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Arbeitsrecht

Kündigungsschutz für Führungskräfte: Was Geschäftsführer wissen müssen

RA Kübler RA Andreas Kübler
| 11. April 2026 | 8 Min. Lesezeit
Kündigungsschutz

Geschäftsführer und leitende Angestellte genießen einen besonderen Kündigungsschutz — doch die Regelungen sind komplex und häufig missverstanden. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

1. Rechtliche Grundlagen

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bildet die Basis für den Schutz von Arbeitnehmern. Für Geschäftsführer einer GmbH gelten jedoch besondere Regelungen, die sich deutlich von denen normaler Arbeitnehmer unterscheiden.

„Der Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer hängt entscheidend davon ab, ob neben dem Organverhältnis ein Arbeitsverhältnis besteht.“

— BAG, Urteil vom 21.01.2019

Organstellung vs. Arbeitsverhältnis

Die Abberufung als Organ der Gesellschaft und die Kündigung des Anstellungsvertrags sind zwei voneinander unabhängige Rechtsakte. Diese Unterscheidung ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung.

  • Ordentliche Kündigung mit gesetzlichen Fristen
  • Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
  • Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung
  • Koppelungsklauseln im Geschäftsführervertrag

2. Strategische Empfehlungen

Für Führungskräfte empfehlen wir dringend, den Anstellungsvertrag vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen zu lassen. Besonderes Augenmerk sollte auf folgenden Klauseln liegen:

  1. 01 Abberufungs- und Kündigungsfristen
  2. 02 Abfindungsklauseln und Change-of-Control
  3. 03 Nachvertragliche Wettbewerbsverbote

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Leitfaden für Aufhebungsverträge oder vereinbaren Sie direkt eine kostenlose Erstberatung.

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RA Kübler

Autor

Rechtsanwalt Andreas Kübler

Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 15 Jahren Erfahrung in der Beratung von Führungskräften und Unternehmen. Schwerpunkte: Kündigungsschutz, Geschäftsführerverträge und Aufhebungsvereinbarungen.

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Ein guter Geschäftsführervertrag ist wie eine Versicherung — man hofft, ihn nie zu brauchen, aber wenn es darauf ankommt, ist er unbezahlbar.

RA Andreas Kübler

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Advocura

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Gesetzes- & Urteilsreferenzen

§

§ 1 KSchG — Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Das Gesetz gilt für Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern.

Volltext bei dejure.org →

Urteil

BAG, Urt. v. 21.01.2019 — 2 AZR 135/18

Leitsatz: Ein GmbH-Geschäftsführer, der zugleich in einem Arbeitsverhältnis steht, kann sich auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht durch die Organbestellung überlagert wird.

Kündigungsschutz GmbH-GF

Info- & Callout-Boxen

Praxis-Tipp

Lassen Sie Ihren Geschäftsführervertrag vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt prüfen. Nachträgliche Änderungen sind deutlich schwieriger durchzusetzen.

Wichtiger Hinweis

Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) beginnt mit Zugang der Kündigung. Diese Frist ist nicht verlängerbar und bei Versäumnis verliert der Arbeitnehmer sämtliche Ansprüche.

Achtung

Unterzeichnen Sie niemals einen Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Beratung. Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag kann in der Regel nicht widerrufen werden — auch nicht bei späteren Reuegedühlen.

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Kündigung vs. Aufhebungsvertrag

Kriterium Kündigung Aufhebungsvertrag
Fristen Gesetzlich/vertraglich geregelt Frei verhandelbar
Kündigungsschutz KSchG + Betriebsrat greifen Kein Kündigungsschutz
Abfindung Nur bei Sozialplan/Vergleich Häufig enthalten
Sperrzeit ALG I Keine (bei AG-Kündigung) 12 Wochen möglich
Flexibilität Einseitig, formstreng Einvernehmlich, flexibel

Mandanten-Stimme (Inline)

★★★★★

„Herr Kübler hat meinen Aufhebungsvertrag komplett neu verhandelt. Statt der ursprünglich angebotenen 2 Monatsgehälter habe ich am Ende 8 Monatsgehälter als Abfindung erhalten. Absolute Empfehlung.“

M.S.

Mandant M.S.

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Arbeitsrecht

Kündigungsschutz für Führungskräfte: Was Geschäftsführer wissen müssen

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| 11. April 2026 | 8 Min. Lesezeit

Geschäftsführer und leitende Angestellte genießen einen besonderen Kündigungsschutz — doch die Regelungen sind komplex und häufig missverstanden.

1. Rechtliche Grundlagen

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bildet die Basis für den Schutz von Arbeitnehmern. Für Geschäftsführer einer GmbH gelten jedoch besondere Regelungen.

„Der Kündigungsschutz für GmbH-Geschäftsführer hängt entscheidend davon ab, ob ein Arbeitsverhältnis besteht.“

— BAG, Urteil vom 21.01.2019

Organstellung vs. Arbeitsverhältnis

Die Abberufung als Organ und die Kündigung des Anstellungsvertrags sind zwei voneinander unabhängige Rechtsakte.

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Gesetzes- & Urteilsreferenzen (Clean)

§

§ 1 KSchG — Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Gilt für Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern.

Volltext bei dejure.org →

Urteil

BAG, Urt. v. 21.01.2019 — 2 AZR 135/18

Leitsatz: Ein GmbH-Geschäftsführer kann sich auf den allgemeinen Kündigungsschutz berufen, sofern das Arbeitsverhältnis nicht überlagert wird.

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M.S.

Mandant M.S.

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