Pflegerecht

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 bis 5 zu?

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 bis 5 zu?

Pflegerecht

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 bis 5 zu?

Ob Waschen, Anziehen oder Toilettengang: Der tägliche Hilfebedarf entscheidet, welcher Pflegegrad und welche Leistungen zustehen. Passt der Bescheid nicht zum Pflegealltag, prüfen wir ihn in der Monatsfrist.

Rechtsanwalt Andreas KüblerRechtsanwalt Andreas KüblerExperte Sozialrecht10+ Jahre Pflegerecht

Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 bis 5 zu?
Aktualisiert: 3. Mai 2026Geprüft von Rechtsanwalt Andreas KüblerLesezeit: 11 Min
⚡ Schnellantwort

Welche Leistungen gibt es für Pflegegrade 1 bis 5? Je nachdem, wie viel Hilfe jemand morgens beim Aufstehen, Waschen und Anziehen braucht, entscheidet die Pflegekasse über Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Ab Pflegegrad 2 zahlt sie bis zu 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro für einen ambulanten Pflegedienst monatlich; Pflegegrad 1 erhält ausschließlich den Entlastungsbetrag von 131 Euro.

Haben Sie einen Pflegebescheid in der Hand und fragen sich, ob die Einstufung Ihres Angehörigen wirklich stimmt? Eine zu niedrige Einordnung auf der fünfstufigen Pflegegrad-Skala bedeutet monatliche Einbußen, ohne dass die Pflegekasse von sich aus nachbessert. Im Folgenden klären wir, welche Leistungen je Pflegegrad zustehen, wie die NBA-Begutachtung abläuft und wann ein Widerspruch ratsam ist.

Praxisfall · PETRA-K-2026

Im März 2026 saß Petra K, 56, Verwaltungsangestellte in Köln-Porz, zum zweiten Mal über dem Pflegekassen-Bescheid ihrer Mutter: Pflegegrad 2, 347 Euro Pflegegeld monatlich. Ihre Mutter, 79, alleinlebend und mit beginnender Demenz, stand nachts um drei auf und fand die Toilette nicht mehr. Der MDK-Gutachter hatte an einem ruhigen Vormittag zwei Stunden verbracht. „Das stimmt doch hinten und vorne nicht“, war Petras erster Satz beim Gespräch mit dem Team von Advocura Rechtsanwälte.

Was ist ein Pflegegrad? NBA-Module und die gesetzliche Grundlage nach SGB XI

Bevor wir die konkreten Leistungsbeträge anschauen, lohnt es sich zu verstehen, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Bescheid überhaupt ergeht und nach welchem System der Gutachter bewertet, der an Petras Mutter Tür klingelte.

Hinter jedem Bescheid steckt ein gesetzliches Bewertungssystem.

Der Pflegegrad legt fest, welche Leistungen einem Pflegebedürftigen monatlich zustehen. Grundlage ist § 15 Abs. 1 SGB XI, der fünf Grade nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit definiert. Die Begutachtung übernehmen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF nach Antrag bei der Pflegekasse, geregelt in § 16 und § 18 SGB XI.

§ 15 Abs. 1 SGB XI

„Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einen Pflegegrad. Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.“

Volltext bei gesetze-im-internet.de →

Das Begutachtungsinstrument ist das Neue Begutachtungs-Assessment (NBA). Es bewertet 13 Module, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung sowie Verhaltensweisen bei psychischen Problemlagen. Aus dem Gesamtpunktwert ergibt sich der Pflegegrad:

Pflegegrade und NBA-Punktwerte nach § 15 SGB XI

Pflegegrad
Einstufung
NBA-Punkte
1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
12,5 bis unter 27
2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27 bis unter 47,5
3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
47,5 bis unter 70
4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
70 bis unter 90
5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf
90 bis 100

Das bedeutet konkret: Zwischen Pflegegrad 2 und 3 liegen nur 20,5 NBA-Punkte. Im Alltag bedeuten diese Punkte mehrere hundert Euro monatlich.

Und genau diese Euro-Beträge machen den Kern des Problems greifbar. Im nächsten Abschnitt sehen Sie, was die Pflegegrade 1 bis 5 in konkreten Leistungszahlen bedeuten und warum eine Einstufung um eine einzige Stufe über tausend Euro im Monat entscheidet.

Welche Leistungen stehen Ihnen für die Pflegegrade 1 bis 5 zu?

Nun, da klar ist, nach welchen Punktwerten der Pflegegrad ermittelt wird, lässt sich die entscheidende Folgefrage beantworten: Was bedeutet diese Einstufung konkret in Euro, und welche Leistungsansprüche ergeben sich daraus?

Die genauen Leistungsbeträge machen den Unterschied zwischen den Pflegegraden greifbar.

Das Leistungssystem der Pflegeversicherung gliedert sich in drei Hauptstränge: Pflegegeld nach § 37 SGB XI für häusliche Pflege durch Angehörige, ambulante Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI für professionelle Pflegedienste und ergänzende Zusatzleistungen. Wer die Leistungen in den Pflegegraden 1 bis 5 in ihrer Gesamtheit kennt, erkennt sofort, ob ein Bescheid zum tatsächlichen Pflegebild passt.

Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag 2026

Pflegegrad
Pflegegeld § 37 SGB XI
Sachleistungen § 36 SGB XI
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI
1
kein Anspruch
kein Anspruch
131 Euro
2
347 Euro
796 Euro
131 Euro
3
599 Euro
1.497 Euro
131 Euro
4
800 Euro
1.859 Euro
131 Euro
5
990 Euro
2.299 Euro
131 Euro

Wer von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 hochgestuft wird, erhält nicht nur mehr Pflegegeld, sondern auch ein deutlich höheres Sachleistungsbudget. Pflegegrad 1 erhält weder Pflegegeld noch Sachleistungen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro nach § 45b SGB XI steht allen fünf Graden zu und kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden.

Nach § 38 SGB XI lassen sich Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren. Wer 50 Prozent der Sachleistungen abruft, erhält 50 Prozent des Pflegegeldes. Das gibt Familien Spielraum, die teils selbst pflegen und teils einen Pflegedienst einsetzen.

Weitere Leistungen, die viele Familien nicht auf dem Radar haben:

Ergänzende Leistungen nach SGB XI 2026

Leistung
Betrag
Rechtsgrundlage
Verhinderungspflege
bis 3.539 Euro/Jahr
§ 39 SGB XI
Kurzzeitpflege
bis 3.539 Euro/Jahr
§ 42 SGB XI
Tages-/Nachtpflege PG 2
bis 721 Euro/Monat
§ 45a SGB XI
Tages-/Nachtpflege PG 3
bis 1.357 Euro/Monat
§ 45a SGB XI
Wohnumfeldmaßnahmen
bis 4.180 Euro/Maßnahme
§ 40 SGB XI
Pflegehilfsmittel
42 Euro/Monat
§ 40 Abs. 2 SGB XI
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
53 Euro/Monat
§ 40a SGB XI

Diese Leistungen hängen direkt am Pflegegrad. Wer zu niedrig eingestuft ist, verliert auch hier.

Doch nicht jeder Bescheid bildet den tatsächlichen Pflegebedarf korrekt ab. Genau an dieser Stelle wird sichtbar, warum das System scheitern kann, und warum es bei Petra K. gescheitert ist.

Eine zu niedrige Einstufung kann monatlich mehrere hundert Euro weniger Pflegegeld und Sachleistungsbudget bedeuten. Jeder weitere Monat ohne Korrektur kann Leistungen kosten, die im Pflegealltag dringend gebraucht werden. Fall jetzt prüfen lassen durch das Team von Advocura Rechtsanwälte, solange die Monatsfrist noch offen ist.

Fall jetzt prüfen lassen

Wann stimmt der Pflegegrad nicht? Typische Fehler bei der MDK-Begutachtung

Genau hier wird es für viele pflegende Angehörige kritisch: Die Leistungsbeträge aus dem vorigen Abschnitt sind nur dann erreichbar, wenn der Pflegegrad korrekt ermittelt wurde. Und das ist keineswegs selbstverständlich. Wenn noch unklar ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hilft der Überblick zur Pflegebedürftigkeit prüfen lassen.

Petra K. hatte das Muster früh erkannt. Erinnern Sie sich an ihren ersten Satz beim Gespräch mit dem Team von Advocura: „Das stimmt doch hinten und vorne nicht.“ Was sie meinte, war nicht der Bescheid allein, sondern der Weg dorthin. Der Gutachter war an einem Vormittag erschienen, alles wirkte ruhig und geordnet.

Was er nicht sah, war die Realität nach Mitternacht: Petras Mutter stand um drei Uhr auf, fand die Toilette nicht, rief laut nach ihrer Tochter.

Das NBA-Modul für kognitive und kommunikative Fähigkeiten hatte diese nächtliche Orientierungslosigkeit nicht erfasst, weil die Begutachtung genau den untypischen, ruhigen Moment abgebildet hatte. Petra kam nach den Nachtpflegestunden zur Arbeit: erschöpft, allein mit einer Einstufung, die dem tatsächlichen Aufwand nicht entsprach. Wir sehen diese Konstellation regelmäßig in der Kanzlei.

Das Problem ist nicht die einzelne Begutachtung, sondern die Beweisbasis: Wenn typische Belastungszeiten im Gutachten fehlen, muss der Widerspruch genau diese Alltagssituationen nachvollziehbar belegen. Ein Pflegetagebuch, ärztliche Atteste und konkrete Uhrzeiten sind dafür belastbarer als allgemeine Schilderungen.

Typische Fehler bei MDK-Begutachtungen:

Typische Fehler bei MDK-Begutachtungen

Tageszeit-Bias: Besuche am Vormittag erfassen keine nächtlichen Pflegeverläufe und morgendlichen Belastungsspitzen nicht vollständig.
Momentaufnahmen-Problem: Ein ruhiger Tag gibt kein realistisches Bild bei chronisch-intermittierenden Einschränkungen.
Unterbewertung kognitiver NBA-Module: Demenz und kognitive Beeinträchtigungen werden in den Modulen für kognitive Fähigkeiten und Verhaltensweisen häufig zu niedrig bewertet.
Fehlendes Pflegetagebuch: Ohne schriftliche Dokumentation fehlt die Beweisbasis für einen begründeten Widerspruch.
Die Pflegekasse passt den Pflegegrad nicht von sich aus an, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Nur auf Antrag erfolgt eine neue Begutachtung. Wer nicht aktiv handelt, behält die alte Einstufung, auch wenn der tatsächliche Pflegebedarf längst höher liegt.

Wer einen fehlerhaften Bescheid vermutet, muss aber schnell handeln. Denn das Gesetz setzt eine Frist, die über jeden weiteren Handlungsspielraum entscheidet.

Wie lange haben Sie Zeit? Die Widerspruchsfrist nach § 84 SGG

Anders sieht es aus, wenn diese Frist erst einmal verstrichen ist: Was bis dahin ein klar durchsetzbares Recht ist, wird danach zu einem langwierigen Klageverfahren. Deshalb ist die Frist das Erste, was bei jedem neuen Bescheid zu klären ist. Wenn es um konkrete Beträge geht, können Sie hier Pflegegeld richtig berechnen.

Die Uhr läuft ab dem Tag des Bescheids.

Für den Widerspruch gegen den Pflegebescheid gilt regelmäßig § 84 SGG: Der Widerspruch muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen. Entscheidend ist deshalb nicht nur, dass Sie inhaltlich widersprechen, sondern dass der Widerspruch rechtzeitig und nachweisbar eingeht.

Achtung

Die Widerspruchsfrist nach § 84 SGG beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Wer sie versäumt, verliert den direkten Widerspruchsweg gegen diesen Bescheid. Danach kommen allenfalls andere Wege wie ein Überprüfungs- oder Neuantrag in Betracht; der einfache Widerspruch gegen den ursprünglichen Bescheid ist dann nicht mehr offen.

Eine Wiedereinsetzung kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Advocura Rechtsanwälte empfiehlt: Handeln Sie noch in derselben Woche, in der der Bescheid eintrifft. Wer auch nur den leisen Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt, sollte einen Rechtsanwalt für Pflegerecht einschalten, solange die Frist noch offen ist.

Sind die Fristen bekannt, lässt sich gezielt und strukturiert vorgehen. Was das im konkreten Vorgehen bedeutet und wie Petra K.s Geschichte zu ihrem Abschluss kam, zeigt der folgende Abschnitt.

Wie erhöhen Sie Ihren Pflegegrad? Widerspruch, Neubegutachtung und die Rolle des Rechtsanwalts Pflegerecht

Mit dem richtigen Vorgehen lassen sich Einstufungsfehler korrigieren. Und das Beispiel von Petra K., deren Mutter um drei Uhr nachts nach der Toilette suchte, während der Bescheid 347 Euro auswies, kommt hier zu seinem Abschluss. Wenn es auch um laufende Leistungen geht, zeigt die Übersicht zur Höhe des Pflegegelds, welche Beträge relevant sind.

Das Team von Advocura Rechtsanwälte legte für Petra K. Widerspruch ein. Der Schlüssel war das Pflegetagebuch, das Petra über Monate geführt hatte: präzise, mit Uhrzeiten, konkreten Vorfällen und Schlafunterbrechungen. Ergänzt wurde es durch ein ärztliches Attest des Hausarztes, der die kognitive Einschränkung und die nächtlichen Orientierungsverluste dokumentiert hatte. Die Pflegekasse ordnete eine Neubegutachtung an. Das Ergebnis: Pflegegrad 3.

Pflegegeld 599 Euro monatlich, ambulante Sachleistungen bis 1.497 Euro nach § 36 SGB XI. Petra schlief zum ersten Mal seit Monaten durch.

Was als scheinbar unangreifbarer Bescheid begonnen hatte, endete mit den Leistungsansprüchen, die die Tabelle in diesem Artikel für Pflegegrad 3 ausweist.

Schritt-für-Schritt: Widerspruch und Neubegutachtung

Schritt 1: Pflegetagebuch führen. Dokumentieren Sie täglich, zu welchen Zeiten und in welchem Umfang Pflege stattfindet. Konkrete Uhrzeiten und Vorfälle sind das stärkste Beweismittel im Widerspruchsverfahren.
Schritt 2: Ärztliches Attest einholen. Der Hausarzt oder Facharzt bestätigt den tatsächlichen Gesundheitszustand schriftlich, besonders wichtig bei Demenz, psychischen Erkrankungen oder intermittierenden Einschränkungen.
Schritt 3: Widerspruch fristgerecht einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach § 84 SGG eingehen. Zur Fristwahrung kann zunächst kurz widersprochen werden; die Begründung sollte dann zügig mit Pflegetagebuch, Gutachtenkritik und Attesten nachgereicht werden.
Schritt 4: Neubegutachtung beantragen. Die Pflegekasse kann auf Antrag eine zweite Begutachtung anordnen. Die Vorbereitung dieser Begutachtung entscheidet maßgeblich über das Ergebnis.
Schritt 5: Rechtsanwalt Pflegerecht einschalten. Die Kanzlei prüft das Gutachten auf Schwachstellen in allen Bewertungsmodulen, formuliert den Widerspruch fundiert und begleitet das Verfahren bis zum Neubescheid.
Praxis-Tipp

Notieren Sie im Pflegetagebuch immer konkrete Uhrzeiten und Handlungsabläufe, zum Beispiel: „02:47 Uhr: Mutter rief, konnte Toilette nicht finden, Begleitung und Rückführung dauerten 14 Minuten.“ Solche Einträge sind in der Neubegutachtung weitaus überzeugender als allgemeine Beschreibungen wie „häufige nächtliche Unruhe“.

Die häufigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet der folgende Abschnitt.

Häufige Fragen zu Pflegegraden 1 bis 5 und Ihren Leistungen

Bevor wir zum Fazit kommen: Viele Betroffene und pflegende Angehörige stellen nach der Lektüre der vorigen Abschnitte dieselben Fragen. Die wichtigsten davon sind hier gebündelt.

Pflegegrad nicht isoliert betrachten

Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Hilfsmittel greifen je nach Pflegegrad unterschiedlich ineinander. Deshalb sollte ein Bescheid immer am tatsächlichen Pflegealltag geprüft werden.

Kann man Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren?

Ja. Nach § 38 SGB XI können beide Leistungsarten anteilig genutzt werden. Wer nur einen Teil des Sachleistungsbudgets abruft, erhält Pflegegeld anteilig im nicht verbrauchten Umfang. Die Kombination ist sinnvoll für Familien, die teils professionelle Pflege einsetzen und teils selbst pflegen.

Was bekommt Pflegegrad 1 konkret?

Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld und keine Sachleistungen nach §§ 36, 37 SGB XI. Zuerkannt werden: 131 Euro Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, 42 Euro für Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI, bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI sowie 53 Euro für digitale Pflegeanwendungen.

Wie oft kann die Pflegekasse den Pflegegrad ändern?

Die Pflegekasse handelt nur auf Antrag. Eine automatische Anpassung gibt es nicht. Wer eine Verschlechterung des Pflegezustands feststellt, muss einen Höherstufungsantrag stellen und eine neue Begutachtung beantragen. Das Team von Advocura begleitet diesen Prozess auf Wunsch vollständig.

Wann lohnt sich ein Anwalt für Pflegerecht?

Sobald der Bescheid nicht zum Pflegealltag passt und die Monatsfrist noch läuft, ist eine Einschätzung durch eine Anwaltskanzlei für Pflegerecht sinnvoll. Das gilt besonders bei Demenzerkrankungen, psychischen Erkrankungen und intermittierenden Beeinträchtigungen, die bei der Begutachtung leicht übersehen werden.

Wie lange dauert eine Neubegutachtung?

Die Dauer hängt davon ab, ob die Pflegekasse eine neue Stellungnahme oder Begutachtung veranlasst. In der Praxis sollte man eher mit mehreren Wochen rechnen und bei Verzögerungen aktiv nachfassen. Ein Rechtsanwalt für Pflegerecht kann die Begutachtung gezielt vorbereiten und die nächsten Schritte strukturieren.

Die wesentlichen Punkte lassen sich abschließend kompakt zusammenfassen.

Was bedeutet das jetzt für Ihren nächsten Schritt?

Doch was bedeutet das konkret für Ihren Fall? Drei Erkenntnisse, die sich wie ein roter Faden durch diesen Artikel ziehen und im Schicksal von Petra K. ihren Ausgangspunkt haben.

Wer seine Rechte kennt, kann aktiv für eine faire Einstufung eintreten.

Wer seine Rechte kennt, kann aktiv für eine faire Einstufung eintreten

Leistungssprünge sind erheblich: Zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 steigen sowohl Pflegegeld als auch Sachleistungsbudget deutlich.
Begutachtungsfehler sind systematisch: Der MDK kann nur erfassen, was beim Hausbesuch sichtbar wird. Kognitive Einschränkungen, nächtliche Pflegebedarfe und intermittierende Beeinträchtigungen bleiben regelmäßig unterbewertet.
Die Monatsfrist entscheidet: § 84 SGG gibt regelmäßig einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Wer diese Frist kennt und nutzt, hält die Möglichkeit zur Korrektur in der Hand. Danach ist dieser Weg verschlossen.

Das Team von Advocura Rechtsanwälte prüft Ihren Bescheid auf Schwachstellen und legt bei begründetem Verdacht auf eine Falscheinstufung Widerspruch ein. Die Kanzlei ist auf Pflegerecht spezialisiert und begleitet das Verfahren, bis der Pflegegrad dem tatsächlichen Pflegebild entspricht. Den ersten Schritt machen Sie, bevor die Frist abläuft: Fall prüfen lassen.

Jeder Monat mit falschem Pflegegrad bedeutet Leistungen, die Ihrem Angehörigen zustehen und nicht ausgezahlt werden. Fall jetzt prüfen lassen durch das Pflegerecht-Team von Advocura Rechtsanwälte.

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Für Unternehmen: Advocura Rechtsanwälte unterstützt auch Pflegeeinrichtungen und Träger bei Fragen zu Leistungsansprüchen, Kostenträgerkonflikten und Einstufungsstreitigkeiten im Pflegerecht.

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Quellen

Rechtsquellen und weiterführende Informationen

  1. § 15 Abs. 1 SGB XI
  2. § 18 SGB XI
  3. § 36 SGB XI
  4. § 37 SGB XI
  5. § 38 SGB XI
  6. § 39 SGB XI
  7. § 40 Abs. 2 SGB XI
  8. Bundesgesundheitsministerium: Übersicht Leistungsbeträge 2026
Rechtsanwalt Andreas Kübler

Autor

Rechtsanwalt Andreas Kübler

Experte für Sozialrecht mit Schwerpunkt Pflegerecht. Über 10 Jahre Beratung pflegender Angehöriger zu Pflegegrad-Einstufung, Widerspruchsverfahren und Sozialgerichts-Klagen.

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Dr. Max Mustermann

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