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Geschäftsführer und leitende Angestellte genießen einen besonderen Kündigungsschutz — doch die Regelungen sind komplex und häufig missverstanden. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.
1. Rechtliche Grundlagen
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bildet die Basis für den Schutz von Arbeitnehmern. Für Geschäftsführer einer GmbH gelten jedoch besondere Regelungen, die sich deutlich von denen normaler Arbeitnehmer unterscheiden.
„Der Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer hängt entscheidend davon ab, ob neben dem Organverhältnis ein Arbeitsverhältnis besteht.“
— BAG, Urteil vom 21.01.2019
Organstellung vs. Arbeitsverhältnis
Die Abberufung als Organ der Gesellschaft und die Kündigung des Anstellungsvertrags sind zwei voneinander unabhängige Rechtsakte. Diese Unterscheidung ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung.
- Ordentliche Kündigung mit gesetzlichen Fristen
- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
- Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung
- Koppelungsklauseln im Geschäftsführervertrag
2. Strategische Empfehlungen
Für Führungskräfte empfehlen wir dringend, den Anstellungsvertrag vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen zu lassen. Besonderes Augenmerk sollte auf folgenden Klauseln liegen:
- 01 Abberufungs- und Kündigungsfristen
- 02 Abfindungsklauseln und Change-of-Control
- 03 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Leitfaden für Aufhebungsverträge oder vereinbaren Sie direkt eine kostenlose Erstberatung.
Autor
Rechtsanwalt Andreas Kübler
Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung von Führungskräften und Unternehmen. Schwerpunkte: Kündigungsschutz, Geschäftsführerverträge und Aufhebungsvereinbarungen.
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Gesetzes- & Urteilsreferenzen
§ 1 KSchG — Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Das Gesetz gilt für Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern.
Volltext bei dejure.org →Urteil
BAG, Urt. v. 21.01.2019 — 2 AZR 135/18
Leitsatz: Ein GmbH-Geschäftsführer, der zugleich in einem Arbeitsverhältnis steht, kann sich auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht durch die Organbestellung überlagert wird.
Info- & Callout-Boxen
Lassen Sie Ihren Geschäftsführervertrag vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt prüfen. Nachträgliche Änderungen sind deutlich schwieriger durchzusetzen.
Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) beginnt mit Zugang der Kündigung. Diese Frist ist nicht verlängerbar und bei Versäumnis verliert der Arbeitnehmer sämtliche Ansprüche.
Unterzeichnen Sie niemals einen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Beratung. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag kann in der Regel nicht widerrufen werden — auch nicht bei späteren Reuegedühlen.
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Kündigung vs. Aufhebungsvertrag
| Kriterium | Kündigung | Aufhebungsvertrag |
|---|---|---|
| Fristen | Gesetzlich/vertraglich geregelt | Frei verhandelbar |
| Kündigungsschutz | KSchG + Betriebsrat greifen | Kein Kündigungsschutz |
| Abfindung | Nur bei Sozialplan/Vergleich | Häufig enthalten |
| Sperrzeit ALG I | Keine (bei AG-Kündigung) | 12 Wochen möglich |
| Flexibilität | Einseitig, formstreng | Einvernehmlich, flexibel |
Mandanten-Stimme (Inline)
„Herr Kübler hat meinen Aufhebungsvertrag komplett neu verhandelt. Statt der ursprünglich angebotenen 2 Monatsgehälter habe ich am Ende 8 Monatsgehälter als Abfindung erhalten. Absolute Empfehlung.“
Mandant M.S.
Geschäftsführer, IT-Branche
Clean-Varianten — ohne L-Shape
Gleiche Elemente, maximale Flexibilität
Geschäftsführer und leitende Angestellte genießen einen besonderen Kündigungsschutz — doch die Regelungen sind komplex und häufig missverstanden.
1. Rechtliche Grundlagen
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bildet die Basis für den Schutz von Arbeitnehmern. Für Geschäftsführer einer GmbH gelten jedoch besondere Regelungen.
„Der Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer hängt entscheidend davon ab, ob ein Arbeitsverhältnis besteht.“
— BAG, Urteil vom 21.01.2019
Organstellung vs. Arbeitsverhältnis
Die Abberufung als Organ und die Kündigung des Anstellungsvertrags sind zwei voneinander unabhängige Rechtsakte.
Aktuelles
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Gesetzes- & Urteilsreferenzen (Clean)
§ 1 KSchG — Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Gilt für Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern.
Volltext bei dejure.org →Urteil
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Leitsatz: Ein GmbH-Geschäftsführer kann sich auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht überlagert wird.
Checkliste
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Klicken Sie die Punkte ab, die Sie bereits erledigt haben.
Mandanten-Stimme (Clean)
„Herr Kübler hat meinen Aufhebungsvertrag komplett neu verhandelt. Statt der ursprünglich angebotenen 2 Monatsgehälter habe ich am Ende 8 Monatsgehälter als Abfindung erhalten. Absolute Empfehlung.“
Mandant M.S.
Geschäftsführer, IT-Branche

