Sozialrecht | Heilmittel & Therapie

Heilmittel abgelehnt oder Therapie nicht bewilligt?

Wenn die Krankenkasse notwendige Therapien kürzt, nicht bewilligt oder vorzeitig beendet, droht die Unterbrechung einer Behandlung, die tatsächlich wirkt. Advocura prüft den Bescheid und klärt, welche rechtlichen Schritte in Ihrer Situation möglich sind.

„Wer medizinisch notwendige Heilmittel benötigt, sollte eine Ablehnung nicht einfach hinnehmen. Das Recht auf Versorgung kann eingefordert werden."

Andreas Kübler · Advocura Rechtsanwälte

Leistungen

Wobei Advocura im Bereich Heilmittel und Therapie unterstützt

01

Prüfung des Ablehnungsbescheids

Advocura prüft, ob die Ablehnung der Krankenkasse rechtlich haltbar ist. Grundlage ist das SGB V, insbesondere ob die medizinische Notwendigkeit ausreichend berücksichtigt wurde und ob formale Anforderungen eingehalten worden sind.

02

Widerspruch und Genehmigungsfiktion

Wenn die Krankenkasse nicht fristgerecht entschieden hat, kann die Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V greifen. Advocura führt den Widerspruch mit ärztlichen und therapeutischen Stellungnahmen und klärt Ansprüche auf Kostenerstattung für bereits selbst finanzierte Leistungen.

03

Eilrechtsschutz und Klage vor dem Sozialgericht

Wenn die Therapie dringend benötigt wird und ein reguläres Widerspruchsverfahren zu lange dauert, kann Eilrechtsschutz vor dem Sozialgericht beantragt werden. Bei Bedarf wird eine Klage auf Leistungserbringung eingeleitet.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte

Andreas Kübler berät Betroffene, deren Heilmittelversorgung durch Krankenkassen abgelehnt, eingeschränkt oder vorzeitig beendet wurde. Das Sozialrecht im Bereich Heilmittel und Therapie ist kleinteilig und für Betroffene schwer zu durchschauen. Advocura übernimmt die rechtliche Einordnung und führt das Widerspruchs- oder Klageverfahren.

Mein Anspruch: Wir prüfen Ihren Bescheid. Und klären, ob Widerspruch, Genehmigungsfiktion oder Eilrechtsschutz der richtige nächste Schritt für Ihren Fall ist.

Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht, Heilmittel & Therapie
Verfahren Widerspruch, Sozialgericht, Eilrechtsschutz
Kanzlei Advocura Rechtsanwälte
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Ihre Situation

Wenn die Therapie gestoppt wird, obwohl der Bedarf weiter besteht

Viele Betroffene befinden sich bereits in Behandlung und erleben, dass die Krankenkasse die Fortführung blockiert, obwohl Arzt und Therapeut einig sind. Das erzeugt unmittelbaren Druck: nicht nur formal, sondern für die gesundheitliche Entwicklung.

• Therapie nicht bewilligt: Die Krankenkasse lehnt die Maßnahme ab, obwohl sie ärztlich verordnet ist.
• Einheiten zu stark begrenzt: Die bewilligte Anzahl deckt den tatsächlichen Bedarf aus Sicht von Arzt oder Therapeut nicht ab.
• Fortführung nicht möglich: Eine laufende Behandlung kann nicht wie medizinisch geplant weitergeführt werden.
• Begründung unklar: Das Schreiben der Kasse ist formal, aber nicht nachvollziehbar. Die Grundlage der Entscheidung bleibt offen.
• Selbst gezahlt, ohne es zu müssen: Manche Betroffene finanzieren Therapien privat, ohne zu wissen, dass eine Kostenerstattung möglich wäre.

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