Rechtsgebiet · Krankenkasse

Krankenkasse und medizinische Leistungen

Ablehnungen von Hilfsmitteln, Heilmitteln oder Reha betreffen die laufende Versorgung. Advocura ordnet Bescheide ein, prüft Fristen und führt Widerspruchs- und Klageverfahren.

„Viele Ablehnungen folgen Mustern aus MDK-Gutachten und Hilfsmittelkatalogen. Entscheidend ist, wie medizinische Notwendigkeit belegt und wie der Widerspruch begründet wird."

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

Leistungsfelder

Advocura begleitet Versicherte bei Ablehnungen der gesetzlichen Krankenkasse.

01

Hilfsmittel und Heilmittel

Rollstuhl, Hörgeräte, Orthesen, Prothesen sowie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Widerspruch gegen Ablehnung oder Kürzung.

02

Reha und Anschlussversorgung

Medizinische Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung und Versorgung nach Klinikaufenthalt. Durchsetzung nach § 40 SGB V und § 32 SGB IX.

03

Widerspruch und Klage

Widerspruch innerhalb der Monatsfrist nach § 84 SGG, Anfechtung von MDK-Gutachten und sozialgerichtliche Klage bei Ablehnung.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Andreas Kübler begleitet Versicherte bei Auseinandersetzungen mit Krankenkassen. Schwerpunkt: Hilfsmittel, Heilmittel, Reha und Anfechtung von MDK-Gutachten.

Mein Anspruch: medizinisch belegt statt pauschal, von Widerspruch bis Sozialgericht.

KAMMER Rechtsanwaltskammer
FACHANWALT Für Arbeitsrecht
MEDIATOR Konfliktmoderation
SCHWERPUNKT Pflege · Gesundheit
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Branchen-Kontext

Krankenkassen-Ablehnungen folgen wiederkehrenden Prüfmustern.

Bescheide stützen sich meist auf MDK-Gutachten, das Hilfsmittelverzeichnis oder das Wirtschaftlichkeitsgebot. Wer rechtzeitig widerspricht und medizinische Notwendigkeit sauber belegt, hat strukturelle Chancen.

MDK-Gutachten: prüfbar, wenn Befunde unvollständig gewürdigt sind.
Hilfsmittel: Ablehnungen oft mit Standardversorgung begründet.
Heilmittel: Verordnungsmenge und Dauer sind verhandelbar.
Reha: Anschlussversorgung muss lückenlos begründet sein.
Frist: ein Monat ab Bescheid für den Widerspruch.
FAQ

Häufige Fragen zu Krankenkasse und medizinischen Leistungen.

Ein Monat ab Zugang des Bescheids nach § 84 SGG. Die Frist ist nicht verlängerbar, ein formloses Schreiben genügt.

Oft ja. MDK-Gutachten prüfen nach Standardkriterien. Ergänzende ärztliche Befunde oder Therapieverläufe können die medizinische Notwendigkeit neu belegen.

Im Widerspruchsverfahren trägt die Kasse bei Erfolg die notwendigen Kosten. Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht greift zusätzlich das SGG-Kostenrecht.

Unter engen Voraussetzungen, wenn die Kasse zuvor zu Unrecht abgelehnt hat und die Leistung unaufschiebbar war. Die Einzelfallprüfung ist entscheidend.

Kontakt

Erste Einordnung Ihres Krankenkassen-Bescheids oder MDK-Gutachtens.

Wer einen Ablehnungsbescheid zu Hilfsmittel, Heilmittel oder Reha erhalten hat, kann die Lage einordnen lassen und Widerspruchsfristen rechtzeitig wahren.