Schwerbehindertenrecht und GdB

Anwalt für Schwerbehindertenrecht

Ihr GdB wurde zu niedrig festgestellt oder ein Merkzeichen abgelehnt? Solange der Bescheid unangefochten bleibt, verlieren Sie Nachteilsausgleiche, Steuerfreibeträge und Leistungsansprüche, die Ihnen zustehen können. Wir prüfen Ihren Bescheid, zeigen den konkreten Angriffspunkt auf und handeln für Sie.

„Viele Bescheide unterschätzen, wie stark einzelne Erkrankungen zusammenwirken. Genau das ist der Hebel: die Gesamtauswirkung sichtbar machen und den Bescheid wirksam angreifen."

Andreas Kübler · Advocura Rechtsanwälte

Unsere Leistungen

Was wir für Sie im Schwerbehindertenrecht tun

01

GdB-Überprüfung und Erhöhungsantrag

Wir prüfen, ob Ihre Beeinträchtigungen im Bescheid vollständig und korrekt bewertet wurden. Werden Erkrankungen isoliert bewertet oder Wechselwirkungen übergangen, kann ein Antrag auf Erhöhung des GdB sinnvoll sein.

02

Widerspruch gegen GdB-Bescheid

Sie erhalten nach dem Widerspruch eine erneute Prüfung durch das Versorgungsamt. Wir formulieren den Widerspruch zielgerichtet, legen die maßgeblichen Befunde strukturiert vor und zeigen auf, warum die Bewertung der versorgungsmedizinischen Grundsätze im konkreten Fall nicht korrekt angewendet wurde.

03

Klage vor dem Sozialgericht

Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, kann eine Klage vor dem Sozialgericht sinnvoll sein. Wir vertreten Sie im gesamten Verfahren nach dem SGG, von der Klageschrift bis zur mündlichen Verhandlung.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte

Andreas Kübler vertritt Mandantinnen und Mandanten bundesweit im Schwerbehindertenrecht, insbesondere bei Widersprüchen gegen zu niedrige GdB-Bescheide, abgelehnten Merkzeichen und Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Sein Ansatz: Befunde und Teilhabeeinschränkungen konsequent in ihrer Gesamtwirkung darstellen, nicht isoliert.

Mein Anspruch: Ihr Fall wird nicht schöngeredet. Wir analysieren den Bescheid, benennen den konkreten Angriffspunkt und erklären Ihnen ehrlich, was eine Gegenwehr realistisch bringen kann.

Mandatsannahme Bundesweit und digital
Erstgespräch Kosten transparent vorab
Rechtsgebiet Schwerbehindertenrecht
Fall jetzt prüfen lassen →

Typische Mandatssituationen

Wann lohnt es sich, einen Anwalt für Schwerbehindertenrecht einzuschalten?

Ein zu niedriger GdB oder ein fehlendes Merkzeichen hat handfeste Konsequenzen. Die Frage ist nicht, ob der Bescheid ärgerlich ist, sondern ob er angreifbar ist. Das zeigen wir Ihnen.

• GdB zu niedrig: Ihr GdB wurde festgestellt, liegt aber unter dem tatsächlichen Ausmaß Ihrer Einschränkungen und Wechselwirkungen.
• Merkzeichen abgelehnt: Ein beantragtes Merkzeichen wie G, aG, H oder B wurde ohne überzeugende Begründung verweigert.
• Befunde wurden übergangen: Ärztliche Berichte oder Gutachten wurden bei der Bewertung nicht oder unvollständig berücksichtigt.
• Wechselwirkungen ignoriert: Mehrere Erkrankungen wurden isoliert bewertet, obwohl ihre Gesamtwirkung nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu einem höheren GdB führen müsste.
• Widerspruch abgewiesen: Sie haben bereits eigenständig Widerspruch eingelegt, aber die Behörde hat diesen zurückgewiesen, ohne Ihre Argumente vollständig aufzugreifen.

So arbeiten wir

Ihr Weg zum Ergebnis

Von der ersten Einschätzung bis zur Entscheidung begleiten wir Sie strukturiert. Keine offenen Fragen, keine unklaren Kosten.

01

Fallprüfung

Sie schildern uns Ihre Situation und legen Bescheid, Befundberichte und Vorkorrespondenz vor. Wir prüfen, ob und wo der Bescheid angreifbar ist, und geben Ihnen eine erste Einschätzung.

02

Strategie und Kostentransparenz

Wir erläutern Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind, wie das Verfahren abläuft und welche Kosten entstehen. Kein Mandat ohne Ihr klares Ja.

03

Widerspruch oder Klage

Wir formulieren den Widerspruch oder die Klage, legen medizinische Unterlagen strukturiert vor und führen die Kommunikation mit dem Versorgungsamt oder dem Sozialgericht.

04

Ergebnis und nächste Schritte

Nach der Entscheidung informieren wir Sie umgehend und erläutern, ob weitere Schritte sinnvoll sind. Sie sind zu keinem Zeitpunkt allein mit dem Verfahren.

FAQ

Häufige Fragen zum Anwalt für Schwerbehindertenrecht

Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom zuständigen Versorgungsamt festgestellt und bewertet, wie stark Ihre Beeinträchtigungen Ihr Leben insgesamt beeinflussen. Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert. Davon hängen konkrete Vorteile ab: Steuerfreibeträge, Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz und weitere Nachteilsausgleiche.

Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn Befunde nicht vollständig berücksichtigt wurden, Erkrankungen isoliert statt in ihrer Gesamtwirkung bewertet wurden oder die versorgungsmedizinischen Bewertungsgrundlagen erkennbar falsch angewendet wurden. Ein Anwalt kann das für Sie einschätzen, bevor Sie sich entscheiden.

Nach Zustellung des Bescheids haben Sie in der Regel einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Das Versorgungsamt prüft den Fall dann erneut. Wir formulieren den Widerspruch, legen Befunde strukturiert vor und begleiten Sie bis zur Entscheidung. Führt der Widerspruch nicht zum Erfolg, kann eine Klage vor dem Sozialgericht der nächste Schritt sein.

Merkzeichen wie G, aG, B, H oder Bl werden im Schwerbehindertenausweis eingetragen und berechtigen zu konkreten Nachteilsausgleichen, etwa bei Parkerleichterungen oder bestimmten Befreiungen. Wird ein beantragtes Merkzeichen abgelehnt oder ein vorhandenes aberkannt, kann dagegen Widerspruch eingelegt und bei Abweisung Klage erhoben werden.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wir erläutern Ihnen die voraussichtlichen Kosten vor Mandatserteilung transparent. Im gerichtlichen Verfahren vor dem Sozialgericht trägt die Behörde bei Erfolg in der Regel die Kosten der Vertretung. Prüfen Sie auch, ob eine Rechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe für Sie in Frage kommt.

Jetzt handeln

Ihr Bescheid muss nicht das letzte Wort sein.

Wir prüfen, ob Ihr GdB oder Ihr Merkzeichen-Antrag wirksam angegriffen werden kann. Bundesweit, digital und mit klaren Kosten vorab.