Anwalt Pflegerecht

Anwalt für Pflegerecht: Beratung für Betroffene, Angehörige und Pflegefamilien

Wenn Pflegegrad, Pflegeleistungen oder die private Pflegeversicherung nicht zur tatsächlichen Situation passen, eine strukturierte anwaltliche Einordnung ist der wichtigste erste Schritt.

Advocura begleitet pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Pflegedienste bei Konflikten mit Pflegekasse, Medizinischem Dienst und privaten Versicherern, auf Grundlage des SGB XI, branchenspezifisch und ruhig.

Unser Ansatz

„Bescheide, Gutachten und Pflegebedarf sorgfältig prüfen, um die nächsten Schritte nachvollziehbar einzuordnen.“

Advocura Rechtsanwälte

Was Advocura leistet

Spezialisierte anwaltliche Vertretung im Pflegerecht

Spezialisierung im Pflegerecht

Pflege-, Gesundheits- und Versicherungsrecht als Kernkompetenz, inklusive SGB XI, SGB XII und privatem Versicherungsrecht.

Strukturierte Einordnung

Bescheide und Gutachten sauber aufbereitet. Sie erfahren, welche Schritte sinnvoll sind, und welche nicht.

Branchenspezifisches Verständnis

Pflegerecht lebt vom Pflegealltag. Die Beratung berücksichtigt medizinische Einordnung, Pflegedokumentation und Versorgungspraxis.

Entlastung für Angehörige

Die anwaltliche Vertretung übernimmt die Kommunikation mit Pflegekasse, Krankenkasse und Versicherern, und schafft Raum für die eigentliche Versorgung.

Rechtsgebiete im Pflegerecht

Sechs Beratungsfelder im Überblick

Pflegerecht umfasst mehr als das SGB XI. Je nach Ausgangslage greifen auch Sozialrecht (SGB XII), Heimrecht und das private Versicherungsrecht.

01

Pflegeversicherungsrecht (SGB XI)

Prüfung von Bescheiden der Pflegekasse, Einordnung der Pflegegrade und Vertretung bei Leistungsverweigerung, Kürzung oder Verzögerung.

02

MD-Begutachtung

Wenn das Gutachten des Medizinischen Dienstes den Hilfebedarf nicht zutreffend erfasst, ordnen wir Gutachten und Pflegedokumentation strukturiert ein.

03

Private Pflegeversicherung

Pflegezusatz- oder Pflegetagegeldversicherung: Prüfung von Vertrag, Bedingungen und Leistungsfall bei Ablehnung oder Kürzung.

04

Pflegehilfsmittel & Leistungen

Bei nicht bewilligten, gekürzten oder unpassend übernommenen Hilfsmitteln: Einordnung der Bescheidlage, Vertretung gegenüber Pflege- und Krankenkasse.

05

Heimrecht & Pflegeverträge

Prüfung von Pflegeverträgen, Entgelterhöhungen und Qualitätsfragen in stationären Einrichtungen nach WBVG.

06

Sozialrecht (SGB XII)

Hilfe zur Pflege nach SGB XII und Schnittstellen zwischen Pflegekasse und Sozialhilfeträger bei ungeklärten Zuständigkeiten.

Typische Ausgangssituationen

Fünf Ausgangssituationen im Pflegerecht

1

Pflegegrad abgelehnt

Trotz erkennbarer Einschränkungen wurde kein Pflegegrad bewilligt.

2

Pflegegrad zu niedrig

Der tatsächliche Hilfebedarf ist im Bescheid nicht angemessen abgebildet.

3

MD-Gutachten unpassend

Die Begutachtung erscheint unvollständig, fehlerhaft oder nicht realitätsgerecht.

4

Höherstufung verweigert

Der Gesundheitszustand hat sich verschlechtert, eine Höherstufung wird nicht bewilligt.

5

PKV zahlt nicht

Die private Pflegeversicherung lehnt Leistungen ab oder erkennt den Leistungsfall nicht an.

Rechtsanwalt Andreas Kübler

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Kübler

Spezialisiert auf Pflege- und Versicherungsrecht

Andreas Kübler berät Betroffene, Angehörige und Pflegedienste in Konflikten mit Pflegekasse, Medizinischem Dienst und privaten Versicherern.

Mein Anspruch: Ihre Situation bekommt eine klare, strukturierte Einordnung, branchenspezifisch und ruhig.

Kammer

Rechtsanwaltskammer

Fachanwalt

Arbeitsrecht

Branchenfokus

Pflege · Gesundheit · Medizin

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Ablauf

In vier Schritten zur anwaltlichen Einordnung

Klare Struktur statt zusätzlicher Unsicherheit.

01

Erstanfrage

Sie schildern Ihren Fall und senden Bescheide, Gutachten des Medizinischen Dienstes und Pflegedokumente mit.

02

Einordnung

Prüfung der Ausgangslage: Welche Themen stehen im Vordergrund? Wie sind Fristen und Verfahren?

03

Empfehlung

Klare Orientierung, welche nächsten Schritte sinnvoll sind, auf Grundlage des SGB XI.

04

Anwaltliche Vertretung

Advocura übernimmt die rechtliche Vertretung gegenüber Pflegekasse, Medizinischem Dienst und Versicherern.

Qualifikation und Kanzleiprofil

Fachanwalt

Für Arbeitsrecht

Beratung

Klare Einordnung

Pflege · Gesundheit · Medizin

Branchenfokus

DAV-Mitglied

Andreas Kübler

Ansatz

Klare Struktur statt zusätzlicher Unsicherheit

Advocura ist auf Konflikte im Pflege-, Gesundheits- und Versicherungsbereich ausgerichtet. Der Fokus liegt auf sauberer Einordnung der Ausgangslage, strukturierter Aufbereitung von Bescheiden und Gutachten sowie anwaltlicher Vertretung gegenüber Pflegekasse, Medizinischem Dienst und privaten Versicherern.

Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus SGB XI, je nach Fall auch aus SGB XII, Heimrecht oder privatem Versicherungsrecht.

Für wen relevant

Betroffene, Angehörige, Pflegedienste

Die Unterstützung ist besonders sinnvoll bei Bescheiden, die nicht zur tatsächlichen Situation passen, bei unpassenden Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst oder bei verschlechtertem Gesundheitszustand ohne Höherstufung.

Beraten werden pflegebedürftige Menschen, Angehörige sowie Pflegedienste und Einrichtungen mit rechtlichem Klärungsbedarf.

Häufige Fragen

Pflegegrad, SGB XI und Widerspruchsverfahren

⏱ Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bescheid vorzugehen?

Grundsätzlich einen Monat ab Bekanntgabe in Deutschland (§ 84 SGG). Bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung gilt grundsätzlich eine Jahresfrist (§ 66 SGG). Wir prüfen Bescheid, Bekanntgabe und Belehrung für Sie.

Was regelt das SGB XI im Pflegerecht?

Das SGB XI regelt die soziale Pflegeversicherung, Voraussetzungen für Pflegegrade, Leistungen der Pflegekasse, die Rolle des Medizinischen Dienstes und die Rechte pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen.

Was kann ich bei zu niedrigem Pflegegrad tun?

Bescheid und tatsächliche Pflegesituation strukturiert gegenüberstellen. Daraus lässt sich ableiten, ob und wie ein Widerspruch sinnvoll ist.

Welche Fristen gelten beim Widerspruch?

Gegen Bescheide der Pflegekasse gilt bei Bekanntgabe in Deutschland grundsätzlich eine einmonatige Widerspruchsfrist (§ 84 SGG). Bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung gilt grundsätzlich eine Jahresfrist (§ 66 SGG). Wir prüfen die konkrete Frist anhand Ihres Bescheids.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Pflegegrad?

Nach SGB XI erfolgt die Feststellung über sechs Begutachtungs-Module (Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen, Alltag). Daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden.

Was bei Verschlechterung des Zustands?

Bei relevanter Verschlechterung ist eine Höherstufung möglich. Wichtig ist vollständige Dokumentation der aktuellen Situation.

Gilt das auch für die private Pflegeversicherung?

Bei privater Pflegeversicherung gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Tarifs sowie das Versicherungsvertragsrecht (VVG).

FAQ

Häufige Fragen zum Pflegerecht und Pflegegrad.

Bei Bekanntgabe in Deutschland grundsätzlich einen Monat (§ 84 SGG). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, gilt grundsätzlich eine Jahresfrist (§ 66 SGG). Lassen Sie die konkrete Frist zeitnah prüfen.

Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid der Pflegekasse prüfen wir, ob eine Klage beim zuständigen Sozialgericht infrage kommt.

Bei einer wesentlichen Änderung des Pflegebedarfs kann ein neuer Antrag gestellt werden. Eine rückwirkende Korrektur ist an enge Voraussetzungen geknüpft.

Ja, mit einer entsprechenden Vollmacht. Ein gerichtlich bestellter Betreuer kann innerhalb seines Aufgabenkreises vertreten.

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