„Bei der Sterbegeldversicherung geht es oft um vergleichsweise kleine Summen, die in der Situation der Angehörigen aber erhebliches Gewicht haben. Eine zügige, klare Prüfung ist hier besonders wichtig.“
Andreas Kübler · Kanzleiinhaber§ 19 VVG
Anzeigepflichtverletzung
§ 14 VVG
Fälligkeit der Leistung
§§ 195, 199 BGB
Regelverjährung 3 Jahre
Wartezeit
Vertraglich vereinbarte Frist
Auszahlung abgelehnt?
Drei Situationen, in denen wir täglich für Angehörige einstehen.
Auszahlung wird abgelehnt
Der Versicherer verweigert die Zahlung unter Berufung auf Vertragsbedingungen oder Gesundheitsfragen. Wir prüfen die Ablehnung im Detail.
Streit um die Wartezeit
Der Versicherer beruft sich auf eine noch laufende Wartezeit. Wir prüfen, ob die vertraglichen Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen.
Rücktritt wegen Anzeigepflichtverletzung
Gesundheitsangaben bei Vertragsschluss werden nachträglich infrage gestellt. Wir prüfen, ob das rechtlich haltbar ist.
Andreas Kübler
Rechtsanwalt · Kanzleiinhaber
Rechtsanwalt Andreas Kübler und sein Team setzen Ansprüche aus Sterbegeldversicherungen durch. Schwerpunkt: Auszahlungsablehnung, Wartezeit-Streitigkeiten und Anzeigepflichtverletzung.
Mein Anspruch: juristisch sauber dort aufgestellt, wo Betroffene selten gehört werden.
So prüfen Versicherer Sterbegeldfälle
Warum viele berechtigte Ansprüche aus der Sterbegeldversicherung zunächst abgelehnt werden.
Gerade bei kleineren Versicherungssummen prüfen Versicherer Ablehnungsgründe oft pauschal. Für Angehörige wirkt eine Ablehnung endgültig, juristisch ist sie meist nur der erste Schritt in einem Verfahren, in dem sich der Anspruch durchsetzen lässt.
Antworten zu Sterbegeldversicherungs-Streitfällen.
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