„In der PKV entscheiden zwei Dinge: eine saubere Aktenlage und das richtige Argument zur richtigen Frist. Beides bringen wir in Ihren Fall ein."
Andreas Kübler · Kanzleiinhaber§ 203 VVG
Prämienanpassung PKV
§ 204 VVG
Tarifwechselrecht
§ 19 VVG
Vorvertragliche Anzeigepflicht
§ 194 VVG
Krankenversicherung allgemein
Unsere Leistungen
Wo wir Privatversicherte anwaltlich vertreten
Leistungsablehnung und Erstattung
Wenn die PKV Arztrechnungen, Heil- oder Hilfsmittel oder stationäre Behandlungen ablehnt, prüfen wir die medizinische Notwendigkeit, den Tarifumfang und die Begründung. Wir setzen berechtigte Erstattungsansprüche durch und übernehmen den Schriftverkehr mit dem Versicherer.
Prämienanpassung nach § 203 VVG
Beitragserhöhungen der PKV sind nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Wir prüfen Mitteilung, Treuhänderbegründung und formale Anforderungen und machen Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Beitragsanteile geltend.
Tarifwechsel, Anzeigepflicht und Vertragsstreit
Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG, bei Streit um vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG, bei Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung durch die PKV vertreten wir Ihre Position im Bestandsschutz.
Andreas Kübler
Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber
Andreas Kübler vertritt Privatversicherte gegenüber PKV-Unternehmen in Streitfällen um Leistungserstattung, Prämienanpassung, Tarifwechsel und vorvertragliche Anzeigepflicht. Der Fokus liegt auf einer sorgfältigen Prüfung der Vertragsunterlagen, einer klaren rechtlichen Einordnung und der Durchsetzung berechtigter Ansprüche, außergerichtlich wie gerichtlich.
Mein Anspruch: Klare Einschätzung, saubere Aktenführung, entschlossene Vertretung. Sie erhalten eine nachvollziehbare Bewertung Ihres Falls und ein Vorgehen, das Fristen sichert und Argumente belastbar aufbaut.
Themen im Überblick
Typische Anliegen, bei denen wir privat Krankenversicherte begleiten
Die PKV ist vertraglich komplex und die Kommunikation oft zäh. Wir ordnen Ihren Fall schnell ein und zeigen Ihnen, welche Handlungsschritte sinnvoll sind.
Antworten zu PKV-Streitfällen
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