Medizinrecht

Medizinrecht, Arzthaftung und Behandlungskonflikte

Medizinrechtliche Fälle entstehen oft dort, wo medizinische Behandlung, Dokumentation, Gutachten und rechtliche Ansprüche ineinandergreifen. Advocura ordnet solche Situationen strukturiert ein.

„Ein Behandlungsfehler ist nicht nur körperlich schmerzhaft. Er erschüttert das Vertrauen in Menschen, denen man sich anvertraut hat. Meine Aufgabe ist es, Ihr Recht klar zu benennen und konsequent für Sie durchzusetzen."

Andreas Kübler · Advocura Rechtsanwälte

Unsere Leistungen im Medizinrecht

Schwerpunkte dieses Rechtsgebiets

01

Medizinrechtliche Einordnung

Was ist medizinisch dokumentiert, was ist rechtlich daraus ableitbar?

02

Arzthaftung

Wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird und Unterlagen geordnet werden müssen.

03

Behandlungsdokumentation

Welche Befunde, Arztbriefe, Gutachten und Akten für die Einordnung zählen.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte

Andreas Kübler berät und vertritt Mandanten, die nach einem Behandlungsfehler oder einer Fehldiagnose ihre Rechte durchsetzen wollen. Bei Advocura Rechtsanwälte verbindet er medizinrechtliches Wissen mit der Kompetenz in verwandten Gebieten wie Arzthaftung, Personenschaden und Versicherungsrecht. So begleitet er Mandanten nicht nur beim ersten Schritt, sondern den gesamten Weg von der Ursache bis zur Langzeitfolge.

Mein Anspruch: Vollständige Begleitung: von der ersten Fallprüfung über die außergerichtliche Geltendmachung bis zur gerichtlichen Durchsetzung, wenn es nötig wird.

Schwerpunkt Medizinrecht und Arzthaftung
Begleitung Von Behandlungsfehler bis Pflegefolgen
Erstes Gespräch Kosten vorab klären
Fall jetzt prüfen lassen →

Ihr Recht kennen

Wie Advocura diese Fälle einordnet

Nicht jeder unbefriedigende Behandlungsverlauf ist automatisch ein Haftungsfall. Umgekehrt werden ernsthafte Anhaltspunkte oft zu spät sauber dokumentiert.

Behandlungsfehler: jede Abweichung vom anerkannten medizinischen Standard, die zu einem Schaden führt.
Aufklärungsmangel: wer vor einem Eingriff nicht ausreichend aufgeklärt wurde, hat möglicherweise Ansprüche, auch ohne klassischen Behandlungsfehler.
Schmerzensgeld: bei körperlichen und seelischen Folgeschäden durch einen Arztfehler kann eine finanzielle Entschädigung verlangt werden.
Schadensersatz: entgangener Verdienst, Behandlungskosten und notwendige Umbaumaßnahmen können zusätzlich geltend gemacht werden.
Fristen beachten: Ansprüche aus Behandlungsfehlern können verjähren. Je früher Sie handeln, desto besser lässt sich der Fall vollständig prüfen.
FAQ

Häufige Fragen zu Medizinrecht und Behandlungsfehlern.

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§§ 195, 199 BGB). Bei Unklarheit über den genauen Zeitpunkt lohnt eine frühzeitige Prüfung.

Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast. Bei einem groben Behandlungsfehler kann sich die Beweislast nach § 630h BGB zugunsten des Patienten umkehren.

Nach § 630g BGB besteht ein Recht auf Einsicht in die vollständige Behandlungsdokumentation. Sie ist meist die Grundlage jeder ersten fachlichen Einordnung.

Das hängt vom Tarif und dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab. Eine kurze Prüfung der Deckungszusage klärt das vorab.

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