Andreas Kübler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit über 10 Jahren vertrete ich Betroffene gegenüber Pflegekassen, Krankenkassen und privaten Versicherern.
Mein Anspruch: Ihre Situation wird klar eingeordnet, bevor Fristen oder Kosten unnötig Druck machen.
Unser Ansatz
So begleiten wir Ihren Fall
Pflegegrad
Antrag, Gutachten, Einstufung und Widerspruch.
Krankenkasse
Reha, Heilmittel, Hilfsmittel und Widerspruch.
Private Krankenversicherung
Erstattung, Kürzung und Leistungsablehnung.
Kosten, Fristen und Verfahren
Wir ordnen Ihre Situation ein und klären die nächsten sinnvollen Schritte.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostet Sie nichts. Mit Rechtsschutzversicherung prüfen wir die Deckung vorab. Ohne Versicherung: klare, transparente Kostenaufklärung, bevor Sie uns beauftragen, nicht danach.
Typischerweise 3 bis 6 Monate für das Widerspruchsverfahren, bei einem anschließenden Klageverfahren weitere 6 bis 18 Monate. Wir schätzen Chancen und voraussichtliche Dauer vor jedem Schritt ehrlich ein.
In den meisten Sozialgerichts-Verfahren nicht zwingend, viele Fälle werden ohne mündliche Verhandlung entschieden. Wir begleiten Sie durch das Verfahren und sagen rechtzeitig, wann Ihre Anwesenheit sinnvoll oder nötig ist.
Nicht immer verloren: Bei formalen Fehlern im Bescheid (fehlende oder falsche Rechtsbehelfsbelehrung) oder schwerwiegenden Gründen gibt es Nachholwege. Je früher Sie anrufen, desto besser, wir prüfen das im Einzelfall.
Lassen Sie Ihre Situation prüfen.
Ein Erstgespräch bringt Klarheit, ehrlich, unverbindlich, ohne Druck.

