Pflegerecht

Wie stellen Sie den Antrag, um Pflegegeld zu erhöhen?

Wie stellen Sie den Antrag, um Pflegegeld zu erhöhen?

Pflegerecht

Wie stellen Sie den Antrag, um Pflegegeld zu erhöhen?

Wer beim Waschen, Anziehen oder Toilettengang täglich mehr Hilfe braucht, hat Anspruch auf höheres Pflegegeld. Passt der Bescheid nicht zum Pflegealltag, prüfen wir den Antrag innerhalb der Monatsfrist.

Rechtsanwalt Andreas KüblerRechtsanwalt Andreas KüblerExperte Sozialrecht10+ Jahre Pflegerecht

Wie stellen Sie den Antrag, um Pflegegeld zu erhöhen?
Aktualisiert: 5. Mai 2026Geprüft von Rechtsanwalt Andreas KüblerLesezeit: 11 Min
⚡ Schnellantwort

Wenn der Pflegebedarf steigt, geht es für Familien zuerst um mehr Hilfe im Alltag und um die Frage, ob das bisherige Geld noch reicht. Wichtig sind konkrete Veränderungen: mehr Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Toilettengang, Essen, Orientierung oder nächtlicher Sicherheit. Der Antrag auf Höherstufung läuft bei der Pflegekasse; rechtlich werden danach Pflegegrad, Begutachtung und Widerspruchsfrist geprüft.

Wenn Sie merken, dass der Pflegebedarf Ihres Angehörigen gestiegen ist, und zweifeln, ob der aktuelle Pflegegrad noch passt, ist ein Antrag auf Höherstufung der richtige Schritt. Entscheidend ist die Dokumentation: Der Medizinische Dienst bewertet nur, was nachgewiesen ist. Im Folgenden klären wir, welche Voraussetzungen gelten, wie die Begutachtung abläuft und welche Unterlagen den Antrag absichern.

Praxisfall · Ausgangslage

Der Pflegebedarf eines Angehörigen verändert sich oft schneller, als ein bestehendes Gutachten es abbildet. Was vor wenigen Monaten noch allein gelang, erfordert plötzlich tägliche Hilfe. Dann stehen Fristen, Nachweise und finanzielle Folgen gleichzeitig im Raum. Der sichere nächste Schritt ist, die aktuelle Einstufung strukturiert prüfen zu lassen und die eigene Position sauber zu belegen.

Diese Situation ist kein Einzelfall. Viele Familien erhalten einen Pflegegradbescheid, der den tatsächlichen Hilfebedarf nicht abbildet. Ein Blick auf die gesetzliche Grundlage zeigt, wann der Anspruch auf mehr Pflegegeld tatsächlich entsteht und welche Schritte jetzt wichtig sind.

Wann haben Sie Anspruch auf einen höheren Pflegegrad?

Bevor wir die konkreten Schritte eines Höherstufungsantrags durchgehen, lohnt sich ein Blick auf die gesetzliche Ausgangslage. Denn der Anspruch auf einen höheren Pflegegrad ist kein Ermessen der Pflegekasse, sondern an klare Voraussetzungen geknüpft.

Verschlechterung als gesetzliche Voraussetzung

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit bestehen und die betroffene Person dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Verschlechtert sich dieser Zustand nachweislich, hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf einen höheren Pflegegrad und damit auf höheres Pflegegeld nach § 37 SGB XI.

Typische Auslöser für eine Höherstufung

Typische Auslöser sind ein Krankenhausaufenthalt mit anschließendem Rehabilitationsbedarf, fortschreitende Demenz, zunehmende Sturzgefahr oder neue Einschränkungen nach einer Operation. Auch ein schleichender Verlust der Selbstständigkeit im Alltag reicht aus.

In all diesen Fällen kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden, der eine erneute Begutachtung nach § 18 SGB XI auslöst.

Die sechs Lebensbereiche des Begutachtungsassessments

Die Eingruppierung in Pflegegrad 1 bis 5 erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment (NBA) gemäß § 15 SGB XI. Der Medizinische Dienst bewertet dabei sechs Lebensbereiche, die unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl einfließen:

  • ◆Mobilität: Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen, Umsetzen vom Bett in den Rollstuhl.
  • ◆Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Situationen erkennen, Entscheidungen treffen, sich zeitlich und örtlich orientieren.
  • ◆Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe, Ängste, nächtliche Verwirrtheit, Abwehrverhalten bei der Pflege.
  • ◆Selbstversorgung: Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang.
  • ◆Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen: Medikamente einnehmen, Arzttermine organisieren, Verbandswechsel durchführen.
  • ◆Gestaltung des Alltagslebens: Tagesablauf planen, soziale Kontakte pflegen, Beschäftigung nachgehen.

§ 15 SGB XI – Ermittlung des Pflegegrads

Aus den Bewertungen aller sechs Bereiche ergibt sich eine Gesamtpunktzahl. Die Schwellen liegen bei 12,5 Punkten (Pflegegrad 1), 27 Punkten (PG 2), 47,5 Punkten (PG 3), 70 Punkten (PG 4) und 90 Punkten (PG 5). Den größten Einfluss hat der Bereich Selbstversorgung mit 40 Prozent Gewichtung. Bereits wenige Punkte Unterschied können über eine ganze Stufe entscheiden.

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Geschwindigkeit der Verschlechterung

Auch die Geschwindigkeit der Verschlechterung spielt eine Rolle. Wer nach einem Sturz plötzlich bettlägerig wird, hat ebenso Anspruch auf Neubegutachtung wie jemand, dessen Demenz sich über Monate hinweg schleichend verschlechtert. In beiden Fällen zählt der aktuelle Zustand, nicht die Momentaufnahme der letzten Einstufung.

Gesetzlich oder privat versichert

Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Medizinische Dienst (MD) die Begutachtung. Privat Versicherte werden durch den Gutachterdienst Medicproof bewertet. Beide arbeiten nach denselben NBA-Kriterien, der konkrete Ablauf unterscheidet sich jedoch im Detail.

Soweit die rechtliche Grundlage. Doch was bedeutet eine Höherstufung konkret in Euro, und welchen Unterschied macht eine einzige Stufe für das Familienbudget?

Wie viel Pflegegeld gibt es je Pflegegrad?

Nachdem klar ist, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch entsteht, stellt sich die Frage, die pflegende Angehörige am meisten beschäftigt: Wie viel mehr Geld bringt ein höherer Pflegegrad tatsächlich?

Die Höhe des Pflegegelds ist in § 37 SGB XI geregelt und wird regelmäßig angepasst. Wer die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer sicherstellt, erhält folgende monatliche Beträge:

Pflegegeld nach Pflegegrad (§ 37 SGB XI)

Pflegegrad
Pflegegeld pro Monat
PG 2
347 Euro
PG 3
599 Euro
PG 4
800 Euro
PG 5
990 Euro

Was eine Stufe mehr für das Familienbudget bedeutet

Der Sprung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 bringt monatlich über 250 Euro mehr. Über ein Jahr gerechnet summiert sich die Differenz auf einen vierstelligen Betrag, der pflegende Angehörige direkt entlastet. Für Familien, die Fahrtkosten, Hilfsmittel oder stundenweise Betreuung selbst finanzieren, macht dieser Betrag im Alltag einen spürbaren Unterschied.

Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung

Davon zu unterscheiden sind die Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste. Diese liegen bei 796 Euro (PG 2), 1.497 Euro (PG 3), 1.859 Euro (PG 4) und 2.299 Euro (PG 5) monatlich. Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich über die sogenannte Kombinationsleistung anteilig miteinander verbinden.

Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1

Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu, der für Betreuungsangebote oder hauswirtschaftliche Hilfen eingesetzt werden kann.

§

§ 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI steht Versicherten zu, die die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen sicherstellen. Die Beträge werden regelmäßig durch den Gesetzgeber angepasst und gelten ab dem Monat der Antragstellung, sofern die Höherstufung bewilligt wird.

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Diese Beträge sind gesetzlich festgelegt. Doch nicht jede Pflegekasse stuft korrekt ein. Warum Erstgutachten den tatsächlichen Pflegebedarf häufig unterschätzen und was das für Betroffene bedeutet, zeigt der folgende Abschnitt.

Warum fallen viele Höherstufungsanträge zu niedrig aus?

Genau hier wird es kritisch: Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes bildet den Pflegealltag nicht immer vollständig ab. Die Begutachtung dauert in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. In dieser kurzen Zeit soll ein Gutachter beurteilen, was sich über Wochen und Monate entwickelt hat. Dabei entstehen systematische Fehlerquellen, die Betroffene kennen sollten.

Wenn es um konkrete Beträge geht, können Sie hier Pflegegeld richtig berechnen.

Der „gute Tag“-Effekt bei der Begutachtung

Demenz verläuft in Wellen. An manchen Tagen wirken Betroffene erstaunlich orientiert, an anderen gelingt nicht einmal das Anziehen allein. Kommt der Gutachter an einem der besseren Tage, fallen die Symptome im Protokoll milder aus, als sie im Alltag tatsächlich sind. Pflegende Angehörige berichten häufig, dass Betroffene beim Gutachterbesuch vergleichsweise ruhig und ansprechbar wirken.

Warum der Begutachtungstermin allein nicht reicht

Die nächtlichen Unruhephasen, die täglichen Schwierigkeiten beim Anziehen und die wiederkehrende Sturzgefahr bleiben im Gutachten dann untergewichtet. Auch Sturzgefahren werden nur abstrakt bewertet, obwohl Angehörige von konkreten Vorfällen berichten könnten. Das Ergebnis: Ein Pflegegrad, der den tatsächlichen Hilfebedarf in mehreren der sechs NBA-Lebensbereiche nicht abbildet.

Typische Dokumentationslücken

Neben dem „gute Tag“-Effekt gibt es weitere häufige Fehlerquellen. Pflegebedürftige spielen aus Scham oder Stolz ihre Einschränkungen vor dem Gutachter herunter. Angehörige sind beim Termin nicht anwesend und können den tatsächlichen Hilfebedarf nicht aus eigener Erfahrung schildern. Ohne ein Pflegetagebuch fehlt der schriftliche Nachweis, wie der Alltag wirklich aussieht.

Fehlende Dokumentation gefährdet den Antrag

Wer einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellt, ohne Pflegetagebuch, aktuelle Arztberichte und eine Aufstellung der täglichen Hilfestellungen vorzulegen, riskiert eine zu niedrige Einstufung. Der Medizinische Dienst bewertet nur, was nachgewiesen und dokumentiert ist.

Die gute Nachricht: Viele dieser Fehlerquellen lassen sich im Vorfeld vermeiden, wenn der Antrag systematisch vorbereitet wird. Wie das gelingt, zeigt der nächste Schritt.

Sie zweifeln an der Einstufung Ihres Angehörigen? Anwaltliche Prüfung kann klären, ob ein Antrag auf Höherstufung Aussicht auf Erfolg hat.

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Wie stellen Sie den Antrag auf Höherstufung richtig?

Nachdem die typischen Fehlerquellen bekannt sind, geht es um die Frage, die den Unterschied macht: Wie stellen Sie den Antrag so, dass er von Anfang an auf einem soliden Fundament steht? Wenn es auch um laufende Leistungen geht, zeigt die Übersicht zur Höhe des Pflegegelds, welche Beträge relevant sind.

Der formlose Antrag bei der Pflegekasse

Der Antrag auf einen höheren Pflegegrad ist formlos. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt im Grundsatz, ein kurzes Schreiben per Post oder E-Mail schafft jedoch einen schriftlichen Nachweis über den Zeitpunkt der Antragstellung. Und genau dieser Zeitpunkt zählt: Ab dem Monat des Antrags besteht Anspruch auf die höheren Leistungen, sofern die Höherstufung bewilligt wird.

Inhalt des Antragsschreibens

Im Schreiben sollte stehen, dass sich der Pflegebedarf verschlechtert hat und eine erneute Begutachtung beantragt wird. Konkrete Beispiele helfen dem Sachbearbeiter: In welchen der sechs NBA-Lebensbereiche braucht die pflegebedürftige Person mehr Hilfe als bei der letzten Begutachtung? Welche neuen Einschränkungen sind hinzugekommen?

Senden Sie den Antrag als Einschreiben und notieren Sie das Absendedatum, damit Sie im Zweifelsfall den Zugang nachweisen können.

Leistungen rückwirkend ab Antragsmonat (§ 18 Abs. 3 SGB XI)

Wird die Höherstufung bewilligt, zahlt die Pflegekasse das höhere Pflegegeld rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab dem Datum des neuen Gutachtens. Deshalb gilt: Je früher der Antrag gestellt wird, desto weniger Leistungen gehen verloren.

Das Pflegetagebuch als wichtigstes Beweismittel

Ein Pflegetagebuch dokumentiert über mehrere Wochen hinweg, welche Hilfe die pflegebedürftige Person täglich benötigt. Es sollte die sechs NBA-Lebensbereiche abdecken und konkret beschreiben: Wann wurde geholfen? Wie lange dauerte die Unterstützung? Welche Schwierigkeiten traten auf? Gab es Stürze, Verwirrtheitsphasen oder Verweigerung von Mahlzeiten?

Warum das Pflegetagebuch den Unterschied macht

In der anwaltlichen Praxis zeigt sich regelmäßig, dass ein lückenlos geführtes Pflegetagebuch über mindestens vier bis sechs Wochen das stärkste Beweismittel im Höherstufungsverfahren ist. Es widerlegt den „guten Tag“-Effekt des Begutachtungstermins, den der vorige Abschnitt beschrieben hat, mit nachprüfbaren Alltagsdaten.

Ergänzende Unterlagen für den Antrag

Ergänzend sind aktuelle Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte und Therapiedokumentationen wichtig. Je vollständiger die Unterlagen beim Antrag vorliegen, desto besser kann der Gutachter den tatsächlichen Pflegebedarf einordnen. Auch Sturzprotokolle oder Fotos von vorhandenen Hilfsmitteln können die Dokumentation stützen.

Sobald der Antrag eingereicht ist, beginnt die Phase, die über den Erfolg entscheidet: die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Wie bereiten Sie sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor?

Der Antrag ist gestellt, die Unterlagen sind zusammengetragen. Jetzt kommt der Moment, der in der Praxis am meisten Unsicherheit auslöst: der Besuch des Gutachters. Wenn noch unklar ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hilft der Überblick, wie Sie Pflegebedürftigkeit prüfen lassen.

Nach dem Antrag kündigt der Medizinische Dienst den Besuchstermin schriftlich an. Die Begutachtung findet in der Regel in der häuslichen Umgebung statt. Eine gründliche Vorbereitung entscheidet häufig darüber, ob das Gutachten den tatsächlichen Pflegealltag widerspiegelt.

Vorbereitung auf die MD-Begutachtung

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Am Tag der Begutachtung

Zeigen Sie dem Gutachter den Pflegealltag, wie er wirklich ist. Viele Pflegebedürftige versuchen aus Höflichkeit oder Stolz, vor fremden Personen möglichst selbstständig zu wirken. Das verzerrt das Ergebnis. Beschreiben Sie offen, bei welchen Verrichtungen Hilfe nötig ist und welche Tätigkeiten nicht mehr allein gelingen.

Die Rolle der Begleitperson

Die Begleitperson hat das Recht, den Pflegealltag aus ihrer eigenen Sicht zu schildern. Gerade bei Demenz ist das entscheidend, weil Betroffene ihre Einschränkungen oft nicht realistisch einschätzen. Wenn bestimmte Probleme nur nachts oder an schlechten Tagen auftreten, sprechen Sie das aktiv an. Der Gutachter ist verpflichtet, diese Angaben im Protokoll zu berücksichtigen.

Nach der Begutachtung

Der Gutachter erstellt ein schriftliches Gutachten und übermittelt es an die Pflegekasse. Diese entscheidet auf Grundlage des Gutachtens über die Höherstufung. Der Bescheid muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung zugehen. Verzögert sich die Bearbeitung, kann die Pflegekasse zu einer Entschädigungszahlung verpflichtet sein.

Gutachten anfordern und prüfen

Nach Erhalt des Bescheids sollten Sie das Gutachten bei der Kasse anfordern und die Bewertung in den einzelnen Lebensbereichen mit Ihren eigenen Aufzeichnungen abgleichen.

„Rechtlich kommt es darauf an, ob das Gutachten die sechs Lebensbereiche des NBA vollständig und korrekt erfasst. Weicht die Bewertung von der dokumentierten Alltagssituation ab, ist das ein tragfähiger Ansatzpunkt für Widerspruch oder Klage.“

Entscheidender Prüfschritt

Doch was tun, wenn der Bescheid trotz guter Vorbereitung den Pflegebedarf nicht korrekt abbildet? Dann beginnt das Widerspruchsverfahren.

Was können Sie tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Anders sieht es aus, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt oder einen niedrigeren Pflegegrad bewilligt als beantragt. Dann bleibt der Rechtsweg, und hier zählt jeder Tag. Für die nächste Einordnung ist auch wichtig Pflegenotstand.

Widerspruchsfrist: ein Monat

Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid im Briefkasten liegt. Der Widerspruch sollte begründen, welche Punkte im Gutachten den tatsächlichen Pflegebedarf nicht korrekt wiedergeben.

Der Widerspruch im Detail

Im Widerspruchsverfahren prüft die Pflegekasse den Fall erneut. Häufig wird ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben. Legen Sie dem Widerspruch alle Unterlagen bei, die den gestiegenen Pflegebedarf belegen: das Pflegetagebuch, neue ärztliche Befunde, Entlassungsberichte und eine eigene Stellungnahme, die den Pflegealltag konkret beschreibt.

Abweichungen in den Lebensbereichen aufzeigen

Formulieren Sie so genau wie möglich, in welchen der sechs Lebensbereiche das Gutachten von Ihren eigenen Beobachtungen abweicht. Anwaltliche Prüfung kann dabei helfen, die Abweichungen rechtlich einzuordnen und den Widerspruch so zu begründen, dass die Pflegekasse eine erneute Begutachtung veranlasst.

Klage vor dem Sozialgericht

Bleibt der Widerspruch erfolglos, erlässt die Pflegekasse einen Widerspruchsbescheid. Dagegen kann innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erhoben werden. Das Verfahren ist für Versicherte nicht mit Gerichtskosten verbunden. Das Gericht beauftragt in der Regel ein unabhängiges Gutachten, das den Pflegebedarf erneut bewertet.

Erfolgsaussichten bei komplexen Krankheitsbildern

Bei komplexen Krankheitsbildern wie Demenz, psychischen Erkrankungen oder Mehrfachdiagnosen weichen gerichtliche Gutachten häufig von der Ersteinschätzung des Medizinischen Dienstes ab. Wer seine Unterlagen vollständig zusammengestellt und den Pflegealltag nachvollziehbar dokumentiert hat, verbessert die Aussichten im Klageverfahren deutlich.

Ob Widerspruch oder Klage: Entscheidend ist, dass die Dokumentation stimmt und die Fristen eingehalten werden.

Wenn der Pflegebedarf steigt, muss der Pflegegrad mitwachsen

Der Alltag pflegender Angehöriger verändert sich oft schleichend. Was vor einem halben Jahr noch allein gelang, braucht heute ständige Begleitung. Genau dann ist der richtige Zeitpunkt, den Pflegegrad prüfen zu lassen. In vielen Fällen hängt die weitere Prüfung außerdem zusammen mit Beschwerde bei der Heimaufsicht.

Der entscheidende Schritt

Das Pflegegeld soll den tatsächlichen Hilfebedarf abbilden, nicht den Stand eines veralteten Gutachtens. Viele Familien zögern, weil sie den bürokratischen Aufwand scheuen. Doch wie dieser Artikel zeigt, ist der Antrag formlos, die Vorbereitung lässt sich in überschaubaren Schritten umsetzen, und selbst bei einer Ablehnung stehen Widerspruch und Klageweg offen.

Die wichtigsten Schritte im Überblick

Der Antrag auf Höherstufung löst eine erneute Begutachtung aus. Die Leistungen fließen rückwirkend ab dem Antragsmonat. Und wer den Pflegealltag sorgfältig dokumentiert, vom Pflegetagebuch über die sechs NBA-Lebensbereiche bis zu den aktuellen Arztberichten, schafft die beste Grundlage für die richtige Einstufung.

Sie möchten den Pflegegrad Ihres Angehörigen überprüfen lassen? Anwaltliche Beratung klärt den Antrag auf Höherstufung und begleitet bei Widerspruch oder Klage.

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Quellen

Rechtsquellen und weiterführende Informationen

  1. § 15 SGB XI – Ermittlung des Pflegegrads
  2. § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  3. § 14 Abs. 1 SGB XI
  4. § 18 Abs. 3 SGB XI
Rechtsanwalt Andreas Kübler

Autor

Rechtsanwalt Andreas Kübler

Experte für Sozialrecht mit Schwerpunkt Pflegerecht. Über 10 Jahre Beratung pflegender Angehöriger zu Pflegegrad-Einstufung, Widerspruchsverfahren und Sozialgerichts-Klagen.

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Über den Autor

Dr. Max Mustermann

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