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Rechtsanwalt für Lebensversicherung, der Ihre Auszahlung durchsetzt

Eine Auszahlung wird verzögert, das Bezugsrecht ist streitig, oder der Versicherer beruft sich auf eine angebliche Anzeigepflichtverletzung. Wir prüfen die Vertragsgrundlage und setzen Ihren Anspruch gegenüber dem Versicherer durch.

„Bei der Lebensversicherung entscheidet oft nicht der Todesfall selbst, sondern die Frage, ob die Angaben bei Vertragsschluss korrekt und vollständig waren.“

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

§ 19 VVG

Anzeigepflichtverletzung

§ 159 VVG

Bezugsrecht

§ 14 VVG

Fälligkeit der Leistung

§§ 195, 199 BGB

Regelverjährung 3 Jahre

Auszahlung strittig?

Drei Situationen, in denen wir täglich für Begünstigte einstehen.

01

Auszahlung verweigert oder verzögert

Der Versicherer prüft den Todesfall besonders sorgfältig oder verweigert die Zahlung ganz. Wir prüfen Vertragsgrundlage und Ablehnungsbegründung.

02

Bezugsrecht wird bestritten

Mehrere Personen erheben Anspruch, oder das Bezugsrecht ist unklar formuliert. Wir klären die Rechtslage und setzen den berechtigten Anspruch durch.

03

Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung

Der Versicherer beruft sich auf unvollständige Gesundheitsangaben. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für Rücktritt oder Anfechtung wirklich vorliegen.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Rechtsanwalt Andreas Kübler und sein Team setzen Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen durch. Schwerpunkt: Auszahlungsverweigerung, Bezugsrechtsstreit und Anzeigepflichtverletzung.

Mein Anspruch: juristisch sauber dort aufgestellt, wo Betroffene selten gehört werden.

KAMMERRechtsanwaltskammer
FACHANWALTFür Arbeitsrecht
MEDIATORKonfliktmoderation
SCHWERPUNKTPflege · Gesundheit
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So prüfen Versicherer Todesfallleistungen

Warum viele berechtigte Ansprüche aus der Lebensversicherung ins Stocken geraten.

Versicherer prüfen Todesfallleistungen besonders sorgfältig. Für Angehörige wirkt eine Verzögerung oder Ablehnung belastend, juristisch ist sie oft nur der erste Schritt in einem Verfahren, in dem sich der Anspruch durchsetzen lässt.

•Gesundheitsangaben werden nachträglich geprüft: Der Versicherer wertet die Antragsunterlagen erneut aus, sobald eine Leistung fällig wird.
•Bezugsrecht unklar formuliert: Uneindeutige oder veraltete Bezugsrechts-Klauseln führen zu Streit zwischen mehreren Anspruchstellern.
•Fristen werden unterschätzt: Ansprüche aus dem Vertrag verjähren regelmäßig nach drei Jahren.
•Prüfung dauert unangemessen lange: Ohne Nachfrage ziehen sich Auszahlungen teils über Monate hin.
•Eigene Einschätzung reicht nicht: Ob eine Anzeigepflichtverletzung rechtlich trägt, lässt sich ohne Prüfung der Vertragsunterlagen kaum verlässlich beurteilen.

So arbeiten wir Ihren Fall ab

Von der ersten Einschätzung bis zur gerichtlichen Durchsetzung, in einem klaren Ablauf.

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer. Sie liefern uns Vertrag, Ablehnung und Unterlagen, wir prüfen die Rechtslage und bauen den Anspruch auf.

01

Erstgespräch und Fristprüfung

Sie schildern uns die Situation. Wir prüfen Vertragsbedingungen und erste Erfolgsaussichten. Das Gespräch ist unverbindlich.

02

Vertrags- und Sachverhaltsanalyse

Wir prüfen Versicherungsschein, Bedingungen und die konkrete Ablehnungs- oder Verzögerungsbegründung.

03

Anspruchsstellung und Verhandlung

Wir stellen den Anspruch gegenüber dem Versicherer und verhandeln fachlich fundiert auf Basis der Vertragsbedingungen.

04

Klage, falls nötig

Bleibt der Versicherer bei der Ablehnung, vertreten wir Sie im Zivilprozess vor dem zuständigen Gericht.

FAQ

Antworten zu Lebensversicherungs-Streitfällen.

Ohne wirksame Bezugsberechtigung fällt die Versicherungssumme regelmäßig in den Nachlass und wird nach den Erbregeln verteilt.

Der Versicherer muss die Voraussetzungen für Rücktritt oder Anfechtung nach § 19 VVG konkret darlegen.

In der Regel ja, sofern der Vertrag ein widerrufliches Bezugsrecht vorsieht und die Änderung dem Versicherer angezeigt wird.

Das Gesetz nennt keine feste Frist, verlangt aber eine Prüfung ohne schuldhafte Verzögerung.

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