Welchen GdB bekomme ich mit ADHS? Das hängt davon ab, wie stark ADHS Alltag, Arbeit oder Schule beeinträchtigt: leichte Einschränkungen ergeben GdB 10 bis 20, schwere Beeinträchtigungen in mehreren Lebensbereichen GdB 50 bis 70. Die Bewertung erfolgt nach VersMedV Anlage Teil B Nr. 3.5.2; ab 25 Jahren wird rein wegen ADHS in der Regel höchstens GdB 50 anerkannt.
Sie haben eine ADHS-Diagnose und fragen sich, ob und welcher GdB Ihnen zusteht? Die Einstufung entscheidet, ob der Schwerbehindertenausweis erteilt wird und welche Nachteilsausgleiche greifen. Im Folgenden klären wir, nach welcher Systematik Versorgungsämter ADHS bewerten, welche Faktoren die Einstufung beeinflussen und wann sich ein Widerspruch lohnt.
Praxisfall · Ausgangslage
Eine erwachsene Person mit diagnostizierter ADHS und einer begleitenden depressiven Störung hält einen Bescheid des Versorgungsamts in den Händen: GdB 20. Die Diagnose ist psychiatrisch gesichert, die Medikation läuft seit Monaten, und doch widerspricht diese Zahl dem täglichen Erleben. Konzentrationsprobleme im Beruf, Organisationsschwierigkeiten, stille Erschöpfung nach jedem Arbeitstag. Der Schwerbehindertenausweis mit seinen Nachteilsausgleichen bleibt unerreichbar.
ADHS als anerkannte Behinderung: die gesetzliche Grundlage
Ein Blick in die gesetzlichen Regeln zeigt, auf welcher Grundlage das Versorgungsamt seinen Bescheid erteilt:
Bevor Sie die nächsten Schritte prüfen
Wichtig ist zuerst die Einordnung, welche Entscheidung, Frist oder Forderung tatsächlich betroffen ist. Erst danach sollte die praktische Checkliste abgearbeitet werden. Legen Sie Unterlagen, Fristen und die bisherige Kommunikation zusammen, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.
§ 69 SGB IX
Der Grad der Behinderung wird nach § 69 SGB IX durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt. Grundlage der Bewertung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit der Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ (VG), Teil B, Nr. 3.5.2. Dort ist ADHS ausdrücklich unter „Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität“ geregelt.
Menschen mit Behinderungen sind nach § 2 Abs. 1 SGB IX Personen, bei denen körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen vorliegen, die sie mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern. ADHS wird den seelischen und entwicklungsbedingten Störungen zugeordnet, nicht dem neurologischen Bereich.
Was der GdB eigentlich misst
Der GdB ist keine Bewertung der medizinischen Schwere einer Diagnose, sondern ein Maß für die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe. Das ist ein entscheidender Unterschied: Eine psychiatrisch schwere ADHS-Diagnose allein reicht nicht aus, wenn nicht gleichzeitig dokumentiert ist, wie sie sich konkret auf Beruf, Alltagsorganisation und soziale Einbindung auswirkt.
Zuständige Behörde und Antrag
Das Feststellungsverfahren läuft beim Versorgungsamt, in manchen Bundesländern beim Integrationsamt oder dem jeweiligen Landesamt für Soziales. Ein Antrag auf Feststellung des GdB kann jederzeit gestellt werden. Die Entscheidung ergeht als Verwaltungsbescheid, der mit Widerspruch und Klage angegriffen werden kann.
Was bedeuten diese Regeln für den konkreten GdB-Wert?
GdB-Tabelle für ADHS: die Einstufungsspanne nach VersMedV
Doch was bedeutet das konkret in Zahlen?
Worauf es jetzt ankommt
GdB-Einstufung bei ADHS nach VersMedV Teil B Nr. 3.5.2
Was „mehrere Lebensbereiche“ bedeutet
Die Einstufung ab GdB 30 setzt voraus, dass die Integration in mehreren Lebensbereichen gleichzeitig deutlich beeinträchtigt ist. Beruf oder Schule allein genügt nicht. Das Versorgungsamt prüft, ob die Einschränkungen auch im privaten Alltag, in sozialen Beziehungen oder bei der Selbstversorgung spürbar sind.
Besonderheit für Erwachsene ab 25 Jahren
Die VG enthält für Erwachsene einen ausdrücklichen Regelwert: Ab etwa dem 25. Lebensjahr wird rein wegen ADHS in der Regel kein GdB über 50 anerkannt. Das Amt begründet dies mit der typischerweise abnehmenden Hyperaktivitätssymptomatik im Erwachsenenalter gegenüber Kindern und Jugendlichen.
Diese Obergrenze gilt ausschließlich für die ADHS als Einzeldiagnose. Liegen Begleiterkrankungen vor, etwa eine depressive Störung oder eine Angststörung, wird ein Gesamt-GdB gebildet. Dieser kann den Einzelwert für ADHS deutlich übersteigen, wenn die Erkrankungen sich gegenseitig verstärken.
Was für die Einordnung zählt
Trotz klar gestufter Tabelle zeigt die Praxis: Der zugeteilte GdB entspricht häufig nicht dem, was die Faktenlage tatsächlich hergibt.
Warum fallen viele ADHS-Bescheide zu niedrig aus?
Das Versorgungsamt stützt sich bei seiner Bewertung nahezu ausschließlich auf die eingereichten Unterlagen und Berichte. Was im Alltag tatsächlich passiert, bleibt im Bescheid unsichtbar, solange es nicht ausreichend und aktuell dokumentiert ist. Wenn die gesundheitliche Einschränkung auch Beruf, Alltag oder Absicherung betrifft, ordnet Beruf und Erwerbsfähigkeit die nächsten Fragen ein.
Was für den nächsten Schritt zählt
Unvollständige Aktenlage: Fehlen aktuelle Facharztberichte oder neuropsychologische Testbefunde, stützt sich das Amt auf ältere Einschätzungen. Begleiterkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen werden mitunter isoliert bewertet, ohne dass eine Wechselwirkung in den Gesamt-GdB einfließt. Fehlt zusätzlich eine konkrete Stellungnahme zu beruflichen und alltagsbezogenen Teilhabeeinschränkungen, bleibt die Einstufung hinter der tatsächlichen Schwere zurück.
Im typischen Praxisfall wie dem eingangs geschilderten ergibt die Aktenlage folgendes Bild: Die psychiatrische Diagnose ist dokumentiert, die medikamentöse Behandlung ebenfalls. Was fehlt, ist eine strukturierte Einschätzung dazu, wie sich ADHS und begleitende Diagnosen gemeinsam auf Beruf, Alltagsorganisation und soziale Teilhabe auswirken. Genau hier liegt der rechtlich angreifbare Punkt.
Liegen neben ADHS weitere anerkannte Diagnosen vor, wird kein rechnerischer Additions-GdB gebildet. Das Amt prüft, ob und wie sich die Erkrankungen gegenseitig verstärken. Wenn ja, kann der Gesamt-GdB die Summe der Einzelwerte überschreiten, mitunter um 20 bis 30 Punkte.
Wann lohnt sich der Widerspruch?
Ein Widerspruch ist dann sinnvoll, wenn der Bescheid die tatsächliche Beeinträchtigung nicht vollständig abbildet. Das ist besonders in drei Konstellationen der Fall: wenn Begleiterkrankungen nicht oder nicht korrekt bewertet wurden, wenn die Aktenlage beim Erstantrag unvollständig war, und wenn sich der Gesundheitszustand seit dem letzten Bescheid wesentlich verschlechtert hat.
Wenn bereits ein Bescheid vorliegt, hilft der Überblick zu Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid beim nächsten Schritt.
ein Monat
Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids (§ 84 SGG). Wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Eine nachträgliche Änderung ist dann nur noch in engen Ausnahmefällen möglich, wenn die Fristversäumnis nachweislich ohne Verschulden eingetreten ist. Im Zweifel gilt: lieber fristwahrend widersprechen und die Begründung nachreichen.
Was im Widerspruchsverfahren trägt
Im Widerspruchsverfahren kommt es darauf an, dem Versorgungsamt eine vollständigere Bewertungsgrundlage zu liefern. Entscheidend sind aktuelle Facharztberichte mit expliziter Einschätzung der Teilhabeeinschränkungen, neuropsychologische Testbefunde sowie eine psychiatrische Stellungnahme zu den dauerhaft beeinträchtigten Funktionsbereichen. Allgemeine Diagnoseberichte ohne Funktionseinschätzung tragen im Widerspruchsverfahren wenig.
Welche Nachteilsausgleiche sind an den GdB geknüpft?
Das ist für viele Betroffene die entscheidende Anschlussfrage. Die konkreten Vorteile hängen vom festgestellten GdB und bestimmten Merkzeichen ab. Wenn noch unklar ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hilft der Überblick, wie Sie Pflegebedürftigkeit parallel prüfen.
Überblick nach GdB-Schwelle
Ab GdB 20 kann unter bestimmten Voraussetzungen ein steuerlicher Behindertenpauschbetrag in Anspruch genommen werden. Ab GdB 50 greift der Schwerbehindertenstatus: zusätzlicher Kündigungsschutz mit Zustimmungspflicht des Integrationsamts vor einer Kündigung, Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX sowie weitere Förderansprüche im Arbeitsleben. Ab GdB 80 und mit bestimmten Merkzeichen kommen Freifahrten im Nahverkehr und weitere Vergünstigungen hinzu.
Was Sie als Nächstes prüfen sollten
Für Menschen mit ADHS sind besonders die Schwelle GdB 50 und der damit verbundene Kündigungsschutz relevant. Dieser schützt nicht vor jeder Kündigung, stellt aber sicher, dass das Integrationsamt vor einer Kündigung zustimmen muss, was erheblichen Schutz vor vorschnellen Arbeitgeberkündigungen bietet.
Ihr ADHS-Bescheid bildet die tatsächliche Beeinträchtigung nicht ab? Wir prüfen, ob ein Widerspruch die Grundlage für einen höheren GdB schafft.
Wie bereite ich den Widerspruch bei ADHS vor?
Im geschilderten Praxisfall zeigt die anwaltliche Überprüfung: Die begleitende depressive Störung wurde im Verwaltungsverfahren diagnostisch zwar erwähnt, in ihrer Wechselwirkung mit der ADHS jedoch nicht bewertet. Auf dieser Grundlage lässt sich eine Widerspruchsbegründung aufbauen, die Gesamtbeeinträchtigung und Teilhabeeinschränkungen strukturiert darstellt. Ob das Versorgungsamt den GdB anhebt, hängt entscheidend von der Qualität und Aktualität der Unterlagen ab, nicht allein vom anwaltlichen Schreiben.
Für die nächste Einordnung gibt Orientierung für Betroffene und Angehörige einen breiteren Überblick.
Unterlagen strukturiert zusammenstellen
Vor der Einreichung des Widerspruchs sollte die Aktenlage vollständig sein. Die folgende Übersicht zeigt, welche Unterlagen und Schritte dabei entscheidend sind:
Unterlagen für den ADHS-Widerspruch
Was anwaltliche Prüfung konkret klären kann
Die Begründung eines Widerspruchs erfordert das Zusammenspiel von vollständiger Aktenlage und rechtlicher Einordnung. Anwaltliche Prüfung kann klären, welche Punkte im Bescheid konkret angreifbar sind, wie die Unterlagen gezielt ergänzt werden sollten und ob neben dem Widerspruch ein Neufeststellungsantrag wegen wesentlicher Änderung sinnvoller wäre.
Was jetzt zu tun ist, wenn der Bescheid nicht stimmt
Wer mit ADHS einen GdB-Bescheid erhalten hat, der die tatsächliche Beeinträchtigung nicht vollständig abbildet, sollte drei Dinge sofort prüfen: die laufende Widerspruchsfrist, die Vollständigkeit der medizinischen Unterlagen und ob Begleiterkrankungen korrekt in die Gesamtbewertung eingeflossen sind.
Die GdB-Tabelle nach VersMedV Teil B Nr. 3.5.2 gibt den Bewertungsrahmen vor. Entscheidend ist, wie vollständig und präzise die Teilhabeeinschränkungen im konkreten Fall dokumentiert sind. Ein Bescheid spiegelt den Informationsstand des Versorgungsamts zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht zwingend die tatsächliche Situation. Das lässt sich ändern.
Sie haben einen ADHS-Bescheid erhalten und möchten wissen, ob der GdB korrekt festgestellt wurde? Wir prüfen den Bescheid und bereiten den nächsten Schritt vor.



