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Rechtsanwalt für Pflegerecht, der Ihren Pflegegrad durchsetzt

Abgelehnter Pflegegrad, zu niedrige Einstufung, ein Gutachten, das die tatsächliche Pflegesituation nicht widerspiegelt. Wir bearbeiten Ihren Fall juristisch sauber und setzen den Pflegegrad durch, der Ihnen zusteht.

„Die meisten Pflegegrad-Ablehnungen, die ich sehe, beruhen auf einer Begutachtung, die den Alltag der Betroffenen nicht richtig abbildet. Genau da setzt ein guter Widerspruch an.“

Andreas Kübler · Kanzleiinhaber

§ 14 SGB XI

Begriff der Pflegebedürftigkeit

§ 15 SGB XI

Kriterien des Pflegegrads

§ 84 SGG

Widerspruchsfrist 1 Monat

§ 18 SGB XI

Begutachtungsverfahren

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig?

Drei Situationen, in denen wir täglich für Pflegebedürftige und Angehörige einstehen.

01

Pflegegrad abgelehnt

Der Erstantrag wurde vollständig zurückgewiesen, obwohl im Alltag erheblicher Unterstützungsbedarf besteht. Wir prüfen das Gutachten Punkt für Punkt und legen fristwahrend Widerspruch ein.

02

Pflegegrad zu niedrig eingestuft

Der bewilligte Pflegegrad bildet die tatsächliche Beeinträchtigung nicht ab. Wir dokumentieren den realen Unterstützungsbedarf und fordern eine korrekte Neubegutachtung.

03

MD-Gutachten überprüfen

Gutachten des Medizinischen Dienstes beruhen oft auf einem kurzen Hausbesuch. Wir prüfen Befundlage und Verfahren und organisieren bei Bedarf eine ärztliche Zweitmeinung.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber

Rechtsanwalt Andreas Kübler und sein Team vertreten Pflegebedürftige und Angehörige gegenüber Pflegekassen. Schwerpunkt: Pflegegrad-Widerspruch, Höherstufung und Begutachtungsverfahren nach SGB XI.

Mein Anspruch: juristisch sauber dort aufgestellt, wo Betroffene selten gehört werden.

KAMMERRechtsanwaltskammer
FACHANWALTFür Arbeitsrecht
MEDIATORKonfliktmoderation
SCHWERPUNKTPflege · Gesundheit
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So läuft die Begutachtung ab

Warum viele berechtigte Pflegegrad-Ansprüche scheitern, bevor sie überhaupt geprüft werden.

Die Begutachtung folgt festen Modulen, die den individuellen Alltag oft nur ausschnitthaft erfassen. Für Betroffene wirkt eine Ablehnung endgültig, juristisch ist sie meist nur der erste Schritt in einem Verfahren, in dem sich der Pflegegrad noch korrigieren lässt.

•Kurzer Hausbesuch: Ein einmaliger, oft knapp bemessener Termin soll den gesamten Pflegealltag abbilden.
•Frist unbemerkt verstrichen: Die Ein-Monats-Frist nach § 84 SGG läuft, während Angehörige noch Unterlagen zusammenstellen.
•Module unvollständig erfasst: Kognitive und psychische Einschränkungen werden im Gutachten häufig unterbewertet.
•Eigenleistung läuft auf: Wer die Pflege vorerst selbst organisiert, verzichtet auf Leistungen, die rechtlich zustehen.
•Formfehler im Widerspruch: Unbegründete oder zu allgemein gehaltene Widersprüche werden zurückgewiesen und verschärfen die Ausgangslage.

So arbeiten wir Ihren Fall ab

Von der ersten Einschätzung bis zum Sozialgericht, in einem klaren Ablauf.

Wir übernehmen die juristische Arbeit gegenüber der Pflegekasse. Sie liefern Bescheid, Gutachten und Ihre Schilderung des Pflegealltags, wir bauen daraus einen belastbaren Widerspruch oder eine Klage.

01

Erstgespräch und Fristprüfung

Sie schildern uns Ablehnung und Pflegesituation. Wir prüfen Widerspruchsfrist, Zugang des Bescheids und ob ein Überprüfungsantrag in Betracht kommt. Das Gespräch ist unverbindlich.

02

Aktenanalyse und Strategie

Bescheid und Gutachten werden auf Schwachstellen geprüft. Wir klären, ob Widerspruch, Neubegutachtung oder ein Eilverfahren der richtige Weg ist.

03

Widerspruch und Klage

Wir formulieren den Widerspruch mit medizinischer und pflegefachlicher Begründung und reichen ihn fristwahrend ein. Bleibt die Kasse hart, vertreten wir Sie im Klageverfahren vor dem Sozialgericht.

04

Begleitung nach dem Verfahren

Nach erfolgreichem Widerspruch bleiben wir Ansprechpartner, etwa bei Wiederholungsbegutachtungen oder Höherstufungsanträgen.

FAQ

Antworten zu Pflegegrad-Streitfällen.

Das hängt von der Pflegekasse und der Komplexität des Falls ab. Realistisch sind mehrere Wochen bis wenige Monate bis zur Entscheidung.

Klage vor dem zuständigen Sozialgericht, meist verbunden mit einem gerichtlich beauftragten unabhängigen Gutachten.

Im Widerspruchsverfahren übernimmt die Kasse bei Erfolg die notwendigen Kosten. Das Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist für Versicherte grundsätzlich gerichtskostenfrei.

Bereits bewilligte Leistungen laufen in der Regel weiter, bis über den Widerspruch entschieden ist.

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