„Ein Behandlungsfehler ist für Betroffene selten eindeutig erkennbar. Erst der Abgleich zwischen Dokumentation und tatsächlichem Facharztstandard zeigt, ob ein Anspruch besteht.“
Andreas Kübler · Kanzleiinhaber§ 630a BGB
Der Behandlungsvertrag
§ 630e BGB
Aufklärungspflicht
§ 630g BGB
Einsicht in die Akte
§ 630h BGB
Beweislast bei Fehlern
Behandlung nicht wie erwartet verlaufen?
Drei Situationen, in denen wir täglich für Patientinnen und Patienten einstehen.
Diagnose- und Behandlungsfehler
Eine Erkrankung wurde zu spät erkannt oder falsch behandelt. Wir prüfen die Dokumentation gegen den geltenden Facharztstandard und bewerten, ob ein Anspruch besteht.
Fehlende oder unzureichende Aufklärung
Vor dem Eingriff wurden Risiken oder Alternativen nicht ausreichend erläutert. Wir prüfen, ob die Einwilligung wirksam war.
Grober Behandlungsfehler und Beweislast
Bei einem groben Fehler kann sich die Beweislast zugunsten der Patientenseite umkehren. Wir arbeiten heraus, ob diese Voraussetzungen vorliegen.
Andreas Kübler
Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber
Rechtsanwalt Andreas Kübler und sein Team vertreten Patientinnen und Patienten bei Behandlungsfehlern und Aufklärungsmängeln. Schwerpunkt: Beweissicherung, Gutachten und Anspruchsdurchsetzung nach dem Patientenrechtegesetz.
Mein Anspruch: juristisch sauber dort aufgestellt, wo Betroffene selten gehört werden.
So verlaufen Medizinrechtsfälle typischerweise
Warum viele berechtigte Ansprüche im Medizinrecht scheitern, bevor sie überhaupt geprüft werden.
Behandlungsfehler sind medizinisch komplex und juristisch anspruchsvoll zugleich. Für Betroffene wirkt eine ablehnende Antwort der Klinik endgültig, tatsächlich ist sie oft nur die erste Reaktion in einem Verfahren, das sich mit der richtigen Dokumentation gewinnen lässt.
Antworten zu Behandlungsfehler-Streitfällen.
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