Lebensversicherung

Lebensversicherung und Auszahlung

Dieser Bereich ordnet Konflikte rund um die Lebensversicherung ein, wenn Auszahlung, Bezugsrecht oder Vertragsangaben streitig sind.

„Bei der Lebensversicherung entscheidet oft nicht der Todesfall selbst, sondern die Frage, ob die Angaben bei Vertragsschluss korrekt und vollständig waren.“

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

Auszahlung strittig?

Drei Situationen, in denen wir häufig unterstützen.

01

Auszahlung verzögert oder verweigert

Der Versicherer prüft den Todesfall besonders sorgfältig oder verweigert die Zahlung ganz. Wir prüfen die Vertragsgrundlage und die Ablehnungsbegründung.

02

Streit um das Bezugsrecht

Mehrere Personen erheben Anspruch auf die Versicherungsleistung, oder das Bezugsrecht ist unklar formuliert. Wir klären die Rechtslage.

03

Anzeigepflichtverletzung wird behauptet

Der Versicherer beruft sich auf unvollständige Gesundheitsangaben bei Antragstellung. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für Rücktritt oder Anfechtung wirklich vorliegen.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Rechtsanwalt Andreas Kübler und sein Team setzen Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen durch. Schwerpunkt: Auszahlungsverweigerung, Bezugsrechtsstreit und Anzeigepflichtverletzung.

Mein Anspruch: juristisch sauber dort aufgestellt, wo Betroffene selten gehört werden.

KAMMERRechtsanwaltskammer
FACHANWALTFür Arbeitsrecht
MEDIATORKonfliktmoderation
SCHWERPUNKTPflege · Gesundheit
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Branchen-Kontext

Typische Lebensversicherungs-Konflikte

Wir ordnen Ihre Situation ein und klären die nächsten sinnvollen Schritte.

Anzeigepflicht (§ 19 VVG): Angaben zu Vorerkrankungen bei Antragstellung sind der häufigste Streitpunkt.
Bezugsrecht: Wer als Begünstigter benannt ist, entscheidet über den Empfänger der Auszahlung, unabhängig vom Erbrecht.
Wartezeiten: Manche Verträge sehen eine Frist vor, bevor der volle Versicherungsschutz greift.
Verjährung: Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB).
Erben und Gläubiger: Die Versicherungssumme fällt bei wirksamem Bezugsrecht nicht in den Nachlass.
FAQ

Antworten zu Lebensversicherungs-Fragen.

Ohne wirksame Bezugsberechtigung fällt die Versicherungssumme regelmäßig in den Nachlass und wird nach den Erbregeln verteilt.

Der Versicherer muss die Voraussetzungen für Rücktritt oder Anfechtung nach § 19 VVG konkret darlegen. Pauschale Vorwürfe halten einer Prüfung oft nicht stand.

In der Regel ja, sofern der Vertrag ein widerrufliches Bezugsrecht vorsieht und die Änderung dem Versicherer angezeigt wird.

Das Gesetz nennt keine feste Frist, verlangt aber eine Prüfung ohne schuldhafte Verzögerung. Bei unangemessener Dauer kann eine anwaltliche Nachfrage sinnvoll sein.

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Wählen Sie unten einen freien Termin. Im Gespräch klären Sie, ob eine vertiefte anwaltliche Prüfung sinnvoll ist und welche nächsten Schritte realistisch sind.

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