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Wenn die PKV mauert: anwaltlich gegen Ablehnung und Prämiensprung

Abgelehnte Rechnungen, fragwürdige Beitragsanpassung, strittiger Tarifwechsel. Wir prüfen Ihren Fall, ordnen ihn rechtlich ein und vertreten Sie gegenüber Ihrem privaten Krankenversicherer. Klar im Vorgehen, belastbar in der Durchsetzung.

„In der PKV entscheiden zwei Dinge: eine saubere Aktenlage und das richtige Argument zur richtigen Frist. Beides bringen wir in Ihren Fall ein."

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

§ 203 VVG

Prämienanpassung PKV

§ 204 VVG

Tarifwechselrecht

§ 19 VVG

Vorvertragliche Anzeigepflicht

§ 194 VVG

Krankenversicherung allgemein

Unsere Leistungen

Wo wir Privatversicherte anwaltlich vertreten

01

Leistungsablehnung und Erstattung

Wenn die PKV Arztrechnungen, Heil- oder Hilfsmittel oder stationäre Behandlungen ablehnt, prüfen wir die medizinische Notwendigkeit, den Tarifumfang und die Begründung. Wir setzen berechtigte Erstattungsansprüche durch und übernehmen den Schriftverkehr mit dem Versicherer.

02

Prämienanpassung nach § 203 VVG

Beitragserhöhungen der PKV sind nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Wir prüfen Mitteilung, Treuhänderbegründung und formale Anforderungen und machen Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beitragsanteile geltend.

03

Tarifwechsel, Anzeigepflicht und Vertragsstreit

Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG, bei Streit um vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, bei Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung durch die PKV vertreten wir Ihre Position im Bestandsschutz.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Andreas Kübler vertritt Privatversicherte gegenüber PKV-Unternehmen in Streitfällen um Leistungserstattung, Prämienanpassung, Tarifwechsel und vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Fokus liegt auf einer sorgfältigen Prüfung der Vertragsunterlagen, einer klaren rechtlichen Einordnung und der Durchsetzung berechtigter Ansprüche, außergerichtlich wie gerichtlich.

Mein Anspruch: Klare Einschätzung, saubere Aktenführung, entschlossene Vertretung. Sie erhalten eine nachvollziehbare Bewertung Ihres Falls und ein Vorgehen, das Fristen sichert und Argumente belastbar aufbaut.

KAMMER Rechtsanwaltskammer
FACHANWALT Für Arbeitsrecht
MEDIATOR Konfliktmoderation
SCHWERPUNKT Pflege · Gesundheit
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Themen im Überblick

Typische Anliegen, bei denen wir privat Krankenversicherte begleiten

Die PKV ist vertraglich komplex und die Kommunikation oft zäh. Wir ordnen Ihren Fall schnell ein und zeigen Ihnen, welche Handlungsschritte sinnvoll sind.

• Rechnungen abgelehnt: Prüfung von Tarif, medizinischer Notwendigkeit und Ablehnungsgrund, gefolgt von außergerichtlicher Geltendmachung.
• Beiträge erhöht: Formelle Prüfung der Anpassung nach § 203 VVG und Rückforderung überzahlter Beiträge bei Unwirksamkeit.
• Tarifwechsel gewünscht: Durchsetzung des Anspruchs auf Wechsel in einen gleichartigen Tarif nach § 204 VVG ohne erneute Risikoprüfung.
• Anzeigepflicht strittig: Abwehr von Rücktritt oder Anfechtung wegen angeblich unvollständiger Angaben bei Vertragsschluss.
• Beihilfeergänzung unklar: Einordnung von Leistungsstreitigkeiten bei Beamten und deren Familien an der Schnittstelle zwischen Beihilfe und PKV.

Unser Vorgehen

So arbeiten wir Ihren PKV-Fall auf

Vier klare Schritte vom ersten Gespräch bis zur Durchsetzung, abgestimmt auf Ihre Unterlagen und Fristen.

01

Erstgespräch und Fristcheck

In einem vertraulichen Gespräch schildern Sie den Sachverhalt. Wir sichern drohende Fristen, ordnen den Fall rechtlich ein und zeigen Ihnen die nächsten Schritte.

02

Akten- und Vertragsprüfung

Wir sichten Police, Tarifbedingungen, Anpassungsschreiben, Ablehnungsbegründungen und medizinische Unterlagen und entwickeln eine tragfähige Argumentation.

03

Außergerichtliche Vertretung

Im Schriftverkehr mit der PKV machen wir Ihre Ansprüche geltend. Viele Fälle lassen sich auf dieser Ebene klären, ohne dass es zur Klage kommt.

04

Klageweg bei Bedarf

Bleibt der Versicherer hart, führen wir das Verfahren vor den zuständigen Zivilgerichten und halten Sie zu Strategie und Kosten laufend informiert.

Häufige Fragen

Antworten zu PKV-Streitfällen

Prämienanpassungen nach § 203 VVG sind nur wirksam, wenn formale Anforderungen, Treuhänderbegründung und Mitteilung korrekt eingehalten sind. Wir prüfen das Anpassungsschreiben und fordern überzahlte Beiträge zurück, wenn die Anpassung rechtlich nicht trägt.

Zunächst prüfen wir Tarif und medizinische Indikation und antworten mit einer rechtlich begründeten Gegendarstellung. Viele Ablehnungen beruhen auf pauschalen Textbausteinen und sind nicht haltbar, sobald die Aktenlage sauber aufbereitet ist.

§ 204 VVG gibt Ihnen einen Anspruch auf Wechsel in einen gleichartigen Tarif desselben Versicherers unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen. Wir prüfen die Vergleichbarkeit der Tarife und setzen den Wechsel formal sauber durch.

Rücktritt oder Anfechtung wegen § 19 VVG setzen voraus, dass die Fragen klar gestellt und erkennbar verletzt wurden. In vielen Fällen ist das angreifbar. Wir verteidigen Ihren Vertragsbestand und wenden Leistungsausschlüsse ab, soweit rechtlich möglich.

Versicherungsrecht ist bei den meisten Rechtsschutztarifen eingeschlossen. Wir klären die Deckung vorab mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und rechnen dort ab, wo es möglich ist.

Ja. Bei Streit um das Zusammenspiel von Beihilfe und PKV, etwa zu Leistungsumfang, Beitragsanpassung oder Tarifwechsel der Restkostenversicherung, übernehmen wir die anwaltliche Vertretung.

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