„Strafrecht im Gesundheitswesen folgt anderen Auslösern und Dynamiken. Entscheidend ist selten das einzelne Verhalten, sondern das Zusammenwirken von Verantwortung, Rolle, Dokumentation und Struktur."
Andreas Kübler · KanzleiinhaberZielgruppen und Leistungsfelder
Advocura begleitet im Strafrecht beide Seiten des Gesundheitsmarktes.
Arbeitnehmer
Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte, Therapeuten und angestellte Ärzte erhalten frühe Einordnung, Schutz vor Individualisierung struktureller Probleme und geordnete Kommunikation mit Ermittlungsbehörden.
Unternehmer und Leitung
Pflegedienste, Pflegeheime, Intensivpflegeanbieter, MVZ und größere Praxen erhalten Begleitung bei Abrechnungsrisiken, Organisationsverschulden, Führungsverantwortung und laufenden Ermittlungsverfahren.
Strafrechtliche Prävention
Risikofelder früh erkennen, interne Schutz- und Reaktionsstrukturen aufbauen, Schnittstellen zu Arbeitsrecht, Compliance und Abrechnung ordnen.
Andreas Kübler
Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber
Andreas Kübler begleitet strafrechtliche Themen im Gesundheitswesen mit Blick auf die tatsächliche Berufs- und Unternehmensrealität. Schwerpunkt: Verbindung strafrechtlicher Einordnung mit Dokumentation, Abrechnung, Verantwortung und Führung.
Mein Anspruch: klare Einordnung statt schematischer Bewertung, in Krise und Prävention.
Branchen-Kontext
Strafrecht im Gesundheitswesen entsteht aus Versorgungs- und Verantwortungszusammenhängen.
Im Pflege-, Gesundheits- und Medizinbereich wirken personelle Unterdeckung, Schichtbelastung, unklare Zuständigkeiten und wirtschaftlicher Druck gleichzeitig. Was strafrechtlich relevant ist, lässt sich selten schnell beantworten.
Häufige Fragen zum Strafrecht in Pflege, Gesundheit und Medizin.
Erste Einordnung einer strafrechtlichen Situation oder eines Präventionsanliegens.
Wer im Pflege-, Gesundheits- oder Medizinbereich mit einem Vorwurf, Ermittlungsverfahren oder strukturellem Risiko konfrontiert ist, kann die Lage vertraulich einordnen und nächste Schritte besprechen.

