Kanzlei seit der Gründung.

Mein Anspruch: strategischer Rechtsbeistand für Pflegeunternehmer, die ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gegenüber Kostenträgern und Aufsicht sichern wollen.

KAMMER Rechtsanwaltskammer
FACHANWALT Für Arbeitsrecht
MEDIATOR Konfliktmoderation
SCHWERPUNKT Pflege · Gesundheit
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Typische Problemlagen im Pflegeunternehmen

Wie Advocura diese Fälle einordnet

In Pflegeunternehmen ist juristische Arbeit dann am wirksamsten, wenn sie nicht erst beim akuten Konflikt beginnt. Viele Themen wiederholen sich: Welche Unterlagen werden gebraucht? Wer dokumentiert was? Welche Kommunikation erfolgt gegenüber Kassen, Behörden oder Mitarbeitenden?

MDK-Rückforderungen: Prüfberichte mit Rückforderungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich, oft auf Basis angreifbarer Dokumentationsauswertungen.
Vergütungsverhandlungen: Stagnierende Pflegesätze trotz steigender Personal- und Sachkosten, Kostenträger blockieren regelmäßig angemessene Anpassungen.
Geschäftsführerhaftung: Persönliches Haftungsrisiko bei Dokumentationsmängeln, Abrechnungsfehlern und unzureichenden Compliance-Strukturen.
Arbeitsrecht Pflege: Streit um Dienstplangestaltung, Arbeitszeit, Befristungen und Kündigungen im Pflegepersonal, häufig mit kurzen Reaktionsfenstern.
Versorgungsvertrag in Gefahr: Drohender Entzug der Zulassung nach § 72 SGB XI oder Teilkündigung einzelner Leistungsbereiche durch die Kassen.

Zusammenarbeit mit Advocura

Für Ihre konkrete Situation

Wir arbeiten als externe Rechtsabteilung: kurze Wege zur Geschäftsführung, feste Ansprechpartner, klare Zuständigkeit. Die Zusammenarbeit lässt sich fallbezogen oder als dauerhaftes Mandat aufsetzen.

01

Compliance und Datenschutz

Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweise.

02

Forderungsmanagement

Ausstehende Zahlungen strukturiert bearbeiten.

03

Prävention und Strafrecht

Vorwürfe einordnen, Dokumentation sichern, Handlungsfähigkeit erhalten.

04

Für Unternehmen

Gateway für Pflege- und Gesundheitsunternehmen.

FAQ · Pflegeunternehmer

Häufige Fragen

Für Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Intensivpflege und medizinnahe Betriebe.

Gegen Rückforderungsbescheide der Kostenträger auf Basis von MDK-Prüfungen ist Widerspruch einzulegen. Parallel lassen sich die Prüffeststellungen inhaltlich angreifen, etwa durch Nachweis korrekter Leistungserbringung trotz Dokumentationslücken. In dringenden Fällen beantragen wir einstweiligen Rechtsschutz, um die Vollziehung auszusetzen.

Bei einer Kündigung nach § 74 SGB XI oder angedrohtem Entzug nach § 72 SGB XI zählt jede Woche. Wir prüfen die formalen Voraussetzungen der Kündigung, verhandeln mit den Kassen und leiten bei Bedarf Eilverfahren ein, um den Versorgungsvertrag und die wirtschaftliche Existenz der Einrichtung zu sichern.

Pflegeunternehmen haben einen hohen Personalbedarf bei gleichzeitig strengen arbeitsrechtlichen Vorgaben. Wir beraten zu Dienstplanmodellen, Arbeitszeitkonten, Befristungen und Kündigungen. Auch bei Streitigkeiten mit Betriebsräten und Mitarbeiterüberlassungen in der Pflege begleiten wir die Einrichtung.

Zentrale Bausteine sind dokumentierte Compliance-Strukturen, saubere Zuständigkeiten und ein Qualitätsmanagement, das Abrechnungsprozesse und Leistungserbringung nachvollziehbar abbildet. Wir prüfen die bestehenden Strukturen, schließen Lücken und dokumentieren die Einrichtung so, dass Haftungsrisiken messbar reduziert werden.

Ja. Viele Pflegeunternehmen mandatieren uns dauerhaft als externe Rechtsabteilung mit festem monatlichen Kontingent. So sind kurze Wege, stabile Ansprechpartner und schnelle Reaktionszeiten bei Prüfungen, Kündigungen oder Kassenstreit gesichert.

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Der erste Schritt ist eine klare Sicht auf Unterlagen, Anspruch und nächste Möglichkeiten.

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