„Bei vielen Ablehnungen fehlt eine individuelle Auseinandersetzung mit dem konkreten Fall. Genau da setzen wir an: mit einem Widerspruch, der Ihren Sachverhalt wirklich einbringt."
Andreas Kübler · Advocura RechtsanwälteTypische Fälle
Wobei Advocura im Bereich Krankenkasse unterstützt
Hilfsmittel abgelehnt oder nicht bewilligt
Wenn notwendige Geräte oder Versorgungen nicht übernommen oder nur eingeschränkt bewilligt werden, prüfen wir den Bescheid und die Begründung der Kasse.
Heilmittel und Therapien nicht genehmigt
Wenn Physiotherapie, Ergotherapie oder andere therapeutische Maßnahmen nicht oder nur teilweise genehmigt werden, prüfen wir, ob und wie Sie dagegen vorgehen können.
Widerspruch zurückgewiesen oder Kostenübernahme verweigert
Wenn die Kasse eine Kostenübernahme ablehnt oder Ihren eigenen Widerspruch bereits abgewiesen hat, prüfen wir, ob das Verfahren fortgesetzt werden kann.
Andreas Kübler
Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte
Andreas Kübler begleitet Mandanten, die nach einer Leistungsablehnung ihrer Krankenkasse nicht weiterwissen. Der Schwerpunkt liegt auf Widerspruchsverfahren bei Hilfsmitteln, Heilmitteln und Kostenübernahmen, bei denen Betroffene häufig auf Standardbegründungen stoßen, die ihrem individuellen Fall nicht gerecht werden.
Mein Anspruch: Ihren Fall nehmen wir ernst. Sie schildern uns die Situation. Wir prüfen den Bescheid, legen die rechtlichen Möglichkeiten dar und übernehmen den Schriftverkehr mit der Kasse.
Situation
Was Betroffene bei einer Leistungsablehnung erfahren
Die Belastung beginnt oft nicht erst mit einer endgültigen Ablehnung. Viele Vorgänge ziehen sich über Wochen hin: Unterlagen werden nachgefordert, Entscheidungen bleiben aus, Leistungen werden nur teilweise bewilligt. Gleichzeitig laufen Fristen.
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Anliegen kurz einordnen lassen
Wählen Sie unten einen freien Termin. Im Gespräch klären Sie, ob eine vertiefte anwaltliche Prüfung sinnvoll ist und welche nächsten Schritte realistisch sind.

