Unfallversicherung

Unfallversicherung lehnt ab oder bewertet Ihre Invalidität zu niedrig?

Nach einem Unfall mit dauerhaften gesundheitlichen Folgen erwarten Betroffene zu Recht, dass die private Unfallversicherung diese Einschränkungen angemessen anerkennt. Wenn Leistungen verweigert, die Invalidität kleingeredet oder der Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsfolgen bestritten wird, unterstützt Advocura bei der rechtlichen Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

„Viele Betroffene wissen nicht, dass die Bewertung der Versicherung rechtlich angreifbar sein kann. Eine unabhängige Prüfung führt nicht selten zu einem anderen Ergebnis als das, was die Versicherung zunächst mitteilt."

Andreas Kübler · Advocura Rechtsanwälte

Typische Fälle

Wobei Advocura im Bereich Unfallversicherung unterstützt

01

Leistungen vollständig abgelehnt

Wenn die Unfallversicherung den Leistungsfall insgesamt nicht anerkennt oder eine Zahlung vollständig verweigert, prüft Advocura die Ablehnung rechtlich und legt bei begründetem Anspruch Widerspruch ein.

02

Invalidität zu niedrig bewertet

Wenn dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen nach der Gliedertaxe so niedrig bewertet werden, dass die Auszahlung dem tatsächlichen Schaden aus Sicht der Betroffenen nicht entspricht, analysiert Advocura die Bewertungsgrundlage und prüft, ob eine Neubewertung eingefordert werden kann.

03

Kausalität zwischen Unfall und Folgen bestritten

Wenn die Versicherung in Zweifel zieht, dass die aktuellen gesundheitlichen Folgen wesentlich auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, unterstützt Advocura bei der medizinischen und rechtlichen Argumentation, auch durch die Einholung unabhängiger Gutachten.

Rechtsanwalt Andreas Kübler
Über Advocura

Andreas Kübler

Rechtsanwalt · Advocura Rechtsanwälte

Andreas Kübler berät und vertritt Betroffene, die nach einem Unfall auf eine Leistungsverweigerung oder eine aus ihrer Sicht zu niedrige Invaliditätsbewertung durch die private Unfallversicherung treffen. Schwerpunkte sind die rechtliche Prüfung von Ablehnungsbescheiden, die Analyse der angewandten Gliedertaxe sowie die Einleitung und Begleitung von Widerspruchs- und Klageverfahren.

Mein Anspruch: Wir nehmen Ihre Einschränkungen ernst und prüfen, ob die Versicherung Ihre Invalidität korrekt bewertet hat.

Rechtsgebiet Unfallversicherung
Kanzlei Advocura Rechtsanwälte
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Rechtliche Möglichkeiten

Was bei einer Ablehnung oder Unterbewertung rechtlich in Betracht kommt

Eine Ablehnung durch die Unfallversicherung ist nicht zwingend das letzte Wort. Mehrere rechtliche Schritte können dabei helfen, den tatsächlichen Anspruch zu klären und einzufordern.

• Prüfung des Versicherungsvertrags und der Ablehnungsbegründung um zu beurteilen, ob die Entscheidung der Versicherung einer rechtlichen Überprüfung standhält.
• Analyse der angewandten Gliedertaxe und Überprüfung, ob der Invaliditätsgrad nach den vertraglichen Regelungen korrekt berechnet wurde.
• Einholung eines unabhängigen medizinischen Gutachtens das der Bewertung der Versicherung eine fachärztliche Einschätzung entgegensetzt.
• Widerspruch mit medizinischer und rechtlicher Argumentation gegenüber der Versicherung, mit dem Ziel einer Neubewertung der Invalidität.
• Verhandlung oder Klage auf korrekte Invaliditätsbewertung sowie die Prüfung weiterer vertraglicher Ansprüche wie Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld.

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