Schmerzensgeld und Personenschaden

Anwalt für Schmerzensgeld

Nach einem Unfall, einem Behandlungsfehler oder einem anderen Schadensereignis versuchen Versicherer und Gegenseiten oft, Verletzungen kleinzureden, den Zusammenhang zur Verletzung zu bestreiten und schnell abzufinden. Wer vorschnell unterschreibt, verliert Ansprüche, die später nicht mehr geltend gemacht werden können. Advocura Rechtsanwälte prüft Ihren Fall, erfasst das vollständige Schadensbild und setzt durch, was Ihnen zusteht.

„Wer vorschnell reguliert, verliert. Wir sorgen dafür, dass Ihr Schaden vollständig erfasst und angemessen durchgesetzt wird."

Andreas Kübler · Advocura Rechtsanwälte

3 Jahre

Regelverjährung für Schadensersatzansprüche (§ 195 BGB)

§ 253 BGB

Gesetzliche Grundlage für Schmerzensgeld bei Körperverletzung

Immateriell + materiell

Beide Schadensarten konsequent geltend machen

Leistungen im Überblick

Was Advocura für Sie übernimmt

01

Vollständige Schadensermittlung

Schmerzensgeld bemisst sich nach dem Ausmaß der Verletzung, den Dauerfolgen und dem Verschuldensgrad. Advocura erfasst das gesamte Schadensbild, fordert Befunde, Gutachten und ärztliche Unterlagen an und verhindert, dass Folgeschäden übersehen oder zu früh abgeschlossen werden.

02

Versichererkommunikation und Verhandlungsdruck

Versicherer handeln systematisch auf schnelle, kostengünstige Regulierung. Advocura übernimmt die gesamte Korrespondenz, kontert juristische Standardargumente der Gegenseite und erzeugt gezielten Verhandlungsdruck für eine angemessene Zahlung.

03

Gerichtliche Durchsetzung

Wenn die außergerichtliche Verhandlung kein faires Ergebnis bringt, klagt Advocura. Auf Basis der gesetzlichen Haftungsgrundlagen werden Schmerzensgeld und Schadensersatz notfalls gerichtlich erzwungen.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte

Andreas Kübler vertritt Verletzte, die nach einem Unfall oder einem Behandlungsfehler um angemessene Regulierung kämpfen. Sein Fokus liegt auf der vollständigen Erfassung des Schadensbildes, der Sicherung von Beweisen und der konsequenten Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Versicherern und Haftpflichtigen.

Mein Anspruch: Ihr Schaden wird vollständig bewertet, nicht pauschal abgefunden. Advocura kämpft für eine Regulierung, die Ihren tatsächlichen Einbußen entspricht.

Schwerpunkt Schmerzensgeld und Personenschaden
Kanzlei Advocura Rechtsanwälte
Tätigkeitsbereich Haftpflicht- und Unfallrecht
Fall jetzt prüfen lassen →

Ihr Schadensanspruch

Was Ihnen nach einer Verletzung zustehen kann

Nach einem Haftungsereignis sind regelmäßig mehrere Schadensposten betroffen. Viele Geschädigte fordern zu wenig, weil ihnen nicht bekannt ist, was alles geltend gemacht werden kann.

• Schmerzensgeld (§ 253 BGB): Ausgleich für körperliche und seelische Beeinträchtigungen durch die Verletzung selbst, abhängig von Art, Schwere und Dauer der Beeinträchtigung.
• Verdienstausfall (§ 843 BGB): Entschädigung für Einkommensverluste durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder dauerhaft geminderte Erwerbsfähigkeit als Folge der Verletzung.
• Behandlungskosten: Ärztliche Behandlung, Rehabilitation, Hilfsmittel und Pflege, die nicht vollständig von der Krankenversicherung übernommen werden.
• Haushaltsführungsschaden: Kosten für Unterstützung im Haushalt, wenn Sie verletzungsbedingt nicht mehr in der Lage sind, diesen wie vor dem Ereignis zu führen.
• Dauerhafte Folgeschäden: Langfristige Einschränkungen werden von Versicherern oft zu früh abgefunden. Wer unterschreibt, bevor alle Folgen feststehen, kann nachträglich keine weiteren Ansprüche mehr stellen.

So arbeiten wir

Von der Fallprüfung bis zur Regulierung

Advocura begleitet Sie von der ersten Einschätzung bis zur abschließenden Regulierung. Kein unverbindliches Vorgespräch ohne Substanz, kein passives Abwarten auf Versicherungsbriefe.

01

Erste Einschätzung Ihres Falls

In einem ersten Gespräch klären wir gemeinsam, ob ein Haftungsanspruch besteht, welche Schadensposten relevant sind und wie stark Ihre Rechtsposition ist. Die Kosten werden transparent vorab besprochen.

02

Schadensbild aufbauen und Beweise sichern

Advocura fordert medizinische Unterlagen, Unfallberichte und Gutachten an, sichert Beweise und erstellt eine vollständige Aufstellung aller Schadens- und Folgeposten, bevor die Gegenseite kontaktiert wird.

03

Außergerichtliche Verhandlung

Mit einem vollständigen Schadensnachweis treten wir gegenüber dem Versicherer oder dem Haftpflichtigen auf. Wir verhandeln aus einer Position der Stärke und lehnen unzureichende Pauschalangebote ab.

04

Gerichtliche Durchsetzung bei Bedarf

Wenn keine angemessene Einigung erzielt wird, leiten wir das gerichtliche Verfahren ein. Dabei nutzen wir die gesetzlichen Grundlagen konsequent, um die volle Forderung durchzusetzen.

FAQ

Häufige Fragen zu Schmerzensgeld und Anspruchsdurchsetzung

Schmerzensgeld steht Ihnen nach § 253 BGB zu, wenn eine andere Person oder ein Unternehmen durch schuldhaftes Verhalten eine Körper- oder Gesundheitsverletzung verursacht hat. Das gilt bei Verkehrsunfällen, Behandlungsfehlern, Stürzen durch Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht und vielen weiteren Haftungssituationen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt grundsätzlich am Ende des Jahres, in dem Sie von dem Schaden und dem Verursacher Kenntnis erlangt haben (§ 199 BGB). Wer zu lange wartet, riskiert, dass Ansprüche verjähren und nicht mehr durchgesetzt werden können.

Das sollten Sie nicht tun, bevor alle Folgen Ihrer Verletzung feststehen. Versicherer bieten früh und pauschal an, um Folgeschäden aus der Regulierung herauszuhalten. Wer unterschreibt, verzichtet in der Regel endgültig auf weitergehende Ansprüche. Lassen Sie das Angebot erst rechtlich prüfen.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und hängen vom Gegenstandswert ab. In vielen Fällen trägt die Gegenseite die Anwaltskosten, wenn sie haftet. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten nach Deckungszusage. Advocura klärt das Kostenthema transparent im ersten Gespräch.

Ja. Ärzte, Kliniken und medizinisches Personal haften nach § 823 BGB für schuldhaft fehlerhafte Behandlungen. Wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Beweisführung ist anspruchsvoll und erfordert medizinische wie rechtliche Konsequenz.

Ohne anwaltliche Vertretung verhandeln Sie direkt mit dem Versicherer, der auf schnelle, kostengünstige Einigung ausgelegt ist. Fehlende rechtliche Kenntnis führt regelmäßig dazu, dass Schadensposten nicht geltend gemacht werden, Fristen versäumt werden oder vorschnelle Abfindungen unterzeichnet werden, die spätere Ansprüche ausschließen.

Ihr nächster Schritt

Ihren Schadensfall jetzt prüfen lassen

Verletzungen heilen. Ansprüche verjähren. Wenn Sie nach einem Unfall oder einem Behandlungsfehler mit einem Versicherer oder einem Haftpflichtigen konfrontiert sind, zählt jeder Tag. Advocura Rechtsanwälte prüft Ihre Situation, klärt Ihre Ansprüche und setzt konsequent durch, was Ihnen zusteht.