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Rechtsanwalt für Krankenversicherung, der Ihre Leistungen durchsetzt

Abgelehnte Heilmittel, verweigerte Erstattungen, MDK-Gutachten, die Ihre Notwendigkeit ignorieren. Wir bearbeiten Ihren Fall juristisch sauber und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse durch.

„Jeder zweite Ablehnungsbescheid einer Krankenkasse, den ich auf den Tisch bekomme, ist rechtlich angreifbar. Oft scheitert der Anspruch nicht an der Sache, sondern an der Formulierung des Widerspruchs. Genau da fangen wir an."

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

§ 33 SGB V

Anspruch auf Hilfsmittel

§ 27 SGB V

Krankenbehandlung

§ 84 SGG

Widerspruchsfrist 1 Monat

§ 44 SGB X

Nachträgliche Überprüfung

Kasse verweigert die Leistung?

Drei Situationen, in denen wir täglich für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einstehen.

01

Hilfsmittel und Heilmittel durchsetzen

Rollstuhl, Hörgerät, Perücke, Prothese, Therapie nach § 33 SGB V oder § 32 SGB V. Wenn die Kasse mit Wirtschaftlichkeit oder Festbetrag argumentiert, prüfen wir Notwendigkeit, Alternative und Gutachtenlage und formulieren den Widerspruch so, dass er trägt.

02

Krankengeld und Kostenerstattung

Gekürztes Krankengeld, verweigerte Erstattung nach § 13 SGB V, Streit über AU-Bescheinigungen oder Nahtlosigkeitsregelung. Wir rekonstruieren den Leistungsanspruch, weisen ihn gegenüber der Kasse nach und setzen ihn auch rückwirkend durch, soweit rechtlich zulässig.

03

MDK-Gutachten überprüfen

MDK-Stellungnahmen sind angreifbar. Wir prüfen Befundlage, Gutachterqualifikation und Verfahren, organisieren ärztliche Gegengutachten und widerlegen Ablehnungen, die auf formal oder fachlich schwachen Gutachten beruhen. Damit drehen wir den Sachverhalt wieder zu Ihren Gunsten.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Rechtsanwalt Andreas Kübler und sein Team vertreten Versicherte gegenüber gesetzlichen Krankenkassen. Schwerpunkt: Hilfsmittel, Heilmittel, Krankengeld und Kostenerstattung nach SGB V.

Mein Anspruch: juristisch sauber dort aufgestellt, wo Versicherte gegenüber Kasse und MDK selten gehört werden.

KAMMER Rechtsanwaltskammer
FACHANWALT Für Arbeitsrecht
MEDIATOR Konfliktmoderation
SCHWERPUNKT Pflege · Gesundheit
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So läuft die Ablehnungspraxis ab

Warum viele berechtigte Ansprüche gegen die Krankenkasse scheitern, bevor sie überhaupt geprüft werden.

Kassen arbeiten mit standardisierten Ablehnungsbausteinen. Medizinische Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Festbetrag, fehlende Verordnung. Für Versicherte klingt das endgültig, juristisch ist es selten zwingend. Die Ablehnung ist oft nur der erste Schritt in einem Verfahren, in dem sich der Anspruch noch durchsetzen lässt.

Systemische Ablehnung: Erstanträge für Hilfsmittel und Therapien werden oft pauschal abgelehnt, unabhängig vom medizinischen Befund.
Frist unbemerkt verstrichen: Die Ein-Monats-Frist nach § 84 SGG läuft, während Unterlagen und Zweitmeinungen noch eingeholt werden.
MDK statt Facharzt: Gutachten erfolgen häufig nach Aktenlage ohne persönliche Untersuchung und übergehen die behandelnden Ärzte.
Eigenkosten laufen auf: Wer selbst zahlt, bindet Ersparnisse in Leistungen, die rechtlich der Kasse zustehen.
Formfehler im Widerspruch: Nicht begründete oder zu allgemein gehaltene Widersprüche werden zurückgewiesen und verschärfen die Ausgangslage.

So arbeiten wir Ihren Fall ab

Von der ersten Einschätzung bis zum Sozialgericht, in einem klaren Ablauf.

Wir übernehmen die juristische Arbeit gegenüber Ihrer Kasse. Sie liefern Bescheid, medizinische Unterlagen und Ihre Schilderung, wir bauen daraus einen belastbaren Widerspruch oder eine Klage. Jeder Schritt ist dokumentiert und für Sie nachvollziehbar.

01

Erstgespräch und Fristprüfung

Sie schildern uns Ablehnung und Vorgeschichte. Wir prüfen Widerspruchsfrist, Zugang des Bescheids und ob ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Betracht kommt. Das Gespräch ist unverbindlich.

02

Aktenanalyse und Strategie

Bescheid, medizinische Unterlagen und MDK-Gutachten werden auf Schwachstellen geprüft. Wir klären, ob Widerspruch, Überprüfungsantrag oder ein Eilverfahren nach § 86b SGG der richtige Weg ist.

03

Widerspruch und Klage

Wir formulieren den Widerspruch mit juristischer und medizinischer Begründung und reichen ihn fristwahrend ein. Bleibt die Kasse hart, vertreten wir Sie im Klageverfahren vor dem zuständigen Sozialgericht.

04

Begleitung nach dem Verfahren

Nach erfolgreichem Widerspruch bleiben wir Ansprechpartner. Bei Folgebescheiden, Nachbegutachtungen oder weiteren Leistungsanträgen greifen wir schnell ein, bevor erneut Fristen laufen und bereits erkämpfte Ansprüche wieder in Frage stehen.

FAQ · Direkte Antworten

Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids bei der Krankenkasse eingehen. Grundlage ist § 84 SGG. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid bestandskräftig. In bestimmten Fällen bleibt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X oder eine Wiedereinsetzung möglich, das ist aber die Ausnahme und sollte anwaltlich geprüft werden.

Nach § 33 SGB V haben Sie Anspruch auf Hilfsmittel, die zur Sicherung des Behandlungserfolgs, zum Ausgleich einer Behinderung oder zur Vorbeugung einer Behinderung erforderlich sind. Kassen lehnen häufig mit Hinweis auf Wirtschaftlichkeit oder Festbetrag ab. Wir prüfen ärztliche Verordnung, Befundlage und Alternativen und begründen den Widerspruch so, dass die medizinische Notwendigkeit konkret belegt ist.

MDK-Gutachten binden die Kasse nicht, sind aber in der Praxis entscheidend. Wir prüfen, ob das Gutachten nach Aktenlage oder mit persönlicher Untersuchung erstellt wurde, ob es die relevanten Befunde berücksichtigt und ob die Gutachterqualifikation zum Fall passt. Bei Bedarf holen wir ein fachärztliches Gegengutachten ein und legen es der Kasse und gegebenenfalls dem Sozialgericht vor.

Mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X lässt sich ein bestandskräftiger Bescheid nachträglich angreifen, wenn er auf unrichtigen Sachverhalt oder falscher Rechtsanwendung beruht. Leistungen können für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend erbracht werden. Ob sich der Antrag lohnt, hängt von Bescheid, Aktenlage und Leistungsart ab. Wir prüfen das vorab.

Bei akutem Bedarf kommt ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht nach § 86b SGG in Betracht. Voraussetzung ist, dass ohne die Leistung ein wesentlicher Nachteil droht und die Hauptsache Aussicht auf Erfolg hat. Wir prüfen zügig, ob Ihr Fall dafür geeignet ist, und bereiten den Antrag vor.

Im Sozialrecht gilt vor dem Sozialgericht das Prinzip der Kostenfreiheit für Versicherte. Im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren richten sich die Anwaltskosten nach dem RVG. Bei eingeschränkten finanziellen Verhältnissen kommt Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht. Das Erstgespräch ist unverbindlich.

Bescheid und Fristen einordnen

Krankenkassenbescheid prüfen lassen

Wenn die Krankenkasse ablehnt, kürzt oder verzögert, zählt eine saubere erste Einordnung. Senden Sie uns die wichtigsten Angaben direkt über das Formular.

  • Kurze Einordnung der rechtlichen Ausgangslage
  • Prüfung von Fristen, Unterlagen und nächsten Schritten
  • Klärung, welche Kosten und Wege realistisch sind

Fall direkt schildern

Nutzen Sie das Formular für eine strukturierte Anfrage. Je konkreter die Angaben, desto schneller kann Advocura den nächsten Schritt einordnen.

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