Private Pflegeversicherung

Wenn die private Pflegeversicherung nicht zahlt

Die Pflegebedürftigkeit ist bereits da. Die Versicherung, auf die Sie gezählt haben, verweigert Leistungen oder zahlt das Pflegetagegeld nicht in vereinbarter Höhe. Advocura unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der privaten Pflegeversicherung zu klären und durchzusetzen.

Ob die private Pflegeversicherung leisten muss, hängt von der Versicherungsart, den Vertragsbedingungen und dem konkreten Pflegebedarf ab.

Hinweis zur rechtlichen Einordnung

Womit wir helfen

Bei diesen Fragen unterstützen wir Sie

01

Leistungen werden vollständig abgelehnt

Wenn die private Pflegeversicherung den Leistungsfall nicht anerkennt oder keine Zahlungen erbringt, prüfen wir den Vertrag und die Ablehnungsgründe. Welche weiteren Schritte in Betracht kommen, hängt von der Versicherungsart und dem Einzelfall ab.

02

Pflegetagegeld bleibt aus oder wird gekürzt

Wenn das vereinbarte Pflegetagegeld ausbleibt oder nur in reduzierter Höhe ausgezahlt wird, prüfen wir Vertragsgrundlage und Ausschlussklauseln auf ihre Wirksamkeit.

03

Pflegebedarf wird anders eingestuft als erwartet

Wenn Sie die Bewertung Ihrer Pflegebedürftigkeit nicht nachvollziehen können, prüfen wir die Begründung, die vorhandenen Unterlagen und die für Ihre Versicherungsart geltenden Voraussetzungen.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte

Die Advocura Rechtsanwalts GmbH bietet Beratung im Pflegerecht für Betroffene und Angehörige, wenn private Pflegeversicherungen Leistungen ablehnen, kürzen oder ohne nachvollziehbare Begründung verzögern. Der Ausgangspunkt ist dabei immer der konkrete Fall: Was steht im Vertrag, welche Ablehnungsgründe werden genannt, und was lässt sich rechtlich dagegen unternehmen?

Unsere Prüfung: Wir prüfen den Vertrag und die Begründung der Versicherung. Auf dieser Grundlage besprechen wir mit Ihnen, welche Ansprüche und weiteren Schritte im Einzelfall in Betracht kommen.

Schwerpunkt Private Pflegeversicherung
Kanzlei Advocura Rechtsanwälte
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Ablehnung und Leistungsprüfung

Welche Punkte sollten geprüft werden?

Private Pflegepflichtversicherung und private Zusatzversicherungen folgen unterschiedlichen Vorgaben. Eine Ablehnung muss deshalb anhand der Versicherungsart, der Vertragsbedingungen und des Einzelfalls geprüft werden.

• Bewertung der Pflegebedürftigkeit: Welche Voraussetzungen für Leistungen gelten und ob die Bewertung des Pflegebedarfs nachvollziehbar ist, muss anhand der konkreten Versicherungsart geprüft werden.
• Ausschlussklauseln: Wird eine Leistung wegen einer Vertragsklausel abgelehnt, sind deren Anwendbarkeit und Wirksamkeit zu prüfen. Die Vorgaben der privaten Pflegepflichtversicherung dürfen dabei nicht mit denen eines Zusatzversicherungstarifs gleichgesetzt werden.
• Unterlagen und Verzögerungen: Welche Nachweise für die Leistungsprüfung benötigt werden und wann eine Zahlung fällig ist, hängt von den Voraussetzungen des konkreten Anspruchs ab.
• Unklare Ablehnungsbegründung: Wir prüfen die Ablehnungsbegründung und die zugehörigen Vertragsbedingungen. Unklare Punkte besprechen wir im Rahmen der anwaltlichen Beratung.
• Veränderte Pflegesituation: Ändert sich Ihr Pflegebedarf, ist zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich auch Ihr Leistungsanspruch ändert und welche Nachweise dafür benötigt werden.

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