Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung und Auszahlung

Dieser Bereich ordnet Konflikte rund um die Sterbegeldversicherung ein, wenn Auszahlung, Wartezeit oder Vertragsangaben streitig sind.

„Bei der Sterbegeldversicherung geht es oft um vergleichsweise kleine Summen, die in der Situation der Angehörigen aber erhebliches Gewicht haben. Eine zügige, klare Prüfung ist hier besonders wichtig.“

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

Auszahlung abgelehnt?

Drei Situationen, in denen wir häufig unterstützen.

01

Auszahlung wird abgelehnt

Der Versicherer verweigert die Zahlung unter Berufung auf Vertragsbedingungen oder Gesundheitsfragen. Wir prüfen die Ablehnung im Detail.

02

Streit um die Wartezeit

Der Versicherer beruft sich auf eine noch laufende Wartezeit. Wir prüfen, ob die vertraglichen Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen.

03

Anzeigepflichtverletzung wird behauptet

Gesundheitsangaben bei Vertragsschluss werden nachträglich infrage gestellt. Wir prüfen, ob ein Rücktritt oder eine Anfechtung rechtlich haltbar ist.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Rechtsanwalt Andreas Kübler und sein Team setzen Ansprüche aus Sterbegeldversicherungen durch. Schwerpunkt: Auszahlungsablehnung, Wartezeit-Streitigkeiten und Anzeigepflichtverletzung.

Mein Anspruch: juristisch sauber dort aufgestellt, wo Betroffene selten gehört werden.

KAMMERRechtsanwaltskammer
FACHANWALTFür Arbeitsrecht
MEDIATORKonfliktmoderation
SCHWERPUNKTPflege · Gesundheit
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Branchen-Kontext

Typische Sterbegeldversicherungs-Konflikte

Wir ordnen Ihre Situation ein und klären die nächsten sinnvollen Schritte.

Anzeigepflicht (§ 19 VVG): Gesundheitsfragen bei Antragstellung sind der häufigste Streitpunkt.
Wartezeit: Viele Verträge sehen eine anfängliche Wartezeit vor, in der der Versicherungsschutz eingeschränkt ist.
Auszahlungsempfänger: Je nach Vertrag erhalten Angehörige, Erben oder ein Bestattungsunternehmen die Leistung.
Verjährung: Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB).
Kleine Summen, große Wirkung: Auch bei vergleichsweise geringen Versicherungssummen lohnt eine rechtliche Prüfung der Ablehnung.
FAQ

Antworten zu Sterbegeldversicherungs-Fragen.

Viele Verträge sehen eine anfängliche Frist vor, innerhalb derer der volle Versicherungsschutz noch nicht greift. Die genaue Dauer ergibt sich aus den Vertragsbedingungen.

Das hängt von der vertraglichen Bezugsberechtigung ab. Häufig sind es Angehörige, teils wird die Leistung auch direkt an ein Bestattungsunternehmen ausgezahlt.

Nur wenn die Voraussetzungen für Rücktritt oder Anfechtung nach § 19 VVG tatsächlich vorliegen. Das prüfen wir im Einzelfall.

Ja. Gerade weil Ablehnungen oft pauschal begründet werden, kann bereits eine kurze Prüfung der Vertragsunterlagen klären, ob der Anspruch besteht.

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