„Bei der Lebensversicherung entscheidet oft nicht der Todesfall selbst, sondern die Frage, ob die Angaben bei Vertragsschluss korrekt und vollständig waren.“
Andreas Kübler · Kanzleiinhaber§ 19 VVG
Anzeigepflichtverletzung
§ 159 VVG
Bezugsrecht
§ 14 VVG
Fälligkeit der Leistung
§§ 195, 199 BGB
Regelverjährung 3 Jahre
Auszahlung strittig?
Drei Situationen, in denen wir täglich für Begünstigte einstehen.
Auszahlung verweigert oder verzögert
Der Versicherer prüft den Todesfall besonders sorgfältig oder verweigert die Zahlung ganz. Wir prüfen Vertragsgrundlage und Ablehnungsbegründung.
Bezugsrecht wird bestritten
Mehrere Personen erheben Anspruch, oder das Bezugsrecht ist unklar formuliert. Wir klären die Rechtslage und setzen den berechtigten Anspruch durch.
Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung
Der Versicherer beruft sich auf unvollständige Gesundheitsangaben. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für Rücktritt oder Anfechtung wirklich vorliegen.
Andreas Kübler
Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber
Rechtsanwalt Andreas Kübler und sein Team setzen Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen durch. Schwerpunkt: Auszahlungsverweigerung, Bezugsrechtsstreit und Anzeigepflichtverletzung.
Mein Anspruch: juristisch sauber dort aufgestellt, wo Betroffene selten gehört werden.
So prüfen Versicherer Todesfallleistungen
Warum viele berechtigte Ansprüche aus der Lebensversicherung ins Stocken geraten.
Versicherer prüfen Todesfallleistungen besonders sorgfältig. Für Angehörige wirkt eine Verzögerung oder Ablehnung belastend, juristisch ist sie oft nur der erste Schritt in einem Verfahren, in dem sich der Anspruch durchsetzen lässt.
Antworten zu Lebensversicherungs-Streitfällen.
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