„Jeder zweite Ablehnungsbescheid einer Krankenkasse, den ich auf den Tisch bekomme, ist rechtlich angreifbar. Oft scheitert der Anspruch nicht an der Sache, sondern an der Formulierung des Widerspruchs. Genau da fangen wir an."
Andreas Kübler · Kanzleiinhaber§ 33 SGB V
Anspruch auf Hilfsmittel
§ 27 SGB V
Krankenbehandlung
§ 84 SGG
Widerspruchsfrist 1 Monat
§ 44 SGB X
Nachträgliche Überprüfung
Kasse verweigert die Leistung?
Drei Situationen, in denen wir täglich für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einstehen.
Hilfsmittel und Heilmittel durchsetzen
Rollstuhl, Hörgerät, Perücke, Prothese, Therapie nach § 33 SGB V oder § 32 SGB V. Wenn die Kasse mit Wirtschaftlichkeit oder Festbetrag argumentiert, prüfen wir Notwendigkeit, Alternative und Gutachtenlage und formulieren den Widerspruch so, dass er trägt.
Krankengeld und Kostenerstattung
Gekürztes Krankengeld, verweigerte Erstattung nach § 13 SGB V, Streit über AU-Bescheinigungen oder Nahtlosigkeitsregelung. Wir rekonstruieren den Leistungsanspruch, weisen ihn gegenüber der Kasse nach und setzen ihn auch rückwirkend durch, soweit rechtlich zulässig.
MDK-Gutachten überprüfen
MDK-Stellungnahmen sind angreifbar. Wir prüfen Befundlage, Gutachterqualifikation und Verfahren, organisieren ärztliche Gegengutachten und widerlegen Ablehnungen, die auf formal oder fachlich schwachen Gutachten beruhen. Damit drehen wir den Sachverhalt wieder zu Ihren Gunsten.
Andreas Kübler
Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber
Rechtsanwalt Andreas Kübler und sein Team vertreten Versicherte gegenüber gesetzlichen Krankenkassen. Schwerpunkt: Hilfsmittel, Heilmittel, Krankengeld und Kostenerstattung nach SGB V.
Mein Anspruch: juristisch sauber dort aufgestellt, wo Versicherte gegenüber Kasse und MDK selten gehört werden.
So läuft die Ablehnungspraxis ab
Warum viele berechtigte Ansprüche gegen die Krankenkasse scheitern, bevor sie überhaupt geprüft werden.
Kassen arbeiten mit standardisierten Ablehnungsbausteinen. Medizinische Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Festbetrag, fehlende Verordnung. Für Versicherte klingt das endgültig, juristisch ist es selten zwingend. Die Ablehnung ist oft nur der erste Schritt in einem Verfahren, in dem sich der Anspruch noch durchsetzen lässt.
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