Sozialrecht · Erwerbsminderungsrente

Anwalt für Erwerbsminderungsrente

Wer gesundheitlich nicht mehr voll arbeiten kann, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Doch die Deutsche Rentenversicherung lehnt viele Anträge ab, oft mit Begründungen, die sich juristisch angreifen lassen. Anwalt Andreas Kübler prüft Ihren Bescheid, benennt Ihre Chancen und handelt bevor Fristen ablaufen.

„Ein Ablehnungsbescheid ist kein Endurteil. Er ist der Startpunkt für eine rechtliche Auseinandersetzung, die sich in vielen Fällen lohnt."

Andreas Kübler · Advocura Rechtsanwälte

1 Monat

Widerspruchsfrist ab Zustellung des Bescheids (§ 84 SGG)

2 Stufen

Volle und teilweise Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI

3 Stunden

Grenze: Wer täglich unter 3 h arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf volle EM-Rente

1 Monat

Klagefrist ab Widerspruchsbescheid (§ 87 SGG)

Leistungen

Rechtliche Unterstützung in jeder Phase Ihres Verfahrens

01

Antragstellung und Vorbereitung

Viele Ablehnungen entstehen schon beim ersten Antrag: fehlende Befundberichte, unvollständige Diagnosen, unklare Formulierungen. Wir bereiten Ihren Antrag so vor, dass die Rentenversicherung ein vollständiges und schlüssiges Bild Ihrer gesundheitlichen Situation erhält. Das erhöht die Chance auf eine positive Entscheidung bereits im ersten Schritt.

02

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid

Nach einem negativen Bescheid bleibt Ihnen ein Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG). Wir analysieren die Begründung der Rentenversicherung, beschaffen fehlende Gutachten und medizinische Unterlagen und formulieren einen fundierten Widerspruch. Jeder Tag, der ungenutzt verstreicht, verkürzt Ihren Handlungsspielraum.

03

Klage vor dem Sozialgericht

Wenn der Widerspruch scheitert, ist die Klage vor dem Sozialgericht der nächste Schritt. Die Klagefrist beträgt ebenfalls einen Monat ab Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 87 SGG). Wir begleiten das gesamte Klageverfahren, koordinieren Sachverständigengutachten und vertreten Sie in der Verhandlung.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte

Andreas Kübler vertritt Versicherte im Sozialrecht, darunter Verfahren zur Erwerbsminderungsrente vor der Deutschen Rentenversicherung und den Sozialgerichten. Sein Ansatz: klare Kommunikation, realistische Einschätzung und konsequente Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Wer mit einem Ablehnungsbescheid zu ihm kommt, erhält eine nüchterne Bewertung der Rechtslage und einen konkreten Handlungsplan.

Mein Anspruch: Kein Fachchinesisch, keine falschen Versprechen. Sie erfahren klar, was Ihr Bescheid bedeutet, welche Optionen Sie haben und was realistisch erreichbar ist. Die Kosten werden transparent vorab geklärt.

Tätigkeitsschwerpunkt Sozialrecht, Rentenrecht
Verfahren Widerspruch, Klage vor dem Sozialgericht, Berufung
Mandatssprache Deutsch
Fall jetzt prüfen lassen →

Warum Ablehnungen passieren

Warum so viele Anträge scheitern und was Sie dagegen tun können

Die Deutsche Rentenversicherung prüft Anträge auf Erwerbsminderungsrente nach strengen medizinischen und rechtlichen Kriterien. Wer keine vollständigen Unterlagen einreicht, nicht alle Diagnosen benennt oder die Fristen verpasst, läuft Gefahr, trotz berechtigtem Anspruch leer auszugehen. Das sind die häufigsten Gründe, warum Anträge abgelehnt werden, und was dagegen hilft.

• Lückenhafte Befundlage: Fehlen aktuelle Arztberichte oder fachärztliche Atteste, kann die Rentenversicherung das Leistungsvermögen nicht korrekt einschätzen. Ein Anwalt koordiniert die Beschaffung vollständiger medizinischer Unterlagen.
• Fehlerhafte Gutachten: Rentenärztliche Gutachten sind nicht unfehlbar. Sie lassen sich durch eigene Gegengutachten angreifen, wenn die Befundlage das hergibt.
• Verpasste Fristen: Widerspruch und Klage haben harte Fristen von je einem Monat. Wer wartet, verliert seinen rechtlichen Handlungsspielraum, ohne dass eine Verlängerung möglich ist.
• Unklare Grenzfälle bei 3 bis 6 Stunden: Zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung entscheiden Nuancen im medizinischen Bild. Ohne juristisches Eingreifen werden solche Grenzfälle häufig zum Nachteil der Versicherten entschieden.
• Abwarten kostet: Je länger ein Verfahren ohne rechtliche Begleitung läuft, desto schwieriger wird es, rückwirkend Leistungen geltend zu machen. Frühzeitiges Handeln sichert Optionen.

So arbeiten wir

Von der Fallprüfung bis zum Abschluss: Ihr Verfahren in vier Schritten

Wir arbeiten strukturiert und ohne Umwege. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo Ihr Fall steht und was als Nächstes passiert.

01

Fallprüfung und erste Einschätzung

Sie schildern uns Ihre Situation und legen den Bescheid vor. Wir prüfen, ob die Ablehnung angreifbar ist, welche Fristen laufen und welche Unterlagen fehlen. Die Kosten werden transparent vorab geklärt.

02

Strategie und Unterlagenbeschaffung

Wir entwickeln eine klare Vorgehensweise: Widerspruch, Klage oder beides. Parallel beschaffen wir fehlende Befunde, koordinieren Gutachter und bereiten die Argumentation vor.

03

Widerspruch oder Klage einreichen

Wir formulieren und reichen fristgerecht ein. Bei Widerspruch vor der Rentenversicherung, bei Erfolglosigkeit mit Klage vor dem zuständigen Sozialgericht. Fristen nach § 84 und § 87 SGG werden lückenlos überwacht.

04

Verfahrensbegleitung bis zur Entscheidung

Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren: Schriftsatzwechsel, Sachverständigenanhörungen, Verhandlungstermin. Sie werden über jeden Schritt informiert und müssen nichts alleine entscheiden.

FAQ

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. § 43 SGB VI unterscheidet zwei Stufen: Wer täglich noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten kann, erhält teilweise Erwerbsminderungsrente. Wer unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf die volle Rente. Voraussetzung ist unter anderem eine ausreichende Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Nach einem Ablehnungsbescheid haben Sie einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 84 SGG). Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheids. Lassen Sie den Bescheid anwaltlich prüfen, bevor Sie selbst antworten. Fehler in der Widerspruchsbegründung können das spätere Verfahren erschweren.

Nach Ablehnung des Widerspruchs erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Ab dessen Zustellung haben Sie einen Monat Zeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen (§ 87 SGG). Das Klageverfahren eröffnet die Möglichkeit, ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen, das von der Rentenversicherung unabhängig ist.

Widerspruchs- und Klageverfahren im Sozialrecht stellen hohe Anforderungen an die Darlegung des medizinischen Sachverhalts und die Einhaltung von Fristen. Wer ohne rechtliche Unterstützung vorgeht, riskiert Formfehler, versäumte Fristen und eine unvollständige Begründung. Ob und wie ein Anwalt in Ihrem konkreten Fall helfen kann, klären wir in der ersten Einschätzung.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Verfahrensstadium ab. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten für Widerspruch und Klage im Sozialrecht. Wir klären die Kostenfrage transparent bevor wir tätig werden, damit Sie keine unerwarteten Ausgaben haben.

Jetzt handeln

Die Frist läuft ab dem Tag der Zustellung. Warten kostet Optionen.

Jeder Tag ohne rechtliche Prüfung verkleinert Ihren Handlungsspielraum. Lassen Sie Ihren Bescheid jetzt von Anwalt Andreas Kübler prüfen und erfahren Sie konkret, welche Möglichkeiten Sie haben.