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Rechtliche Existenzsicherung für Ihr Pflegeunternehmen

Vergütungskürzungen, MDK-Rückforderungen, Qualitätsprüfungen: Der Druck auf Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste steigt. Advocura vertritt Pflegeunternehmer gegenüber Kassen, Heimaufsicht und Medizinischem Dienst. Wir verhandeln Vergütungssätze, wehren Rückforderungen ab und bauen rechtssichere Compliance-Strukturen auf.

„Pflegeunternehmen stehen unter permanentem rechtlichen Druck, der operativ oft unterschätzt wird. Als externe Rechtsabteilung greifen wir früh ein, bevor aus einer Prüfungsnotiz ein Rückforderungsbescheid in sechsstelliger Höhe wird."

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

§ 84 SGB XI

Vergütungsverhandlung

§ 114 SGB XI

Qualitätsprüfung MDK

§ 72 SGB XI

Zulassung & Versorgungsvertrag

§ 85 SGB XI

Pflegesatzvereinbarung

Schwerpunkte im Pflegerecht B2B

Drei Handlungsfelder, in denen wir die wirtschaftliche Stabilität Ihres Pflegeunternehmens sichern.

01

Vergütung gegenüber Kostenträgern durchsetzen

Wir führen Pflegesatzverhandlungen nach § 84 SGB XI, wehren Rückforderungen nach MDK-Prüfungen ab und ziehen Ansprüche bei Bedarf vor die Schiedsstelle oder das Sozialgericht.

02

Qualitätsprüfungen und Heimaufsicht begleiten

Wir begleiten Regel- und Anlassprüfungen nach § 114 SGB XI, formulieren Widersprüche gegen Prüfberichte und vertreten Einrichtungen in heimaufsichtsrechtlichen Verfahren nach WTG und Landesheimgesetzen.

03

Compliance und Vertragswerk strukturieren

Wir prüfen Versorgungsverträge, Rahmenvereinbarungen und Kooperationsverträge. Parallel bauen wir Compliance-Strukturen auf, die persönliche Geschäftsführerhaftung und Bußgeldrisiken reduzieren.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Andreas Kübler vertritt Pflegeunternehmen in Vergütungsverhandlungen, MDK-Verfahren und vor den Sozialgerichten. Der Schwerpunkt Pflegerecht mit operativem Fokus auf mittelständische Einrichtungen prägt die Arbeitsweise der Kanzlei seit der Gründung.

Mein Anspruch: strategischer Rechtsbeistand für Pflegeunternehmer, die ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gegenüber Kostenträgern und Aufsicht sichern wollen.

KAMMER Rechtsanwaltskammer
FACHANWALT Für Arbeitsrecht
MEDIATOR Konfliktmoderation
SCHWERPUNKT Pflege · Gesundheit
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Typische Problemlagen im Pflegeunternehmen

Rückforderungen, Qualitätsstreit, Vergütungsdruck: Wann eine spezialisierte Kanzlei den Unterschied macht.

Pflegeunternehmer tragen operative und rechtliche Verantwortung gleichzeitig. Die Komplexität aus SGB XI, Landesrecht und Kassenverträgen führt dazu, dass einzelne Prüfbescheide oder Kündigungen von Versorgungsverträgen innerhalb weniger Wochen die Liquidität gefährden.

MDK-Rückforderungen: Prüfberichte mit Rückforderungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich, oft auf Basis angreifbarer Dokumentationsauswertungen.
Vergütungsverhandlungen: Stagnierende Pflegesätze trotz steigender Personal- und Sachkosten, Kostenträger blockieren regelmäßig angemessene Anpassungen.
Geschäftsführerhaftung: Persönliches Haftungsrisiko bei Dokumentationsmängeln, Abrechnungsfehlern und unzureichenden Compliance-Strukturen.
Arbeitsrecht Pflege: Streit um Dienstplangestaltung, Arbeitszeit, Befristungen und Kündigungen im Pflegepersonal, häufig mit kurzen Reaktionsfenstern.
Versorgungsvertrag in Gefahr: Drohender Entzug der Zulassung nach § 72 SGB XI oder Teilkündigung einzelner Leistungsbereiche durch die Kassen.

Zusammenarbeit mit Advocura

Vom Erstgespräch bis zur dauerhaften rechtlichen Begleitung

Wir arbeiten als externe Rechtsabteilung: kurze Wege zur Geschäftsführung, feste Ansprechpartner, klare Zuständigkeit. Die Zusammenarbeit lässt sich fallbezogen oder als dauerhaftes Mandat aufsetzen.

01

Lageeinschätzung

Im Erstgespräch ordnen wir die rechtliche Situation ein: offene Bescheide, laufende Prüfungen, Vertragsrisiken. Sie erhalten eine realistische Bewertung der Handlungsoptionen und Prioritäten.

02

Strategie und Mandatsaufsatz

Wir definieren Zielsetzung, Verfahrensweg und Eskalationsstufen. Zuständigkeiten zwischen Geschäftsführung, Qualitätsmanagement und Kanzlei werden schriftlich festgehalten.

03

Durchsetzung und Verhandlung

Wir führen die Korrespondenz mit Kostenträgern und Behörden, verhandeln Pflegesätze, wehren Rückforderungen ab und vertreten Sie in Widerspruchs-, Schieds- und Sozialgerichtsverfahren.

04

Laufende Begleitung

Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Begleitung: Compliance-Checks, Vertragsanpassungen, Vorbereitung auf Regelprüfungen und regelmäßige Updates zu pflegerechtlichen Änderungen.

FAQ · Pflegeunternehmer

Häufige Fragen aus Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten

Die Vergütungsverhandlung beginnt mit der Kündigung der bestehenden Vereinbarung und einem neuen Antrag bei den Kostenträgern. Kommt keine Einigung zustande, ist die Schiedsstelle anzurufen. Wir bereiten die Kalkulation prüfungsfest auf, führen die Verhandlung und begleiten ein mögliches Schiedsverfahren.

Gegen Rückforderungsbescheide der Kostenträger auf Basis von MDK-Prüfungen ist Widerspruch einzulegen. Parallel lassen sich die Prüffeststellungen inhaltlich angreifen, etwa durch Nachweis korrekter Leistungserbringung trotz Dokumentationslücken. In dringenden Fällen beantragen wir einstweiligen Rechtsschutz, um die Vollziehung auszusetzen.

Bei einer Kündigung nach § 74 SGB XI oder angedrohtem Entzug nach § 72 SGB XI zählt jede Woche. Wir prüfen die formalen Voraussetzungen der Kündigung, verhandeln mit den Kassen und leiten bei Bedarf Eilverfahren ein, um den Versorgungsvertrag und die wirtschaftliche Existenz der Einrichtung zu sichern.

Pflegeunternehmen haben einen hohen Personalbedarf bei gleichzeitig strengen arbeitsrechtlichen Vorgaben. Wir beraten zu Dienstplanmodellen, Arbeitszeitkonten, Befristungen und Kündigungen. Auch bei Streitigkeiten mit Betriebsräten und Mitarbeiterüberlassungen in der Pflege begleiten wir die Einrichtung.

Zentrale Bausteine sind dokumentierte Compliance-Strukturen, saubere Zuständigkeiten und ein Qualitätsmanagement, das Abrechnungsprozesse und Leistungserbringung nachvollziehbar abbildet. Wir prüfen die bestehenden Strukturen, schließen Lücken und dokumentieren die Einrichtung so, dass Haftungsrisiken messbar reduziert werden.

Ja. Viele Pflegeunternehmen mandatieren uns dauerhaft als externe Rechtsabteilung mit festem monatlichen Kontingent. So sind kurze Wege, stabile Ansprechpartner und schnelle Reaktionszeiten bei Prüfungen, Kündigungen oder Kassenstreit gesichert.

Anliegen Ihrer Einrichtung schildern

Betriebliches Pflegethema einordnen

Bei Rückforderungen, Prüfungen, Personalfällen oder Vertragsfragen hilft eine schnelle rechtliche Einordnung. Schildern Sie die Lage direkt über das Formular.

  • Kurze Einordnung der rechtlichen Ausgangslage
  • Prüfung von Fristen, Unterlagen und nächsten Schritten
  • Klärung, welche Kosten und Wege realistisch sind

Fall direkt schildern

Nutzen Sie das Formular für eine strukturierte Anfrage. Je konkreter die Angaben, desto schneller kann Advocura den nächsten Schritt einordnen.

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