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Strafverteidigung und Compliance für den Pflegesektor.

Ob akutes Ermittlungsverfahren oder präventive Absicherung: Wir verteidigen Pflegeunternehmen, Geschäftsführer und Pflegekräfte im Strafverfahren und bauen vorher die Compliance, damit es gar nicht erst so weit kommt. Diskret, strukturiert, mit klarer Linie in den Akten und am Telefon.

„Im Pflegesektor entscheidet nicht die Schwere des Vorwurfs über das Ergebnis, sondern die erste Reaktion. Wer bei einer Durchsuchung oder einer Kassenprüfung schon weiß, was zu tun ist und was besser ungesagt bleibt, kommt mit Abstand besser aus dem Verfahren."

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

§ 263 StGB

Abrechnungsbetrug

§ 299a StGB

Korruption im Gesundheitswesen

§ 130 OWiG

Aufsichtspflichtverletzung

§ 30 OWiG

Unternehmensgeldbuße

Verteidigung und Prävention

Zwei Säulen, eine Handschrift: Strafverteidigung im Ernstfall und Compliance, bevor er eintritt.

01

Strafverteidigung bei Ermittlungen

Wir übernehmen die Verteidigung bei Vorwürfen wie Abrechnungsbetrug, Körperverletzung durch Pflegefehler, Freiheitsberaubung bei Fixierungen oder Urkundenfälschung in der Pflegedokumentation. Von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung, mit klarer Kommunikation zu Staatsanwaltschaft und Kasse.

02

Sofort-Hilfe bei Durchsuchung

Beschlagnahme, Mitarbeiterbefragungen, eilige Pressetelefonate: In dieser Phase werden Verfahren gewonnen oder verloren. Wir sind telefonisch erreichbar, strukturieren das Vorgehen vor Ort und schützen Aussageverweigerungsrechte von Geschäftsführung und Pflegepersonal.

03

Compliance und Internal Investigations

Wir bauen Dokumentations-Standards, Abrechnungs-Kontrollen, Hinweisgeber-Prozesse und Schulungsprogramme auf. Bei internen Verdachtsfällen führen wir anwaltlich begleitete Investigations durch, um das Verhältnis zu Aufsichtsbehörden vor einem externen Verfahren zu klären.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Andreas Kübler verteidigt Pflegeunternehmer, Geschäftsführer und Pflegekräfte in strafrechtlichen Verfahren und baut für Einrichtungen präventive Compliance-Strukturen auf. Der Schwerpunkt liegt auf Abrechnungsbetrug, Korruption im Gesundheitswesen und Aufsichtsverantwortung.

Mein Anspruch: klare Strategie statt Reflex vom ersten Durchsuchungsbeschluss bis zur dauerhaften Absicherung der Einrichtung.

KAMMER Rechtsanwaltskammer
FACHANWALT Für Arbeitsrecht
MEDIATOR Konfliktmoderation
SCHWERPUNKT Pflege · Gesundheit
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Typische Konstellationen

Wo strafrechtliche Risiken im Pflegesektor wirklich entstehen.

Die meisten Ermittlungen beginnen nicht mit einem spektakulären Vorfall, sondern mit einer Kassenprüfung, einer anonymen Anzeige oder einer Heimaufsicht-Routinekontrolle. Wer die typischen Einfallstore kennt, kann sie schließen, bevor sie zum Verfahren werden.

Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB): Fehlerhafte Leistungsnachweise, nicht erbrachte Behandlungspflegen, Zeitfenster-Diskrepanzen. Häufigster Vorwurf im Pflegesektor, oft durch Kassen-Plausibilitätsprüfungen ausgelöst.
Körperverletzung durch Pflegemangel (§ 223 StGB): Dekubitus, Sturz, Medikationsfehler, unzureichende Aufsicht. Strafrechtliche Verantwortung kann Pflegekraft, PDL und Träger gleichzeitig treffen.
Freiheitsberaubung (§ 239 StGB): Fixierung, Bettgitter oder Sedierung ohne richterlichen Beschluss oder wirksame Einwilligung. Ein Grenzbereich, in dem Dokumentation und Einwilligungs-Prozesse über Strafbarkeit entscheiden.
Korruption im Gesundheitswesen (§ 299a, § 299b StGB): Zuweiser-Prämien, verdeckte Kooperationsverträge, Vorteilsannahme durch Pflegedienstleitungen. Seit 2016 eigenständiger Tatbestand, mit Prüfdruck auch auf etablierte Netzwerke.
Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG): Geschäftsführung und Träger haften persönlich, wenn interne Kontrollen fehlen. Parallel kann das Unternehmen selbst nach § 30 OWiG mit Geldbuße belegt werden.

Ablauf der Zusammenarbeit

Von der ersten Meldung bis zur dauerhaften Absicherung.

Der Weg hängt davon ab, wo Sie stehen: akutes Ermittlungsverfahren, interner Verdacht oder präventiver Compliance-Aufbau. Der erste Schritt ist in allen drei Fällen gleich, das vertrauliche Gespräch.

01

Vertrauliches Erstgespräch

Sie schildern die Situation, wir prüfen die rechtliche Ausgangslage und klären die unmittelbar wichtigen Fragen: Liegt bereits ein Beschluss vor? Wer hat ausgesagt? Welche Akten sind in welchem Zustand? Das Gespräch ist unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit, unabhängig davon, ob wir später mandatiert werden.

02

Lageanalyse und Strategie

Bei Ermittlungen: Akteneinsicht, Rekonstruktion des Sachverhalts, Abstimmung mit weiteren Beteiligten. Bei Compliance-Mandaten: Risiko-Inventur entlang der Abrechnungs-, Personal- und Dokumentations-Prozesse. Sie erhalten eine klare Einschätzung und einen Maßnahmenplan.

03

Umsetzung und Verteidigung

Verteidigung gegenüber Staatsanwaltschaft, Kammer und Kasse, oder Implementierung von Richtlinien, Schulungen und Kontroll-Routinen. Kommunikation mit Heimaufsicht und MDK übernehmen wir, damit die operative Leitung handlungsfähig bleibt.

04

Begleitung über das Verfahren hinaus

Nach Einstellung, Urteil oder Compliance-Rollout bleiben wir ansprechbar: für Folgeanfragen, neue Kassenprüfungen, Mitarbeiter-Schulungen oder kritische Personalfälle. Bei laufenden Verfahren gegen andere Beschäftigte stimmen wir uns abgestimmt ab.

FAQ · Direkte Antworten

Häufige Fragen zu Strafverfahren und Compliance im Pflegebereich.

Durchsuchungsbeschluss kommentarlos entgegennehmen und kopieren lassen. Keine Aussagen zur Sache, keine spontanen Erklärungen gegenüber Ermittlern, keine freiwilligen Kontoeinsichten. Mitarbeitern mitteilen, dass sie ein Aussageverweigerungsrecht haben. Sofort anwaltlichen Beistand verständigen. Dokumente werden mit Beschlagnahmeverzeichnis erfasst, dieses Verzeichnis unterschreiben Sie nur nach Prüfung.

Wenn bereits ein Verfahren läuft oder eingeleitet ist: Strafverteidigung hat Vorrang, alles andere ordnet sich der Verteidigungslinie unter. Wenn es keinen aktuellen Anlass gibt: präventive Compliance ist der günstigere Weg, weil er das Verfahren selten werden lässt. In vielen Fällen laufen beide Stränge parallel, wir trennen sie intern sauber.

Mandatsdefinition, Daten- und Dokumentensicherung, strukturierte Interviews mit Beteiligten, Abgleich mit Abrechnungs- und Dienstplandaten, Bewertung und Bericht. Wir achten besonders auf Arbeitnehmer- und Datenschutzrechte, damit die Ergebnisse später auch gegenüber Staatsanwaltschaft und Kasse belastbar sind.

Als Beschuldigte gibt es keine Pflicht, zur Polizei zu erscheinen oder auszusagen. Bei Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht ist Erscheinen in der Regel verpflichtet, Aussage aber nicht. Unabhängig vom Absender gilt: vor der ersten Äußerung mit einem Verteidiger sprechen und Akteneinsicht beantragen.

Leistungen, die im System als erbracht hinterlegt sind, obwohl die Pflegedokumentation sie nicht stützt. Doppelabrechnungen durch parallele Einsätze. Unklare Zuordnungen zwischen Behandlungspflege und Grundpflege. Zeitfenster, die technisch nicht plausibel sind. Der Vorwurf entsteht meist durch Kassen-Plausibilitätsprüfungen, anonyme Anzeigen oder interne Auffälligkeiten nach Personalwechseln.

Strafverteidigung rechnen wir in der Regel auf Stundenbasis oder über eine klar definierte Gebührenvereinbarung ab, abhängig von Umfang und Phase. Compliance-Projekte sind üblicherweise als Festpreis oder monatlicher Retainer strukturiert. Sie erhalten vor Mandatsbeginn eine transparente Einschätzung, inklusive realistischer Bandbreite für den Gesamtaufwand.

Anwalts-Perspektive

"

„Die meisten Ermittlungen beginnen mit einer anonymen Anzeige oder einer Kassenprüfung. Wer dann schon einen Plan hat und weiß, wer zuerst mit der Behörde spricht und wer besser schweigt, ist drei Züge voraus."

Andreas Kübler · Rechtsanwalt

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