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Welchen GdB erhalten Menschen mit ADHS: Einstufungstabelle

Welchen GdB erhalten Menschen mit ADHS: Einstufungstabelle

Schwerbehindertenrecht

Welchen GdB erhalten Menschen mit ADHS: Einstufungstabelle

Ob ADHS zu Nachteilsausgleich, Kündigungsschutz und Steuervorteil führt, entscheidet der festgestellte GdB. Passt der Bescheid nicht zur tatsächlichen Schwere der Einschränkungen, prüfen wir den Anspruch.

Rechtsanwalt Andreas KüblerRechtsanwalt Andreas KüblerExperte Sozialrecht10+ Jahre Pflegerecht

Welchen GdB erhalten Menschen mit ADHS: Einstufungstabelle
Aktualisiert: 12. Juni 2026Geprüft von Rechtsanwalt Andreas KüblerLesezeit: 7 Min
⚡ Schnellantwort

Welchen GdB bekomme ich mit ADHS? Das hängt davon ab, wie stark ADHS Alltag, Arbeit oder Schule beeinträchtigt: leichte Einschränkungen ergeben GdB 10 bis 20, schwere Beeinträchtigungen in mehreren Lebensbereichen GdB 50 bis 70. Die Bewertung erfolgt nach VersMedV Anlage Teil B Nr. 3.5.2; ab 25 Jahren wird rein wegen ADHS in der Regel höchstens GdB 50 anerkannt.

Sie haben eine ADHS-Diagnose und fragen sich, ob und welcher GdB Ihnen zusteht? Die Einstufung entscheidet, ob der Schwerbehindertenausweis erteilt wird und welche Nachteilsausgleiche greifen. Im Folgenden klären wir, nach welcher Systematik Versorgungsämter ADHS bewerten, welche Faktoren die Einstufung beeinflussen und wann sich ein Widerspruch lohnt.

Praxisfall · Ausgangslage

Eine erwachsene Person mit diagnostizierter ADHS und einer begleitenden depressiven Störung hält einen Bescheid des Versorgungsamts in den Händen: GdB 20. Die Diagnose ist psychiatrisch gesichert, die Medikation läuft seit Monaten, und doch widerspricht diese Zahl dem täglichen Erleben. Konzentrationsprobleme im Beruf, Organisationsschwierigkeiten, stille Erschöpfung nach jedem Arbeitstag. Der Schwerbehindertenausweis mit seinen Nachteilsausgleichen bleibt unerreichbar.

ADHS als anerkannte Behinderung: die gesetzliche Grundlage

Ein Blick in die gesetzlichen Regeln zeigt, auf welcher Grundlage das Versorgungsamt seinen Bescheid erteilt:

Bevor Sie die nächsten Schritte prüfen

Wichtig ist zuerst die Einordnung, welche Entscheidung, Frist oder Forderung tatsächlich betroffen ist. Erst danach sollte die praktische Checkliste abgearbeitet werden. Legen Sie Unterlagen, Fristen und die bisherige Kommunikation zusammen, bevor Sie den nächsten Schritt festlegen.

§ 69 SGB IX

Der Grad der Behinderung wird nach § 69 SGB IX durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt. Grundlage der Bewertung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit der Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ (VG), Teil B, Nr. 3.5.2. Dort ist ADHS ausdrücklich unter „Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität“ geregelt.

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Menschen mit Behinderungen sind nach § 2 Abs. 1 SGB IX Personen, bei denen körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen vorliegen, die sie mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate an der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hindern. ADHS wird den seelischen und entwicklungsbedingten Störungen zugeordnet, nicht dem neurologischen Bereich.

Was der GdB eigentlich misst

Der GdB ist keine Bewertung der medizinischen Schwere einer Diagnose, sondern ein Maß für die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe. Das ist ein entscheidender Unterschied: Eine psychiatrisch schwere ADHS-Diagnose allein reicht nicht aus, wenn nicht gleichzeitig dokumentiert ist, wie sie sich konkret auf Beruf, Alltagsorganisation und soziale Einbindung auswirkt.

Zuständige Behörde und Antrag

Das Feststellungsverfahren läuft beim Versorgungsamt, in manchen Bundesländern beim Integrationsamt oder dem jeweiligen Landesamt für Soziales. Ein Antrag auf Feststellung des GdB kann jederzeit gestellt werden. Die Entscheidung ergeht als Verwaltungsbescheid, der mit Widerspruch und Klage angegriffen werden kann.

Was bedeuten diese Regeln für den konkreten GdB-Wert?

GdB-Tabelle für ADHS: die Einstufungsspanne nach VersMedV

Doch was bedeutet das konkret in Zahlen?

Worauf es jetzt ankommt

GdB-Einstufung bei ADHS nach VersMedV Teil B Nr. 3.5.2

GdB-Spanne
Merkmal laut Versorgungsmedizinischen Grundsätzen
Typische Alltagssituation
Kein GdB
Keine Anpassungsschwierigkeiten
Symptome vollständig kompensiert, keine messbaren Teilhabeeinschränkungen
10 bis 20
Leichte Schwierigkeiten; Integrationsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigt
Gelegentliche Konzentrations- und Organisationsprobleme, Alltag weitgehend eigenständig strukturierbar
30 bis 40
Deutlich beeinträchtigte Integration in mehreren Lebensbereichen oder überdurchschnittlicher Betreuungsbedarf
Regelmäßige Unterstützung in Schule oder Beruf erforderlich, eigenständige Strukturierung kaum möglich
50 bis 70
Umfassende Unterstützungsbedürftigkeit
Erhebliche Einschränkungen in Beruf, sozialem Leben und Selbstversorgung trotz Behandlung
80 bis 100
Integration auch mit Unterstützung dauerhaft nicht möglich
Eigenständige Alltagsbewältigung nicht erreichbar

Was „mehrere Lebensbereiche“ bedeutet

Die Einstufung ab GdB 30 setzt voraus, dass die Integration in mehreren Lebensbereichen gleichzeitig deutlich beeinträchtigt ist. Beruf oder Schule allein genügt nicht. Das Versorgungsamt prüft, ob die Einschränkungen auch im privaten Alltag, in sozialen Beziehungen oder bei der Selbstversorgung spürbar sind.

Besonderheit für Erwachsene ab 25 Jahren

Die VG enthält für Erwachsene einen ausdrücklichen Regelwert: Ab etwa dem 25. Lebensjahr wird rein wegen ADHS in der Regel kein GdB über 50 anerkannt. Das Amt begründet dies mit der typischerweise abnehmenden Hyperaktivitätssymptomatik im Erwachsenenalter gegenüber Kindern und Jugendlichen.

Diese Obergrenze gilt ausschließlich für die ADHS als Einzeldiagnose. Liegen Begleiterkrankungen vor, etwa eine depressive Störung oder eine Angststörung, wird ein Gesamt-GdB gebildet. Dieser kann den Einzelwert für ADHS deutlich übersteigen, wenn die Erkrankungen sich gegenseitig verstärken.

Was für die Einordnung zählt

Trotz klar gestufter Tabelle zeigt die Praxis: Der zugeteilte GdB entspricht häufig nicht dem, was die Faktenlage tatsächlich hergibt.

Warum fallen viele ADHS-Bescheide zu niedrig aus?

Das Versorgungsamt stützt sich bei seiner Bewertung nahezu ausschließlich auf die eingereichten Unterlagen und Berichte. Was im Alltag tatsächlich passiert, bleibt im Bescheid unsichtbar, solange es nicht ausreichend und aktuell dokumentiert ist. Wenn die gesundheitliche Einschränkung auch Beruf, Alltag oder Absicherung betrifft, ordnet Beruf und Erwerbsfähigkeit die nächsten Fragen ein.

Was für den nächsten Schritt zählt

⚠️ Häufige Fehlerquellen im GdB-Bescheid

Unvollständige Aktenlage: Fehlen aktuelle Facharztberichte oder neuropsychologische Testbefunde, stützt sich das Amt auf ältere Einschätzungen. Begleiterkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen werden mitunter isoliert bewertet, ohne dass eine Wechselwirkung in den Gesamt-GdB einfließt. Fehlt zusätzlich eine konkrete Stellungnahme zu beruflichen und alltagsbezogenen Teilhabeeinschränkungen, bleibt die Einstufung hinter der tatsächlichen Schwere zurück.

Im typischen Praxisfall wie dem eingangs geschilderten ergibt die Aktenlage folgendes Bild: Die psychiatrische Diagnose ist dokumentiert, die medikamentöse Behandlung ebenfalls. Was fehlt, ist eine strukturierte Einschätzung dazu, wie sich ADHS und begleitende Diagnosen gemeinsam auf Beruf, Alltagsorganisation und soziale Teilhabe auswirken. Genau hier liegt der rechtlich angreifbare Punkt.

📋 Gesamt-GdB bei mehreren Diagnosen

Liegen neben ADHS weitere anerkannte Diagnosen vor, wird kein rechnerischer Additions-GdB gebildet. Das Amt prüft, ob und wie sich die Erkrankungen gegenseitig verstärken. Wenn ja, kann der Gesamt-GdB die Summe der Einzelwerte überschreiten, mitunter um 20 bis 30 Punkte.

Wann lohnt sich der Widerspruch?

Ein Widerspruch ist dann sinnvoll, wenn der Bescheid die tatsächliche Beeinträchtigung nicht vollständig abbildet. Das ist besonders in drei Konstellationen der Fall: wenn Begleiterkrankungen nicht oder nicht korrekt bewertet wurden, wenn die Aktenlage beim Erstantrag unvollständig war, und wenn sich der Gesundheitszustand seit dem letzten Bescheid wesentlich verschlechtert hat.

Wenn bereits ein Bescheid vorliegt, hilft der Überblick zu Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid beim nächsten Schritt.

⚠️ Widerspruchsfrist

ein Monat

Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids (§ 84 SGG). Wird sie versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig. Eine nachträgliche Änderung ist dann nur noch in engen Ausnahmefällen möglich, wenn die Fristversäumnis nachweislich ohne Verschulden eingetreten ist. Im Zweifel gilt: lieber fristwahrend widersprechen und die Begründung nachreichen.

Was im Widerspruchsverfahren trägt

Im Widerspruchsverfahren kommt es darauf an, dem Versorgungsamt eine vollständigere Bewertungsgrundlage zu liefern. Entscheidend sind aktuelle Facharztberichte mit expliziter Einschätzung der Teilhabeeinschränkungen, neuropsychologische Testbefunde sowie eine psychiatrische Stellungnahme zu den dauerhaft beeinträchtigten Funktionsbereichen. Allgemeine Diagnoseberichte ohne Funktionseinschätzung tragen im Widerspruchsverfahren wenig.

Welche Nachteilsausgleiche sind an den GdB geknüpft?

Das ist für viele Betroffene die entscheidende Anschlussfrage. Die konkreten Vorteile hängen vom festgestellten GdB und bestimmten Merkzeichen ab. Wenn noch unklar ist, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hilft der Überblick, wie Sie Pflegebedürftigkeit parallel prüfen.

Überblick nach GdB-Schwelle

Ab GdB 20 kann unter bestimmten Voraussetzungen ein steuerlicher Behindertenpauschbetrag in Anspruch genommen werden. Ab GdB 50 greift der Schwerbehindertenstatus: zusätzlicher Kündigungsschutz mit Zustimmungspflicht des Integrationsamts vor einer Kündigung, Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 125 SGB IX sowie weitere Förderansprüche im Arbeitsleben. Ab GdB 80 und mit bestimmten Merkzeichen kommen Freifahrten im Nahverkehr und weitere Vergünstigungen hinzu.

Was Sie als Nächstes prüfen sollten

Für Menschen mit ADHS sind besonders die Schwelle GdB 50 und der damit verbundene Kündigungsschutz relevant. Dieser schützt nicht vor jeder Kündigung, stellt aber sicher, dass das Integrationsamt vor einer Kündigung zustimmen muss, was erheblichen Schutz vor vorschnellen Arbeitgeberkündigungen bietet.

Ihr ADHS-Bescheid bildet die tatsächliche Beeinträchtigung nicht ab? Wir prüfen, ob ein Widerspruch die Grundlage für einen höheren GdB schafft.

Fall jetzt prüfen lassen

Wie bereite ich den Widerspruch bei ADHS vor?

Im geschilderten Praxisfall zeigt die anwaltliche Überprüfung: Die begleitende depressive Störung wurde im Verwaltungsverfahren diagnostisch zwar erwähnt, in ihrer Wechselwirkung mit der ADHS jedoch nicht bewertet. Auf dieser Grundlage lässt sich eine Widerspruchsbegründung aufbauen, die Gesamtbeeinträchtigung und Teilhabeeinschränkungen strukturiert darstellt. Ob das Versorgungsamt den GdB anhebt, hängt entscheidend von der Qualität und Aktualität der Unterlagen ab, nicht allein vom anwaltlichen Schreiben.

Für die nächste Einordnung gibt Orientierung für Betroffene und Angehörige einen breiteren Überblick.

Unterlagen strukturiert zusammenstellen

Vor der Einreichung des Widerspruchs sollte die Aktenlage vollständig sein. Die folgende Übersicht zeigt, welche Unterlagen und Schritte dabei entscheidend sind:

Unterlagen für den ADHS-Widerspruch

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Was anwaltliche Prüfung konkret klären kann

Die Begründung eines Widerspruchs erfordert das Zusammenspiel von vollständiger Aktenlage und rechtlicher Einordnung. Anwaltliche Prüfung kann klären, welche Punkte im Bescheid konkret angreifbar sind, wie die Unterlagen gezielt ergänzt werden sollten und ob neben dem Widerspruch ein Neufeststellungsantrag wegen wesentlicher Änderung sinnvoller wäre.

Was jetzt zu tun ist, wenn der Bescheid nicht stimmt

Wer mit ADHS einen GdB-Bescheid erhalten hat, der die tatsächliche Beeinträchtigung nicht vollständig abbildet, sollte drei Dinge sofort prüfen: die laufende Widerspruchsfrist, die Vollständigkeit der medizinischen Unterlagen und ob Begleiterkrankungen korrekt in die Gesamtbewertung eingeflossen sind.

Die GdB-Tabelle nach VersMedV Teil B Nr. 3.5.2 gibt den Bewertungsrahmen vor. Entscheidend ist, wie vollständig und präzise die Teilhabeeinschränkungen im konkreten Fall dokumentiert sind. Ein Bescheid spiegelt den Informationsstand des Versorgungsamts zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht zwingend die tatsächliche Situation. Das lässt sich ändern.

Sie haben einen ADHS-Bescheid erhalten und möchten wissen, ob der GdB korrekt festgestellt wurde? Wir prüfen den Bescheid und bereiten den nächsten Schritt vor.

Fall jetzt prüfen lassen

Quellen

Rechtsquellen und weiterführende Informationen

  1. § 69 SGB IX
  2. § 125 SGB IX
  3. § 2 Abs. 1 SGB IX
  4. § 84 SGG
Rechtsanwalt Andreas Kübler

Autor

Rechtsanwalt Andreas Kübler

Experte für Sozialrecht mit Schwerpunkt Pflegerecht. Über 10 Jahre Beratung pflegender Angehöriger zu Pflegegrad-Einstufung, Widerspruchsverfahren und Sozialgerichts-Klagen.

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Über den Autor

Dr. Max Mustermann

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