Versicherungsrecht

Versicherungsrecht bei Leistungsablehnung und Regulierung

Wenn Versicherungen Leistungen ablehnen oder kürzen, zählt eine klare Einordnung von Vertrag, Unterlagen und Schadensfolgen. Advocura prüft den Fall strukturiert.

„Versicherungen sind dazu da, im Ernstfall zu zahlen. Wenn sie es nicht tun, ist anwaltliche Hilfe oft der entscheidende Schritt."

Andreas Kübler · Advocura Rechtsanwälte

Unsere Schwerpunkte

Schwerpunkte dieses Rechtsgebiets

01

Leistungsablehnung

Wenn die Versicherung die beantragte oder erwartete Leistung nicht erbringt.

02

Kürzung und Regulierung

Wenn nur teilweise gezahlt oder anders bewertet wird.

03

Unfallversicherung

Ansprüche nach Unfall, Invalidität oder dauerhaften Folgen.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte

Andreas Kübler berät und vertritt Mandanten in Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften. Sein Schwerpunkt liegt auf der Durchsetzung von Versicherungsleistungen, insbesondere bei der privaten Krankenversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Unfallversicherung. Als Teil der Advocura-Kanzlei begleitet er Mandanten häufig über mehrere Rechtsbereiche hinweg, vom Versicherungsstreit bis zu Folgefragen im Pflege- und Personenschadenrecht.

Mein Anspruch: Ich setze Ihren Versicherungsanspruch durch. Von der ersten Einschätzung bis zur Entscheidung stehe ich Ihnen zur Seite.

Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht
Weitere Bereiche Medizinrecht, Personenschaden, Pflegerecht
Ersteinschätzung
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Was wir für Sie tun

Wie Advocura diese Fälle einordnet

Versicherungsrecht ist selten nur die Frage, ob ein Vertrag besteht. Oft geht es darum, welche Leistung versprochen wurde, welche Voraussetzung nachgewiesen werden muss und ob medizinische oder sachliche Unterlagen die Entscheidung tragen.

Prüfung der Ablehnungsbegründung Wir lesen das Ablehnungsschreiben und Ihren Versicherungsvertrag und identifizieren schwache Punkte in der Argumentation der Versicherung.
Außergerichtliche Durchsetzung Oft lässt sich mit einem fundierten anwaltlichen Schreiben eine Zahlung ohne Klage erreichen, schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren.
Klage wenn nötig Zahlt die Versicherung trotzdem nicht, gehen wir den gerichtlichen Weg für Sie. Wir bereiten die Klage vor und vertreten Sie bis zur Entscheidung.
Rechtsschutzversicherung vorab prüfen Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wir klären vorab, ob Ihr Versicherungsschutz die Kosten eines Verfahrens deckt.
Begleitung über den Versicherungsstreit hinaus Ergibt sich weiterer Handlungsbedarf im Medizinrecht, Personenschaden oder Pflegerecht, können wir Sie auch dort begleiten.
FAQ

Häufige Fragen zum Versicherungsrecht.

Versicherer prüfen Leistungsanträge nach eigenen Kriterien. Eine erste Ablehnung ist kein rechtliches Endurteil, sondern oft der Ausgangspunkt für Widerspruch oder Klage.

Nach § 81 VVG kann der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit quotal kürzen. Die Höhe der Kürzung ist häufig verhandel- oder gerichtlich überprüfbar.

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§§ 195, 199 BGB), gerechnet ab Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung.

Ja. Viele Fälle klären sich außergerichtlich, wenn die Ablehnung fachlich fundiert und mit vollständigen Unterlagen angegriffen wird.

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